Liebe Wähler*innen in Mecklenburg-Vorpommern,

unser Land ist ein besonderes Fleckchen Erde: Das Wasser, der Wind und die weite Landschaft prägen uns Menschen hier. Wir sind weniger redselig und etwas verschlossener als die Leute anderswo. Wir schließen nicht gleich jede*n in die Arme – aber tief ins Herz, wenn man unsere raue Schale erstmal geknackt hat. Vielleicht braucht es manchmal etwas länger, uns dafür zu begeistern, Dinge neu oder mal anders anzugehen. Aber wir können zuhören und anpacken. Wir leben im Herzen Europas, unsere Häfen sind seit der Hanse unser Tor zur Welt. Unser Mecklenburg-Vorpommern ist das Land weiter Horizonte, wir schaffen Möglichkeiten durch kluges Handeln.

Damit das so bleibt und um unsere Stärken viel besser nutzen zu können, wollen wir gemeinsam mit Ihnen und Euch eben doch versuchen, in Zukunft manches anders anzugehen. Wir möchten dieses Land nicht nur ökologischer, sondern auch sozialer machen; so können unsere Kinder und Enkelkinder in unserem Heimatland mit uns gemeinsam glücklich heranwachsen können.

Mit klarem Kompass und Zuversicht gilt es das Beste für M-V möglich zu machen, anstatt immer nur das Schlimmste zu verhindern. Mit diesem Wahlprogramm der Chancen und Möglichkeiten unterbreiten wir Bündnisgrünen unser Angebot: Für Klima, Land und ein besseres Miteinander.

Wir freuen uns auf anregende und konstruktive Gespräche über das Programm, um zu den besten Lösungen zu kommen.

Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Bündnisgrünes Spitzen-Team

 

Anne Shepley                          Dr. Harald Terpe

Für Klima, Land und Miteinander

Unsere Ideen für M-V

Unsere Ideen für M-V

1. Wir retten das Klima! Es ermöglicht unser Leben.

1. Wir retten das Klima! Es ermöglicht unser Leben.

Um unseren Kindern und Enkel*innen ein gutes Leben in Mecklenburg-Vorpommern und anderswo zu ermöglichen, müssen wir alles dafür tun, die globale Erhitzung entsprechend dem Pariser Klima-Abkommen auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das globale CO2-Budget können wir nur einhalten, wenn wir den Ausstoß von Treibhausgasen massiv reduzieren, und zwar so schnell wie möglich. M-V kann und muss als Küsten- und Flächenland dabei eine Vorreiterrolle einnehmen. Nur so können die Emissionen gesenkt und der regionale Arbeitsmarkt gestärkt werden. Jedes Zehntelgrad zählt, um das Überschreiten von relevanten Kipppunkten im Klimasystem zu verhindern.

Die letzten sechs Jahre waren die heißesten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Überflutungen und Stürme nehmen zu, die Zahl der heißen Tage steigt und die Winter werden feuchter. Dürresommer sind für unsere Landwirtschaft und unsere Wälder extrem belastend. Die Ostsee heizt sich schneller auf als alle Meere weltweit. In der Folge nehmen unsere Fischbestände, insbesondere von Hering und Dorsch, katastrophal ab. Dies alles zeigt: Die Klimakrise ist schon lange in M-V angekommen und verändert unser Land bereits heute.

Wir machen M-V stark im Klimaschutz, weil wir:

  • ein Landesklimaschutzgesetz mit zeitlich definierten Treibhausgas-Minderungszielen beschließen und Klimaschutz in der Landesverfassung verankern.
  • verbindliche Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien machen.
  • ein Landesprogramm für die energetische Wohnviertelsanierung auflegen.
  • das Landes-Moorschutzkonzept zur Wiedervernässung konsequent umsetzen und weiterentwickeln.
  • den Kohleausstieg schnellstmöglich umsetzen

1.1. Klimaschutz gesetzlich verankern.

Effektiver Klimaschutz hilft uns auch in Mecklenburg-Vorpommern dabei, die katastrophalen Folgen der Klimakrise noch bestmöglich abzumildern. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz hat deutlich gemacht: Es braucht eine schnelle Modernisierung der politischen Steuerung in der Klima- und Energiepolitik. Das bedeutet konkret, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, weniger Treibhausgase auszustoßen und nachhaltiger zu wirtschaften. Dies kann nur mit vorausschauenden und transparenten Zielen gelingen, die langfristige Planungs- und Investitionssicherheit bieten und in einem Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden müssen.

Dieser gesetzliche Rahmen stellt sicher, dass die Einhaltung der Ziele zur Daueraufgabe der Politik wird. Der größte Fokus muss dabei auf der Erarbeitung sektorspezifischer Vorgaben zur CO2-Minderung liegen. Unter Beteiligung unserer Kommunen, der Verbände, Institutionen und der Zivilgesellschaft muss schnellstmöglich ein Klimaschutzplan M-V mit konkreten Maßnahmen für die Landes- und Kommunalebene erarbeitet werden. Dieser basiert auf unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt das fortzuentwickelnde Klimaschutzgesetz des Bundes.

Alle neuen Landesprojekte müssen sich daran messen lassen, ob sie im Einklang mit dem verfassungsmäßig zu verankernden Klimaschutzziel stehen.

Für wirksamen Klimaschutz fordern wir:

  • eine Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel in der Landesverfassung.
  • ein Landesklimaschutzgesetz mit verbindlichen, zeitlich definierten Treibhausgas-Minderungszielen: Im Vergleich zu 1990 müssen die C02-Emissionen bis 2025 um 70 Prozent, bis 2030 um 90 Prozent und bis 2035 um 100 Prozent gesenkt werden.
  • einen integrierten Klimaschutzplan M-V, mit sektorspezifischen Vorgaben, einem wirksamen Monitoring und regelmäßiger Fortschreibung in einem Turnus von fünf Jahren. Die Umsetzungsergebnisse müssen in einem jährlichen Energiewende- und Klimaschutzbericht veröffentlicht werden.
  • eine bessere Einbeziehung der Kommunen in Klimaschutzmaßnahmen auch durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Aufgabenwahrnehmung.

1.2. Erneuerbare Energien ausbauen.

Für das sonnen- und windreiche Mecklenburg-Vorpommern bieten die Erneuerbaren Energien große Chancen. Mehr als 14.000 Menschen verdienen bei uns bereits ihren Lebensunterhalt in dieser zukunftsträchtigen Branche.

Der größte Anteil unserer CO2-Emissionen resultiert aus der Energieerzeugung. Insbesondere der Bedarf an Strom wird durch den Umbau des Verkehrs- und Wärmesektors sowie die grüne Wasserstoffproduktion in den kommenden Jahren noch weiter anwachsen. Deshalb müssen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien beherzt vorantreiben, um unsere Klimaschutzziele erreichen zu können. Neben der Windkraft an Land und auf See brauchen wir auch Solarenergie, Biomasse und Geothermie für einen ausgewogenen Energiemix. Der Zuwachs von Erneuerbaren Energien muss an klare jährliche Zwischenziele gekoppelt werden. Der faktische Ausbaustopp für die Wind- und Solarstromerzeugung muss überwunden werden. In M-V müssen bessere Grundlagen für die rechtssichere Planung und die menschen- und naturverträgliche Nutzung der Erneuerbaren Energien geschaffen werden. Dies gilt auch für den Austausch älterer Anlagen durch neuere, das Repowering.

Um die Energiequellen der Zukunft zu erschließen, werden wir in M-V:

  • verbindliche Zielvorgaben zum Ausbau der Erneuerbaren Energien schaffen:
    • Windenergie auf mindestens 2 Prozent der Landesfläche.
    • Freiflächenphotovoltaik auf mindestens 1 Prozent der Landesfläche.
    • Solarenergie auf mindestens 75 Prozent der Gebäude.
  • mindestens 6,5 Prozent des Primärenergiebedarfs der Bundesrepublik mit erneuerbaren Energien erzeugen, da diese vor allem Fläche benötigen und die Menge dem Flächenanteil M-Vs an der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
  • mit kontinuierlichen Datenerhebungen unsere Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft im Blick behalten, um eine möglichst gute Vereinbarkeit von Natur und Erneuerbaren Energien zu gewährleisten.
  • den Zubau von Photovoltaik auf Dachflächen attraktiver machen und auf landwirtschaftlich ertragsarmen Böden deutlich erleichtern.
  • den Umstieg von Öl- oder Gasheizungen auf hocheffiziente Wärmepumpen und Solarthermie für Hausbesitzer*innen erleichtern und fördern.
  • ein Investitionsprogramm auflegen, um über die kommunalen Nah- und Fernwärmenetze schnellstmöglich CO2-freie Wärme unter Verwendung von Großwärmepumpen, Solarthermiefeldern und Wärmespeichern zur Verfügung zu stellen.
  • Wärmeplanung auf kommunaler Ebene verpflichtend ansetzen und die Nutzung von Abwärmepotentialen aus Prozesswärme und Abwässern unterstützen.

