SchülerInnenbeförderung endlich gerecht organisieren

In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 113 Schulgesetz, dass die SchülerInnenbeförderung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte ist. An den entstehenden Kosten beteiligt sich das Land im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (§ 17 FAG). Der Löwenanteil der Kosten ist allerdings von den Kommunen zu tragen. Der Anteil des Landes an den Kosten liegt seit Jahren unter 30%. Verantwortlich für lange Schulwege und deshalb hohe Kosten ist aber durch seine Schulpolitik vordringlich das Land. Schulschließungen und Zentralisierungen von Schulstandorten waren die Folge, entstanden sind dadurch nicht nur weite Wege für SchülerInnen, sondern eben auch erhebliche Kosten der Landkreise für die SchülerInnenbeförderung. Durch die auch von uns immer geforderte Ausdehnung des § 113 Schulgesetz auf die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock verschärft sich das Finanzierungsproblem. Das Finanzvolumen wurde mit der nun beschlossenen Neuregelung des FAG nicht erhöht, muss aber nun sowohl für die Flächenlandkreise und die kreisfreien Städte reichen.

09.04.18 –

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Beschluss | Familie und Soziales | Güstrow, Februar 2018 | LDK