1.3. Energiepotentiale effizient nutzen.

Mecklenburg-Vorpommern ist bereits heute ein bedeutender Energielieferant. Aktuell erzeugen wir mit Erneuerbaren Energien 170 Prozent unseres eigenen jährlichen Strombedarfs. Dieser grüne Strom aus unserem Bundesland wird für den Umbau des deutschen Energiesystems dringend benötigt. Mit dem fortschreitenden Netzausbau werden das Klima geschützt, der Energieexport und unsere heimische Wirtschaft weiter gestärkt.

In M-V gibt es allerdings keine Strategie, wie der Mehrwert der Erneuerbaren für die Allgemeinheit genutzt werden kann. Nach wie vor ist unser Stromnetz zu schwach ausgebaut. Bei starken Winden wird immer noch mehr Energie produziert, als genutzt werden kann. Trotzdem zahlen die Menschen hier höhere Strompreise als in anderen Bundesländern. Statt Innovationen in M-V mit großen Schritten voranzutreiben, wird die Erforschung neuer Speichertechnologien nur sporadisch gefördert.

Wir verteilen und nutzen erneuerbare Energie gerecht und effizient, indem wir:

  • einen modernen Netzausbauplan für M-V auf den Weg bringen.
  • die Stromkosten durch ein gerechteres Landes-Entgeltsystem senken, bis die bundeseinheitlichen Netzentgelte endlich fair reformiert sein werden.
  • Übertragungsverluste minimieren und die hier erzeugte Energie auch bei uns nutzen, um die Sektorenkopplung zu stärken und damit das Energiesystem insgesamt weiter zu dekarbonisieren.
  • durch die Erforschung und den Einsatz neuer Speichertechnologien, wie z.B. Wasserstoff, und die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen eine stärkere Nutzung der Energie vor Ort erreichen.

1.4. Weniger Energie verbrauchen.

Im Energiesektor liegen große Einsparpotentiale. Derzeit werden 40 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasser verwendet. Im Wärmesektor werden somit ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verursacht. Die Reduzierung des Verbrauchs in Gebäuden, hohe Energieeffizienzstandards und der Ausstieg aus der fossilen Wärme sind vor diesem Hintergrund zentrale Themen der Energiewende und damit grundlegend für den Klimaschutz.

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen bis 2040 alle Gebäude in Deutschland einen nahezu klimaneutralen Energiestandard erreichen. Heute entsprechen lediglich die Hälfte der 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland dem aktuellen Wärmeschutzstandard.

Durch effektivere Isolierungen muss die Wärme in den Gebäuden gehalten werden und überall da, wo es möglich ist, sollte Restwärme genutzt werden. Flächenheizungen mit geringeren Vorlauftemperaturen ermöglichen es, Wärmepumpen und Abwärme aus Industrieprozessen besser zu nutzen und Transportverluste in Wärmenetzen gering zu halten.

Umfassend Energie sparen können wir mit:

  • einem Landesprogramm für die energetische Wohnviertelsanierung, von dem alle, Mieter*innen, Vermieter*innen und Bauherr*innen, profitieren.
  • einer Verpflichtung der Kommunen jeden Bebauungsplan durch ein Energieeffizienz- und Klimaschutzkonzept, orientiert am 1,5°C-Ziel, zu untersetzen und dieses umzusetzen.
  • bestmöglichen Energiestandards oberhalb der aktuellen gesetzlichen Mindestwerte.
  • Wärmenutzungskonzepten sowohl für Neu- und Altbauten als auch für Betriebe.
  • einem klimaverträglichen Umbau der Heizungsanlagen in Bestandsbauten.
  • einer günstigen, erneuerbaren Wärmeversorgung über regionale Netze.
  • einer schrittweisen Abkehr von der konventionellen Verwendung von Beton, Ziegel, Stahl und Kunststoff und Einsatz von nachwachsenden, recyclingfähigen Baustoffen.
  • einer Anpassung der Landesbauordnung M-V, welche die Bauämter verpflichtet, die EnEV-/GEG-Nachweise zum Bauantrag einzufordern, zu prüfen und durchzusetzen.

1.5. Städte und Dörfer beim Klimaschutz unterstützen.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Kommunen ihre Vorreiterrolle wahrnehmen und die Bürger*innen einbezogen werden. Dafür sind umfassende Informations- und Beratungsangebote notwendig. Die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beteiligung der Kommunen an Energieprojekten müssen ausgebaut werden. Über den unmittelbaren ökonomischen Nutzen für die Kommunen kann die Akzeptanz für Maßnahmen der Energiewende wachsen.

Das Vertrauen der Menschen in die Politik, dass Energiewende und Klimaschutz wirksam umgesetzt werden können, kann nur gewonnen werden, wenn die kommunalen Verwaltungen selbst den Klimaschutz erfolgreich vorleben. Alternative Antriebs- und Mobilitätskonzepte in den Kommunen können die Energiewende jedoch greifbar machen.

Um mit Kommunen und Bürger*innen die Energiewende erfolgreich umzusetzen, fordern wir:

  • mehr Bürgerenergieprojekte und eine stärkere Einbindung von Stadtwerken. Standortgemeinden von Windparks sollen z.B. risikofrei 2 Prozent der Einnahmen erhalten.
  • eine Pflicht für Solaranlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, sowie den Passivhausstandard für kommunale Gebäude.
  • ein landesweites Solarkataster, das die zu erwartenden Erträge von Photovoltaik und Solarthermie auf allen Dachflächen ausweist.
  • Fördermittel und mehr Unterstützung bei Genehmigungsverfahren für Bürger*innen, die einen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten.
  • ein kommunales Netzwerk von Klimaschutzmanager*innen, die fest im Haushaltsplan verankert sind.
  • eine breitere Aufstellung und Weiterentwicklung der Landesenergie- und Klimaagentur zu einem leistungsfähigen Beratungs- und Kompetenzzentrum für die Energiewende; mindestens unter Beibehaltung der aktuellen Personalstärke.

1.6. Klimabildung vorantreiben.

Unsere Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern haben in allen Altersstufen eine hohe Sensibilität gegenüber den Entwicklungen in ihrer Umwelt. Um dieses Interesse aufzunehmen und mit Wissen anzureichern, müssen die Themen Klimakrise, Klimagerechtigkeit und Klimaschutz fächerübergreifend in den Unterricht integriert werden. Auch in der frühkindlichen Bildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, auf dem zweiten Bildungsweg, in den Hochschulen und in der Erwachsenenbildung müssen Klimathemen besser verankert werden.

Dies bildet die Grundlage für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit der globalen Erhitzung und den Auswirkungen der Klimakrise auf uns Menschen und unseren Planeten. Die Entwicklung wirksamer und sozialverträglicher Lösungen für die Klimakrise auf lokaler und globaler Ebene ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Unser Bildungssystem in M-V muss diesen Fragestellungen schnellstmöglich angemessen Rechnung tragen.

Für eine umfassende Klimabildung werden wir:

  • eine landesweite Klima-Projektwoche an Schulen in Kooperation mit Wissenschaft, Verbänden und anderen Akteur*innen einführen.
  • Klimabildung in allen Lehrplänen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen verankern.
  • fachbezogene Fortbildungen für Lehrpersonen zu den Themen Klimakrise und Klimaschutz anbieten und direkt einsetzbares und qualitätsgeprüftes Unterrichtsmaterial für alle Schulformen und Stufen bereitstellen.

1.7. CO2 natürlich speichern.

Die Speicherung von Treibhausgasen im Boden, im Wald und in den Mooren ist essenziell für den Klimaschutz. Die Landnutzung auf eine langfristige Bindung von CO2 in der Natur auszurichten und die Freisetzung von klimaschädlichen Emissionen zu verlangsamen, ist Kernbestandteil einer wirksamen Klimaschutzpolitik. Der gesamte Naturhaushalt kann hierdurch bereichert und das Landschaftsbild aufgewertet werden.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Moorflächenanteil von heute noch 13 Prozent seiner Gesamtfläche das moorreichste Bundesland. Ein großer Anteil dieser wertvollen Flächen wurde jedoch für die Nutzung als Acker oder Grünland entwässert. In Folge dieser Moorentwässerung werden enorme Mengen klimaschädlicher Gase emittiert. Etwa ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen des Landes stammen aus entwässerten Mooren. Damit sind sie die größte Einzeltreibhausgasquelle in M-V.

Für eine bessere Nutzung der natürlichen CO2-Speicher in M-V werden wir:

  • das Landes-Moorschutzkonzept unter Einbeziehung landwirtschaftlich genutzter Flächen konsequent weiterentwickeln, fortschreiben und umsetzen.
  • unsere Moore schnellstmöglich (im Mittel 8500 ha/Jahr) und flächendeckend wiedervernässen und Land- und Forstwirte unterstützen, geeignete Flächen basierend auf den Forschungsergebnissen der Universitäten Greifswald und Rostock zu Paludikulturen wirtschaftlich nutzbar machen.
  • wiedervernässbare Moorflächen grundsätzlich bei der Flächenausweisung für Erneuerbare Energien nicht ausschließen, die positive Klimawirkung der Erneuerbaren jedoch gegen deren Einfluss auf die Wiedervernässung abwägen.
  • eine Strategie zum Umbau von artenarmen Nadelwäldern in naturnahe Laubwälder sowie zur Vergrößerung der Waldfläche, z.B. durch Aufforstung, entwickeln und umsetzen, sodass größere Mengen CO2 in mehr Holz und humusreichen Waldböden gebunden werden können.
  • die Bindung von Kohlenstoff in unseren Böden verbessern, indem wir z.B. mit mehr Kompost aus pflanzlichen Abfällen den Humusanteil landwirtschaftlich genutzter Böden erhöhen.
  • durch eine generell kostenlose Abgabemöglichkeit für Grünschnitt in allen Gemeinden das Verbrennen von Gartenabfällen vermeiden.

1.8. Atomkraft, Kohle und Gas hinter uns lassen.

Fossile Kraftwerke, der immer noch laufende Rückbau des Kernkraftwerkes Lubmin und die nach wie vor andauernde Suche nach einem atomaren Endlager sind die Hinterlassenschaften einer jahrzehntelangen verfehlten Energiepolitik. Das Rostocker Kohlekraftwerk ist mit rund 20 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in Mecklenburg- Vorpommern der größte Verursacher von CO2 und soll laut Aussagen der Betreiber noch weit über 2030 hinaus arbeiten. Weil das Land M-V keine rechtliche Handhabe hat, das Kraftwerk früher vom Netz zu nehmen, wollen wir mit zusätzlichen Windkraft- und Solaranlagen dafür sorgen, dass sich sein Betrieb schon weit vor dem geplanten Laufzeitende nicht mehr lohnt. Das Kraftwerk steht an windreichen Tagen, wenn viel erneuerbarer Strom im Netz ist, schon heute häufig still.

Und auch wenn seit der Wiedervereinigung kein Atomstrom in unserem Bundesland produziert wurde, so müssen wir doch mit den Altlasten der Nutzung von Atomkraft umgehen. Wir stehen zur Endlagersuche und setzen uns für einen transparenten und wissenschaftsbasierten Standortvergleich unter bestmöglicher Beteiligung der Bevölkerung ein. Bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle müssen die Risiken so gering wie möglich gehalten werden. Am Ende des bundesweiten Auswahlverfahrens muss eine Standortentscheidung stehen, die dies gewährleistet.

Um eine zukunftsfähige Energieversorgung zu erreichen, setzen wir uns dafür ein:

  • dass der Atomausstieg konsequent fortgesetzt wird.
  • in Lubmin keine weiteren Castoren zwischenzulagern, damit das Zwischenlager keinen Endlagercharakter erhält.
  • den Kohleausstieg schnellstmöglich umzusetzen und den frei gewordenen Standort des Rostocker Kohlekraftwerks für die Erzeugung von grünem Wasserstoff zu nutzen. Dafür brauchen wir den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien.

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2. Wir bewahren unsere Natur!

2. Wir bewahren unsere Natur!

Stattliche Buchenwälder, vielfältige Küsten, weitläufige Seen- und Flusslandschaften und zahlreiche Moore - Mecklenburg-Vorpommerns Natur ist wunderschön und zugleich Heimat von rund 25.000 Tier- und Pflanzenarten. Dieser Schatz ist von großem Wert und Grundlage für den Tourismus und die Gesundheitswirtschaft als wichtige ökonomische Säulen unseres Bundeslandes.

Doch dieses reiche Erbe ist durch die Folgen einer verfehlten Agrarpolitik massiv bedroht. Wir denken Land- und Ernährungswirtschaft neu und wollen gemeinsam mit den Landwirt*innen, den Lebensmittelverarbeiter*innen, den Agrar- und Umweltexpert*innen in den Verbänden und den Verbraucher*innen eine Abkehr von industrieller Landwirtschaft und erbarmungslosem Preiskampf erreichen.

Für eine intakte Natur, nachhaltige Arbeitsplätze und Perspektiven für unsere ländlichen Räume werden wir:

  • den Ökolandbau in M-V bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausbauen.
  • mit einer wirksamen Biodiversitätsstrategie des Landes das Artensterben begrenzen.
  • die Nutztierhaltung tiergemäß und umweltgerecht gestalten, Tiertransporte vermeiden.
  • klimastabile Wälder begründen und mindestens 8.500 Hektar Moorböden pro Jahr wiedervernässen.

2.1. Natur schützen und Artenvielfalt retten.

Naturschutz bedeutet, unsere Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt zu pflegen und Wildnis-Areale in weitläufigen Schutzgebieten zu entwickeln. Etwa 20 Prozent unserer Landesfläche stehen mit drei Nationalparks, drei Biosphärenreservaten und sieben Naturparks unter besonderem Schutz. Ergänzt werden diese durch die europäischen Natura-2000-Schutzgebiete.

Die Arten- und Strukturvielfalt in M-V nimmt trotz dieser Schutzgebietskulisse weiter dramatisch ab. Rund die Hälfte der gesetzlich geschützten Biotope sind bedroht. Zwei Drittel aller Blütenpflanzenarten des genutzten Grünlandes sind gefährdet, das Gleiche gilt für die Vogelarten in den Agrarlandschaften. Die Biodiversitätsstrategie der Landesregierung von 2012 ist weitestgehend gescheitert, weniger als die Hälfte der mit ihr formulierten Ziele wurden bisher erreicht. Naturschutz im Landeswald findet nur unzureichend statt.

Die Übertragung der Zuständigkeiten für Artenschutzbelange vom Land an die Kreise war nicht zielführend. Für die Bewältigung dieser Aufgaben steht dort viel zu wenig Personal zur Verfügung. Der Artenschutz findet folglich bei zahlreichen Eingriffen in Natur und Landschaft viel zu wenig Berücksichtigung.

Für Naturschutz und Artenvielfalt werden wir deshalb:

  • zeitgemäße, wirksame Verordnungen für alle Naturschutzgebiete erarbeiten und die Defizite beim Schutz von Natura-2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen beseitigen.
  • die Einrichtung weiterer Schutzgebiete prüfen und Schutzgebiete länderübergreifend vernetzen.
  • den Einsatz von Pestiziden und chemisch-synthetischen Düngern in Natura-2000-Gebieten untersagen.
  • die Strategie zur biologischen Vielfalt in M-V konsequent umsetzen und sie dort korrigieren und ergänzen, wo es erforderlich ist.
  • durch Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes in M-V artenreiches Grünland als gesetzlich geschütztes Biotop ausweisen.
  • den Personalbestand in den Natur- und Umweltschutzbehörde des Landes erhöhen und Kompetenzen zum Land zurückverlagern.
  • Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken.
  • das bundesweite Ziel, mindestens 2 Prozent der Fläche Deutschlands als Wildnisgebiete auszuweisen, für Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich umsetzen.

2.2. Alleen und Feldwege wiederherstellen.

4.100 Kilometer Alleen und Baumreihen und damit mehr als ein Sechstel aller Alleen bundesweit prägen als Kultur- und Naturerbe allein unser Bundesland. Auch die zahlreichen Feldwege sind kulturhistorisch und ökologisch wertvolle Elemente unserer Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie schaffen Verbindungen zwischen unseren Dörfern, Feldhecken an den Wegesrändern bieten wertvolle Lebensräume sowie Wind- und Erosionsschutz.

Doch Alleen werden durch Verkehr, Straßenbau, Streusalz und Landwirtschaft gefährdet. Naturnahe Feldwege werden vielerorts untergepflügt oder versiegelt. Die „Baumschulden“ steigen, denn in die entstehenden Lücken wird oft nur unzureichend nachgepflanzt.

Für unsere Alleen und Feldwege braucht es:

  • ein einheitliches Baumkataster für Land und Kreise für Bestand, Fällungen und Pflanzungen.
  • den schnellstmöglichen Abbau des Defizits bei den Nach- und Ersatzpflanzungen.
  • die Einhaltung des Verhältnisses von 1:3 bei Ersatzpflanzungen für gefällte Alleebäume und eine Einschränkung der Ersatzgeldzahlungen.
  • bei Ersatzgeldzahlungen höhere Kompensation in den Alleenfonds pro Baum, die den tatsächlichen Pflanz- und Unterhaltungskosten entspricht.
  • den schnellstmöglichen Abbau des Defizits bei den Nach- und Ersatzpflanzungen sowie Lückenbepflanzung in der Flucht der Altbäume.
  • Beratung und unbürokratische Unterstützung der Kommunen bei Pflege und Erhalt historischer Alleen durch das Land.
  • verbindliche Regelungen zur Wiederherstellung und zum Erhalt von unversiegelten Feldwegen einschließlich der Feldraine sowie bessere Förderung der Anlage von Randstrukturen wie Feldhecken durch eine geänderte Naturschutzrichtlinie.

2.3. Landwirtschaft zukunftssicher umbauen.

Die nachhaltig wirtschaftenden Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern tragen schon heute zu Natur- und Klimaschutz bei. Die Klimakrise, umkämpfte Boden- und Weltmärkte, die Abhängigkeit von Subventionen, die Auswirkungen von Preisdumping und fehlgeleiteten Förderpolitiken zwingen Landwirt*innen jedoch in einen harten Verdrängungswettbewerb. Ziel ist eine regenerative und Humus aufbauende Landwirtschaft, welche die Wertschöpfung in der Region stärkt und Vielfalt an Betrieben erhält und ermöglicht. Die Agrarfördermittel müssen konsequent auf die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ausgerichtet werden.

Überdüngung schädigt das Klima, belastet unser Wasser und reduziert die Artenvielfalt. Ausgeräumte Agrarlandschaften mit Monokulturen bieten vielen Tier- und Pflanzenarten kaum noch Lebensräume. Landwirtschaftliche Flächen müssen Produktionsraum für Lebensmittel und zugleich Lebensraum für Vögel, Insekten und Wildkräuter sein. Den landwirtschaftlichen Extensiv- und Brachflächen kommt eine besondere Bedeutung als lebensraumverbindende Biotope zu.

Rund 75 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen, doch Pestizide wie die gefährlichen Neonicotinoide verringern die Insekten-Bestände massiv.

Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft werden wir:

  • den Ökolandbau in M-V bis 2030 von derzeit 13,5 Prozent auf mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausbauen.
  • ein finanziell und personell gut ausgestattetes Kompetenzzentrum für Ökolandbau schaffen.
  • Ökolandbau in Berufsausbildung und Landwirtschaftsstudium verbindlich prüfungsrelevant verankern.
  • Pestizid- und Düngemitteleinsatz zum Beispiel durch die konsequente Durchsetzung des integrierten Pflanzenschutzes massiv reduzieren.
  • auf den landeseigenen Flächen eine Vorbildfunktion wahrnehmen und in Pachtverträgen die Nutzung von Pestiziden ausschließen.
  • Biogas nur noch durch Reststoffverwertung aus landwirtschaftlichen Kreislaufsystemen, Bioabfällen und Energiepflanzen aus ökologischem Anbau gewinnen.
  • einen Biotopverbund in der Agrarlandschaft schaffen.
  • auf allen landwirtschaftlichen Flächen mindestens 10 Prozent Vorrangflächen für die Natur realisieren.
  • das System der Direktzahlungen schrittweise durch eine Gemeinwohlprämie, die landwirtschaftliche Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen honoriert, ablösen.
  • die regionale Veredelung und Verarbeitung von Lebensmitteln durch eine Förderung handwerklicher Bäckereien, Mühlen, Molkereien, Schlachtereien sowie durch kurze Lieferketten und regionale Vermarktungsnetzwerke

2.4. Boden klug nutzen.

Lebendige, gesunde Böden sind die Grundlage unserer Nahrungsmittelerzeugung. Sie übernehmen essenzielle Funktionen im Umwelt- und Klimaschutz, filtern Schadstoffe, reinigen das Grundwasser und bieten Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Unsere heutigen Böden in Mecklenburg-Vorpommern sind nach der letzten Eiszeit über mehr als 10.000 Jahre hinweg entstanden. Das vergangene Jahrhundert der Flächenversiegelung, der Entwässerung und der zunehmend industrialisierten Landwirtschaft hat große Flächen geschädigt und ihrer Funktionen beraubt. Entwässerte Moorböden verursachen 30 Prozent der gegenwärtigen Gesamt-Treibhausgas-Emissionen in M-V. Boden ist eine endliche Ressource. Ihn zu schützen ist echte Daseinsvorsorge.

Große Teile der landwirtschaftlichen Flächen in M-V und annähernd 50 Prozent der Betriebe sind in branchenfremder Hand, Tendenz steigend. Ortsansässige Agrarbetriebe werden häufig durch überregional tätige Investoren übernommen. Diese tragen dabei selten Verantwortung für die Dörfer und den Naturschutz. Boden wird ausschließlich zu Höchstpreisen vergeben. Junglandwirt*innen, die in die Landwirtschaft einsteigen wollen, sind unter diesen Bedingungen in der Regel chancenlos.

Zunehmende Baustoffbedarfe führen durch vermehrten Abbau von Kies und Kiessanden zu weiteren Bodenverlusten sowie zu Konflikten mit Naturschutz- und Anwohnerinteressen.

Für gesunde Böden sollen:

  • die vom Bund gehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen an das Land bzw. eine gemeinnützige Stiftung übertragen und Landesflächen vorrangig an ökologisch wirtschaftende Betriebe und Junglandwirt*innen mit einer auf regionalen, nachhaltigen Kreisläufen beruhenden Betriebspraxis verpachtet werden.
  • durch ein Agrarstrukturgesetz regionale landwirtschaftliche bzw. gemeinwohlorientierte und gemeinnützig agierende Akteure (z.B. Stiftungen) gestärkt und weiteren Konzentrationsprozessen beim Bodenerwerb entgegengewirkt werden.
  • das Bodenschutzprogramm M-V umfassend ergänzt und eine kompetente Bodenberatung gewährleistet werden.
  • mindestens 8.500 ha Moorböden pro Jahr wiedervernässt und Förderprogramme für die moorschützende Wasserrückhaltung sowie die Nutzung geeigneter Moore durch nasse Moorbewirtschaftung (Paludikulturen) eingeführt werden.
  • der Einsatz torffreier Erden gefördert werden.
  • die Fruchtbarkeit und der Kohlenstoffgehalt der landwirtschaftlich genutzten Böden erhöht werden, indem verstärkt mit organischem Dünger wie Kompost und Mist gearbeitet wird.
  • die extensive Weidetierhaltung mit einer Weidetierprämie honoriert werden, um die wertvolle artenreiche Kulturlandschaft zu pflegen und Treibhausgase aus der Luft im Boden zu binden.
  • die Flächenversiegelungen durch Bau-, Siedlungs- und Verkehrsprojekte weiter reduziert werden.
  • der Abbau von Kies und Kiessanden vermindert werden, indem das Recycling von Baustoffen verstärkt wird.
  • mit Hilfe eines Abgrabungsgesetzes konkurrierende Flächennutzungen und Konflikte in Siedlungsnähe besser geregelt werden.

2.5. Tierschutz stärken.

Wild-, Haus- und Nutztiere sind empfindungs- und leidensfähige Wesen und gehen soziale Bindungen ein. Deshalb übernehmen wir Verantwortung für einen ethisch angemessenen Umgang mit Tieren.

Insbesondere die Nutztierhaltung wollen wir tiergemäß gestalten. Eine Agrarpolitik, die industrielle Tierhaltung fördert, ist für uns nicht erst seit dem Großbrand der Schweinemast- und -zuchtanlage in Alt Tellin mit über 50.000 toten Tieren inakzeptabel. Nutztiere müssen generell ihre arteigenen Verhaltensweisen ausleben können und benötigen zum Beispiel Einstreu, Auslauf und Weidegang. Um dies zu ermöglichen, wollen wir die Tierbestände pro Anlage endlich mit Obergrenzen versehen. Je nach Standort- und Bodenverhältnissen sollten nur noch so viele Tiere gehalten werden, wie die Flächen Futter liefern und Reststoffe aufnehmen können. Auch der Brandschutz in Tierhaltungsanlagen verlangt nach einer Begrenzung des Tierbestandes pro Anlage. Um ihn zu verbessern, wollen wir die Landesbauordnung überarbeiten. Zu wirksamem Tierschutz in der Nutztierhaltung gehört auch, lange und qualvolle Tiertransporte zu beenden. Deshalb wollen wir regionale und mobile Schlachtkapazitäten fördern.

Weil Tierschutzverbände nicht juristisch gegen Verletzungen von Tierrechten vorgehen können, bleiben Verstöße gegen das Tierschutzgesetz regelmäßig ohne Folgen. Deshalb treten wir für ein Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzorganisationen ein. Und weil Tierheime in unserem Land regelmäßig überfüllt sind, wollen wir diese kommunalen Einrichtungen finanziell besser unterstützen.

Zum Tierschutz gehört ebenso die Beurteilung, die Vorsorge und Bewältigung von Schäden, die durch Wildtiere bzw. verwilderte Haustiere verursacht werden. Deshalb wollen wir u.a. das Management von Tieren, wie zum Beispiel Biber und Wolf, stärken. Um Tierschutzbelange im Land wirksam umzusetzen, braucht es letztlich - das zeigen Erfahrungen anderer Bundesländer – eine*n Landes-Tierschutzbeauftragte*n.

Um den Tierschutz konsequent umzusetzen, werden wir:

  • für Obergrenzen der Nutztierbestände pro Anlage und Region eintreten.
  • die Haltungsbedingungen der Tiere an ihren Bedürfnissen ausrichten.
  • regionale und mobile Schlachtereien erhalten bzw. Neugründungen fördern.
  • die Einführung rechtlicher Regelungen unterstützen, die den Kommunen helfen, die Errichtung von industriellen Tierhaltungsanlagen (nach BImSchG genehmigungsbedürftig) zu steuern.
  • ehrenamtlich im Tierschutz engagierte Bürger*innen weiter stärken und eine*n unabhängige*n Tierschutzbeauftragte*n in der Landesregierung einsetzen.
  • ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für anerkannte Verbände einführen.
  • die kommunalen Tierheime durch das Land finanziell besser fördern.
  • eine landesweite Kastrationspflicht für freilebende Katzen an Hotspots einführen.
  • das Biber- und Wolfsmanagement im Land kritisch überprüfen und fachlich und personell neu aufstellen.

2.6. Verbraucher*innenrechte schützen

Verbraucherschutz ermöglicht uns Orientierung bei unübersichtlichen Angeboten und eine gebündelte Vertretung der Interessen von Konsument*innen. Eine gut aufgestellte, unabhängige Beratung ist gerade in einer digitalisierten und globalisierten Welt notwendiger denn je. Allerdings sind Verbraucherschutzorganisationen wie die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern finanziell schlecht ausgestattet.

Verbraucher*innen wollen Tierschutz und regionale Lebensmittel. Transparenz und öffentliche Kontrolle sind der Grundstein einer verlässlichen und fairen Verbraucherschutzpolitik.

Das Vorsorgeprinzip muss konsequent angewandt werden, um wirksam vor Gesundheitsschäden und ökologisch problematischen Stoffen zu schützen. Die industrielle und global ausgerichtete Lebensmittelproduktion erhöht das Risiko von Lebensmittelskandalen und neuer auf den Menschen übergehender Infektionskrankheiten bis hin zu Pandemien. Sie führt durch Vertrauensverluste auch zu einem negativen Image der gesamten (Land-)Wirtschaft.

Für einen umfassenden Verbraucherschutz braucht es:

  • bedarfsgerechte, mobile aufsuchende bzw. gezielte umfassende Online-Beratungsangebote durch unabhängige Verbraucherorganisationen wie der Verbraucherzentrale und gut ausgestattete und auch in der Fläche gut erreichbare Beratungsstellen.
  • eine bessere und verlässliche institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale mit in der Perspektive mindestens 1 Euro pro Einwohner*in im Jahr durch das Land.
  • transparente Erfassung der Tagesdosen des Antibiotikaeinsatzes und einen gänzlichen Verzicht auf Reserveantibiotika in den Tierhaltungsbetrieben.
  • eine klare, verbindliche und verlässliche Kennzeichnung der Lebensmittel mit Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere und der Herkunft der Rohstoffe.

2.7. Wälder klimafest machen

Wälder bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie sind Erholungsort, liefern uns nachhaltige Rohstoffe und sind zudem wichtige CO2-Speicher. Doch all diese Funktionen kann nur ein gesunder Wald erfüllen. Mecklenburg-Vorpommerns Wälder haben jedoch unter den letzten Trockenjahren stark gelitten. Die wenig durchmischten Wälder leiden besonders unter Klimastress und sind krankheitsanfälliger, beispielsweise für Borkenkäferbefall.

Die für die Biodiversität wichtigen Alt- und Totholzanteile sind noch viel zu gering. Der ökonomische Druck auf die Landesforstanstalt und der daraus folgende Nutzungsdruck auf die Wälder ist gegenwärtig deutlich zu hoch. Hier wollen wir umsteuern. Eine nachhaltige Waldpolitik muss naturnahe, klimaresiliente Dauermischwälder fördern.

Auch die Jagd muss vorrangig den Waldumbau unterstützen. Die zunehmenden Konflikte zwischen Wildtieren und Land- und Forstwirtschaft werden wir entschärfen.

Um unsere Wälder klimaresilient und zukunftsfest zu machen, werden wir:

  • das Landeswaldgesetz nach ökologischen Gesichtspunkten novellieren.
  • den geringen Waldanteil in unserem Bundesland mindestens auf den Bundesdurchschnitt anheben.
  • klare Vorgaben an die Landesforstanstalt für Naturschutz im Wald machen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Forst- und Umweltbehörden organisieren.
  • ein Aktionsprogramm zum beschleunigten ökologisch orientierten Waldumbau vorlegen.
  • Gemeinwohlleistungen stärker in den Fokus der Waldpolitik rücken.
  • ein ökologisches und tierschutzkonformes Jagdrecht gestalten, indem
    • die Liste der zu bejagenden Tierarten gekürzt wird,
    • die Jagdzeiten angepasst werden,
    • die Verwendung bleihaltiger Munition vollständig unterbunden wird,
    • Haustiere nicht mehr geschossen werden dürfen und
    • die Abschussplanung für Rehe, Rot- und Damwild vereinfacht wird.
  • die Landnutzer*innen finanziell fördern, um wirtschaftliche Schäden durch Wildtiere zu verhindern oder zu kompensieren.
  • Privatwaldeigentümer*innen unterstützen, um auch auf kleinen, unrentablen Flächen den Waldumbau zu realisieren.

2.8. Seen und Meer nachhaltig nutzen.

Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt durch seine zahlreichen Flüsse, Seen und die vielfältige Küstenlandschaft. Für den Tourismus und die Fischerei sind unsere Gewässer eine wichtige Existenzgrundlage. Große Teile sind jedoch in einem schlechten ökologischen Zustand. Nitratüberschüsse, Bebauung, übertriebene Gewässerunterhaltung, Rohstoffabbau sowie Pestizid- und Arzneimitteleinträge machen ihnen zu schaffen. In der Folge wird das Grundwasser, aus dem wir in M-V 85 Prozent des Trinkwassers gewinnen, zunehmend belastet und muss mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.

Auch das Ökosystem Ostsee verändert sich, insbesondere durch Nährstoffeinträge und den klimatisch bedingten Temperaturanstieg. Nur ein gesundes Meer bietet die Grundlage für eine nachhaltige und vielfältige Nutzung. Die Küstenfischerei ebenso wie die Freizeitfischerei sind zudem erlebbarer Bestandteil der Küstenkultur und somit der Attraktivität unseres Bundeslandes.

M-V kann eine vorbildliche ökologisch und ökonomisch nachhaltige Fischerei entwickeln. So entstehen wieder attraktive Zukunftsaussichten für Berufseinsteiger*innen. Die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten hilft den Fischer*innen, dem Schutz unserer Gewässer und den Fischbeständen.

Für intakte Gewässer und eine Fischerei mit Zukunft werden wir:

  • die EU-Wasserrahmenrichtlinie in M-V konsequent umsetzen und dafür das Landeswassergesetz novellieren, sodass
    • unter anderem alle Gewässer von einem mindestens 10 Meter breiten Puffer- und Schutzstreifen umgeben sind,
    • die Grundwassernutzung für landwirtschaftliche Zwecke streng limitiert wird und
    • die Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten schnellstmöglich durch ökologischen Landbau erfolgt oder dort vollständig auf Mineraldünger und Pestizide verzichtet wird.
  • die für den Gewässerschutz zuständigen Behörden personell und finanziell angemessen ausstatten.
  • uns dafür einsetzen, dass im Landesraumentwicklungsprogramm der Vorrang der Rohstoffsicherungsgebiete über die Vorbehaltsgebiete der Trinkwassersicherung aufgehoben wird.
  • Modellprojekte zur Umstellung auf den ökologischen Landbau in Flussnähe auf den Weg bringen.
  • einen Landesdialog zwischen Fischern, Umweltverbänden und Forschung starten.
  • ein Landesprogramm für die lokale Fischereiwirtschaft in Einklang mit Natur- und Gewässerschutz gemeinsam mit allen Akteur*innen erarbeiten.
  • die Entwicklung von Regionalmarken mit überregionaler Ausstrahlung im Fischereisektor fördern.
  • Forschung und Entwicklung schonender Fangmethoden und deren Einsatz in der Fischerei sowie besseres Monitoring unterstützen.
  • die Belange des Meeresnaturschutzes stärker berücksichtigen.

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3. Wir sorgen für Mobilität und Erreichbarkeit!

3. Wir sorgen für Mobilität und Erreichbarkeit!

Die einen suchen schon ewig einen Parkplatz, die anderen kommen vom Dorf gar nicht mehr weg. Und einige stehen am Bahnsteig und warten bis zu zwei Stunden auf den nächsten Zug. Das geht anders: Die Mobilität der Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern ist bürgerfreundlich, klimaschonend und intelligent vernetzt. Ob mit Bus, Bahn, Fahrrad, Fähre, zu Fuß oder auch mit dem Auto: Alle Verkehrsmittel müssen gemeinsam gedacht und nachhaltige Mobilitätsformen besonders gefördert werden.

Es gilt, ein Mobilitätsangebot zu schaffen, das uns und unseren Gästen sichere Wege, schnelle Verbindungen und wenig Wartezeit garantiert. Ein gut ausgebauter ÖPNV, attraktive Bahnverbindungen und familienfreundliche Preise sind dafür ebenso Grundvoraussetzungen wie durchgängige Radwege und deren Instandhaltung. Das macht unser Bundesland attraktiv und trägt einen wichtigen Teil zur CO2-Reduktion im Verkehrsbereich bei.

Für eine gelingende Verkehrswende brauchen wir:

  • Mobilitätsstationen an zentralen Umsteigepunkten von Bussen und Bahnen, an denen sichere Radabstellmöglichkeiten, Verleihsysteme sowie bedarfsgesteuerte Shuttle- Verkehre und Carsharing-Stationen vorhanden sind.
  • Verbindungen der Ober- und Mittelzentren mindestens im Stundentakt mit einem kostengünstigen, durchgängig gültigen Ticket für alle Verbindungen mit Bussen und Bahnen (M-V-Tarif).
  • eine Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesetzes des Landes zu einem Mobilitätsgesetz mit Standards für Bus-, Bahn-, Schiffs-, Rad- und Fußverkehr.

3.1. Auto, Fahrrad, Bus und Bahn intelligent vernetzen.

Für ein attraktives Verkehrsangebot in unseren Städten und auf dem Land bietet die Digitalisierung neue Chancen. Der technologische Fortschritt kann uns gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern helfen, den klassischen Nahverkehr, bedarfsgesteuerte Angebote, Mitfahrgelegenheiten, Carsharing und Leihfahrräder zu einer guten und den Bedürfnissen angepassten Mobilität zu verknüpfen.

Etwa 1/3 der Menschen in M-V lebt in Städten mit über 25.000 Einwohner*innen und weite Teile unseres Bundeslandes sind dünn besiedelt. Diese speziellen räumlichen Gegebenheiten erfordern auch in Bezug auf die Mobilitätsplanung innovative und integrative Ansätze. Eine zeitgemäße Verkehrspolitik löst die Herausforderungen, die aus großen Entfernungen vieler Dörfer zu den Grund- und Mittelzentren resultieren, ökologisch nachhaltig und bürgerfreundlich. Die flächendeckende Erschließung durch den ÖPNV und die schnellstmögliche Realisierung eines lückenlosen Radwegenetzes bringen eine deutliche Verbesserung der Mobilität und tragen dem Klimaschutz Rechnung.

Wir entwickeln das ÖPNV-Gesetz des Landes zu einem Mobilitätsgesetz mit Standards für Bus-, Bahn-, Schiff-, Rad- und Fußverkehr weiter.

Für vernetzte Mobilität braucht es:

  • Mobilitätsstationen an zentralen Umsteigepunkten von Bussen und Bahnen, an denen sichere Radabstellmöglichkeiten, Verleihsysteme sowie Carsharing-Stationen vorhanden sind.
  • eine Mobilitätsplanung, bei der die Gestaltungskompetenzen des Landes gemeinsam mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden für ein ausfinanziertes Nahverkehrsangebot genutzt werden.
  • attraktive Umsteigemöglichkeiten und vernetzte Verkehrsträger ohne lange Wartezeiten.
  • Mobilitätsmanagement in allen Kreisen, verantwortlich in allen Fragen klimaverträglicher Mobilität.
  • individuelle Mobilitätskonzepte, die in den Regionen entwickelt werden und so integrierte Angebote auf den Weg bringen.

3.2. Bus- und Bahnangebot verbessern.

Busse und Bahnen schaffen Verbindungen zwischen den Städten und Regionen unseres Landes. Moderne Busse, funktionierende Aufzüge und eine zuverlässige, barrierefreie, saubere und sichere Bahn sind Teil einer zukunftsfesten öffentliche Mobilität, die auch zeitlich eine Alternative zum PKW ist. Ein besserer ÖPNV braucht eine entsprechende Finanzierung. Bund, Land und Kommunen müssen sich an dieser so umfassend beteiligen, dass in jeder Ecke des Landes ein verlässlicher und regelmäßiger ÖPNV gewährleistet wird.

Eine deutlich bessere Anbindung an den Bahnfernverkehr ist für unser Bundesland unabdingbar. Im östlichen Binnenland fehlt für das Oberzentrum Neubrandenburg der Anschluss an den Fernverkehr komplett. Als wichtiger Beitrag zur Energiewende sind möglichst viele weitere Bahnstrecken in M-V zu elektrifizieren. Bis dahin sollen batterie-elektrische oder Wasserstoffzüge einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Mobilität leisten.

Ein wachsender Teil unserer Gäste verzichtet bereits jetzt auf das Auto. Ein attraktives Angebot bis zur „letzten Meile“ nutzt auch den mit touristischen Verkehren hoch belasteten Orten. Viele Bahnstrecken wurden in den vergangenen Jahrzehnten stillgelegt und warten auf Reaktivierungsstrategien. Ein Beispiel hierfür ist der Wiederaufbau der Karniner Brücke und die damit verbundene Wiederherstellung der Südanbindung nach Usedom.

Für eine verlässliche Anbindung überall im Land werden wir:

  • mit dem „M-V-Tarif“ ein kostengünstiges, durchgängig gültiges Ticket für alle Verbindungen mit Bussen und Bahnen einführen.
  • das Angebot und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs konsequent weiter ausbauen und verbessern, indem wir
    • die Reaktivierung der Südanbindung Usedoms über die Karniner Brücke sowie der Darßbahn mit hoher Priorität umsetzen.
    • Ober- und Mittelzentren mindestens im 1-Stunden-Takt miteinander verbinden.
    • Grundzentren und alle Gemeinden über 500 Einwohner mindestens im 2-Stunden-Takt erreichbar machen.
    • vertaktete Stadtverkehre in allen Städten über 10.000 Einwohner*innen einführen.
    • überregional bedeutsame Strecken wie Lübeck - Bützow -Neubrandenburg - Szczecin durch deutliche Beschleunigung (120 - 160 km/h) aufwerten.
    • den konsequenten Ausbau der Strecke Neustrelitz - Neubrandenburg -Stralsund auf 160 km/h vorantreiben und kurzfristige zusätzliche Begegnungsstellen zur Beschleunigung der Strecke herstellen.
    • die Anbindung des Bahnverkehrs nach Skandinavien verbessern.
    • die durchgängigen Verbindungen der Südbahn, der Nord-Südstrecke Güstrow – Pritzwalk wiederherstellen.
    • den Ausbau sowie die Reaktivierung weiterer Strecken und Lückenschlüsse prüfen.
  • den öffentlichen Anteil bei den touristischen Verkehren deutlich stärken.
  • durch eine Experimentierklausel im Kommunalabgabengesetz den Kommunen die Möglichkeit geben, einen fahrscheinlosen ÖPNV, finanziert durch eine Nahverkehrsabgabe, zu erproben.

3.3. Radwege im ganzen Land bauen.

Mecklenburg-Vorpommern ist Radfahrerland. Seit Jahren fühlen sich immer mehr Radtourist*innen angezogen und auch in den Städten spielt das Fahrrad eine Schlüsselrolle für die Mobilität. Durch eine unzureichende Fahrradinfrastruktur sinkt sowohl die Attraktivität für unsere Gäste, als auch die Motivation der Bürger*innen, alltägliche Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Im ländlichen Raum besteht insbesondere in Kombination mit Bus und Bahn großes Potential für den Radverkehr. Umso wichtiger ist es, dass Fahrrad, Bus und Bahn zusammen gedacht und die Angebote besser aufeinander abgestimmt werden.

Durch fehlende rechtliche Vorgaben seitens des Landes gibt es derzeit in vielen Landkreisen und Kommunen leider nur wenige hochwertige Radverbindungen. Auch die getrennten Zuständigkeiten von Land und Kommunen bei der Planung und Finanzierung behindern den Ausbau eines funktionalen Radwegenetzes.

So machen wir Radfahren in M-V attraktiv:

  • Wir sorgen für moderne Radverkehrsmobilität, so dass auch 10-jährige Kinder, die nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren dürfen, dort ohne Überforderung alleine fahren können.
  • Mit sicheren Fahrradabstellanlagen an Haltestellen entlang der ÖPNV-Schnellverbindungen.
  • Wir stellen die Finanzierung der AGFK M-V (Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern) auf sichere Beine
  • Das Land unterstützt seine Kommunen bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur mit einem bedarfsgerechten Budget. Landesbedeutsame Radwege plant, baut, finanziert und unterhält das Land in eigener Zuständigkeit. So entsteht ein flächendeckendes Radwegenetz.

3.4. Zu Fuß sicher unterwegs.

Zu Fuß gehen ist die umweltfreundlichste Art der Fortbewegung, man benötigt keinerlei Ressourcen und fördert die eigene Gesundheit. Bei Verkehrsplanungen in Mecklenburg-Vorpommern wird jedoch leider häufig zuletzt an Fußgänger*innen gedacht. Die Straßenverkehrsordnung und viele kommunale Satzungen stellen die Fortbewegung zu Fuß nicht in den Vordergrund, sondern betrachten vorrangig den Autoverkehr. Fußwege müssen garantieren, dass Kinder den Weg zur Kindertagesstätte, zu Grund- und weiterführenden Schulen alleine und ohne Gefahren zurücklegen können. Auch Erwachsene und Senior*innen müssen sich barrierefrei bewegen können.

Wandertourismus liegt in M-V weiter im Trend, dieses Potenzial kann zum Ausbau des nachhaltigen Tourismus beitragen. Das Land, die Kultur und die Natur lassen sich am besten zu Fuß und in Verbindung mit einem funktionierenden ÖPNV erleben.

Fußgänger*innen den Weg bereiten:

  • mit einem Förderprogramm, das die Kommunen dabei unterstützt, die Verkehrssicherheit auf Schulwegen zu erhöhen.
  • mit der Wiederherstellung und Erhaltung ländlicher Wege auf den Dörfern als Raum zur Begegnung und Naherholung.
  • mit Fußwegen, die für alle Menschen, vor allem auch für Familien mit Kinderwagen, Mobilitätsbeeinträchtigte und Sportler*innen, nutzbar sind.

3.5. Wege in der Stadt und Region kurz halten.

Zur Förderung einer flächensparenden Siedlungs- und Verkehrsentwicklung streben wir die „Stadt und Region der kurzen Wege“ als Leitbild einer gesamtheitlichen Entwicklung für unsere Städte und Gemeinden und für die Entwicklung des ländlichen Raums in M-V an. Die wesentlichen Elemente einer Stadt wie auch einer Region der kurzen Wege sind eine kompakte Siedlungsstruktur, eine ausgewogene Nutzungsmischung, eine wohnungsnahe Ausstattung mit Versorgungs-, Dienstleistungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten und ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr.

Kennzeichnend für die „Stadt und Region der kurzen Wege“ ist es, dass die alltäglichen Aufgaben, wie der Weg zur Arbeit und zur Ausbildung, Versorgungswege, der Weg zur Schule und zum Kindergarten, in kurzer Zeit bewältigt werden können, ohne dazu auf ein Auto angewiesen zu sein. Das heißt, das alltägliche Leben kann mit einem möglichst geringen Verkehrsaufwand gemeistert werden, so dass man auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen größtenteils verzichten kann. Grundlage hierfür ist die gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Rad oder zu Fuß.

Kompakte und attraktive Wohnquartiere mit nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eröffnen erhebliche Potenziale zur Verkehrsvermeidung. Der Bedarf an Verkehrsflächen kann reduziert werden und Schadstoff-, CO2- und Lärmreduktionen sind erreichbar. Gleichzeitig reduzieren wir die Flächeninanspruchnahme, erreichen die Wiedernutzung von brachliegenden Flächen in den Ortskernen und vermeiden dadurch eine weitere Versiegelung von Böden. Somit ist das Leitbild der „Stadt und Region der kurzen Wege“ auch ein aktiver Beitrag zum Klima- und Bodenschutz.

Mit dem Leitbild der „Stadt und Region der kurzen Wege“ verfolgen wir das Ziel:

  • im Dorf und in der Stadt Wohnen und Arbeiten wieder zusammenzubringen, z.B. durch Co-Working-Spaces und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, die man zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann.
  • einer Siedlungsentwicklung vorrangig an Entwicklungsachsen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs.
  • einer flächensparenden Siedlungsentwicklung zur Unterstützung von Boden- und Klimaschutz.
  • der Unterstützung von Innenentwicklung und Flächenrecycling in den Ortszentren.

3.6. Mobilität mit dem Auto verantwortungsvoll gestalten.

Vorrangiges Ziel ist es, die Zahl der PKW zu reduzieren und die negativen Auswirkungen des Autoverkehrs auf Mensch und Umwelt massiv zu senken. Wo ein Umstieg auf Rad oder ÖPNV nicht möglich ist, sollen die Antriebe der Fahrzeuge schnellstmöglich vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Alternative Antriebe sind Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele im Mobilitätssektor. Hierbei bildet Elektromobilität in Form von Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeugen die Basis. Das gilt sowohl für den Autoverkehr als auch für die Schiene. Wo immer es möglich ist, sollte der regenerativ erzeugte Strom direkt genutzt werden. Deshalb setzen wir uns für eine flächendeckende E-Ladeinfrastruktur und Elektrifizierung möglichst vieler Schienenstrecken im Land ein.

Ein Carsharing-Auto kann bis zu zehn private PKW nachhaltig ersetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Weniger Parkplätze schaffen zudem neue Chancen für den öffentlichen Raum, für urbanes Leben, für mehr Lebensqualität und mehr Grün vor der Haustür.

Auf dem Weg zur Vision Zero wollen wir mehr Sicherheit auf den Straßen mit konsequenter Reduzierung der Geschwindigkeit erreichen.

Für moderne Automobilität braucht es:

  • die kurzfristige und flächendeckende Bereitstellung barrierefreier Lademöglichkeiten für E-Autos.
  • die Vorbildfunktion von Landesregierung, Kommunen und kommunalen Unternehmen durch die Umstellung der Fuhrparks auf emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge, die gepoolt zur Verfügung stehen.
  • Investitionen in anwendungsorientierte Forschung zum Umstieg auf emissionsarme Antriebe für alle Verkehrsmittel.
  • ein erhöhtes Sicherheitsniveau auf den Straßen.

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4. Wir machen M-V solidarisch!

4. Wir machen M-V solidarisch!

Alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben das Recht, ihr gesamtes Leben in Würde zu verbringen. Frei von existenzieller Not und ohne Beschränkung von Entwicklungschancen. Gemeinsam arbeiten und lernen wir und helfen wir einander. Nur gemeinsam lässt sich gerechte Teilhabe und Selbstbestimmung für alle verwirklichen und Armut bekämpfen.

Es geht Vielen gut. Andere brauchen Unterstützung. Solidarität bedeutet, dass wir uns gegenseitig dabei unterstützen, eigenverantwortlich unsere Leben zu gestalten. Dafür muss Politik die notwendigen Strukturen schaffen. Doch die Beratungs- und Unterstützungsangebote in unserem Land sind Mangelware. Hier sind neue Ideen und Prioritäten notwendig.

Ideen, die bei den Kleinsten im Land anfangen und die Menschen, wenn es notwendig ist, ihr Leben lang begleiten. Solidarität bedeutet auch, nicht wegzuschauen, wenn Mitmenschen unter Gewalt leiden. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern eine Herausforderung für unser Gemeinwesen. Schutzräume müssen endlich ausreichend zur Verfügung stehen.

Für ein solidarisches Mecklenburg-Vorpommern wollen wir konkret:

  • die Lasten des Klimawandels fair und sozial verteilen.
  • mit einem „Zukunftspakt Kita“ die Standards und die Qualität in der Kindertagesbetreuung im Land dauerhaft gesetzlich verankern.
  • eine nachhaltige Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • ausreichende Mittel für die personelle und sachliche Ausstattung von Frauenhäusern bereitstellen

4.1. Qualität in der Kinderbetreuung erhöhen.

Die gemeinschaftliche Erziehung und Betreuung in Gruppen ist für die soziale und intellektuelle Entwicklung unserer Kinder von außerordentlicher Bedeutung. Die meisten Familien in Mecklenburg-Vorpommern bringen ihre Kleinsten gern in die Kindertagesstätten oder zur Tagespflege, aber wir stehen vor großen Herausforderungen im Sozial- und Erziehungswesen.

Umfassende Verbesserungen in der Ausstattung und der Qualität im Bereich der Kindertagesbetreuung sind dringend erforderlich. Gleichzeitig besteht ein enormer Fachkräftemangel, der wiederum negative Auswirkungen auf die Qualität der Einrichtungen und der Betreuung hat. Die Sozial- und Erziehungsberufe aufzuwerten, ist elementar.

Das bestehende Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) wird den aktuellen Bedarfen nicht gerecht und es bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung.

Für unsere Kinder werden wir:

  • den Betreuungsschlüssel verbessern und somit die Gruppengröße reduzieren.
  • mit einem „Zukunftspakt Kita“ die Standards und die Qualität in der Kindertagesbetreuung im Land dauerhaft gesetzlich verankern.
  • zusätzliche Stellen für die Förderung von Sozialarbeit in Kitas mit besonderen Bedarfen schaffen.
  • ein Förderprogramm für gute Lebensmittelversorgung aus regionaler, ökologischer Erzeugung an den Kitas und Schulen etablieren.
  • für die Kinder und Eltern benachteiligter Familien vermehrt niedrigschwellige Beratungs-, Bildungs- und Therapieprogramme anbieten.
  • offene Eltern-Kind-Zentren für 0 bis 3-Jährige und ihre Eltern als Modellprojekte starten.
  • die Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst im Land attraktiver machen, unter anderem indem wir die Tarifvertragsbindung in den Einrichtungen stärken.
  • eine Fachkraftinitiative im Bereich Sozial- und Erziehungswesen starten und den Rahmenplan der Erzieher*innenausbildung gemäß der Kultusministerkonferenz zeitnah anpassen.
  • das Modellprojekt „Kita 2030“ massiv ausweiten.
  • Alltagshelfer*innen in die Kitas bringen, um die Erzieher*innen zu entlasten.

4.2. Kinder & Jugendliche schützen, fördern und beteiligen.

Unsere Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern verdienen besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz. Beratende Projekte aufsuchender und auch dezentraler Art, wie etwa die Kinderschutzhotline M-V, bieten hierzu wichtige Beratungsleistungen. Die Jugendämter sehen sich besonderen personellen Herausforderungen gegenüber, da der jahrelange Strukturabbau auch hier seine Spuren hinterlassen hat.

Die Politik von heute gestaltet die Welt von morgen. Junge Menschen fordern daher zu Recht ein, dass wir jetzt Verantwortung übernehmen für eine lebenswerte, gesunde Umwelt und faire Chancen mit guten Perspektiven. Hierbei müssen junge Menschen in M-V mitreden, mitgestalten und ihre Ideen und Forderungen effektiv einbringen können.

Für eine unbeschwerte Kindheit und Jugend werden wir daher:

  • Kinderrechte in der Landesverfassung verankern.
  • eine*n Kinderschutzbeauftragte*n etablieren.
  • die politische Teilhabe junger Menschen in der Kommunalverfassung festschreiben und Kinder- und Jugendparlamente fördern.
  • Beratungs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche verstetigen und bedarfsgerecht ausbauen.
  • die Jugendhilfe für junge Erwachsene öffnen, um Übergänge zu Angeboten der Eingliederungshilfe besser zu gestalten.

4.3. Armut verhindern und Familien stärken.

Familie ist Heimat. Sie prägt uns und gibt uns Wurzeln. Ob Patchwork, Singles, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Partner*innen mit und ohne Kinder oder internationale Eltern: Starke Bindungen geben uns wichtigen Halt. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern müssen den Familien daher den Rücken freihalten.

Nahezu jedes vierte Kind in M-V ist von Armut bedroht, bei den vielen Alleinerziehenden und in den kinderreichen Familien liegt dieser Anteil sogar noch höher. Kinder, die in Armut leben, werden auf vielfältige Weise benachteiligt. Hierzu zählen Benachteiligungen in der frühen Kindheit, der Schule und Ausbildung und auch eingeschränkter Zugang zu Kultur und Sport. Bereits ab dem vorschulischen Alter müssen Nachteile verlässlich ausgeglichen werden.

Die Welt wird immer komplexer. Angebote wie Schuldner*innenberatung, Sozial- und Suchtberatung, Unterstützung für Familien, psychosoziale Beratung sowie Hilfe für Frauen und vulnerable Gruppen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer solidarischen Gesellschaft. Hilfe muss den Menschen dort zugänglich sein, wo sie wirklich gebraucht wird, und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Das soziale Beratungssystem in M-V steht auf wackeligen Beinen: prekär finanziert, kaum vernetzt und in den ländlichen Regionen nur schwach vertreten.

Um Armut zu bekämpfen und Familien zu stärken, werden wir:

  • die Lasten des Klimawandels fair und sozial des Klimawandels fair und sozial verteilen.
  • ein kostenloses gesundes Mittagessen in Kita, Schule und Hort gewährleisten.
  • die Aufstellung zukunftsweisender Beratungsstrukturen zu allen Bereichen der Sozial- und Gesundheitsberatung in den Kreisen und kreisfreien Städten bedarfsgerecht und flächendeckend unterstützen.
  • ein vollständiges und erreichbares Beratungsangebot in der Fläche auskömmlich finanzieren. Wir wollen - wo immer möglich- den Ausstieg aus der Projektförderung und eine sinnvolle dauerhafte Förderung prüfen.
  • die Zahlung der anzuwendenden Tarife zu 100 Prozent ermöglichen.
  • die voranschreitende Zersplitterung von Anlaufstellen aufhalten und in zentralen Orten differenzierte Angebote mehrerer Träger für die Hilfesuchende vereinen.
  • digitale Beratungsangebote auf- und ausbauen.

4.4. Arbeits- und Ausbildungsmarkt fair gestalten.

Ein sicherer, gut bezahlter Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen ein wichtiger Bestandteil eines erfüllten Lebens. Die Gefahr, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, ist in Mecklenburg-Vorpommern jedoch immer noch erheblich höher und die Löhne sind weiterhin bedeutend niedriger als in anderen Bundesländern.

Die unterschiedlichen Instrumente der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter setzen oftmals falsche Anreize. Die geltenden Regularien führen häufig dazu, dass den Betroffenen keine sinnvollen und nachhaltigen beruflichen Qualifizierungen angeboten werden.

Nicht alle Menschen werden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fündig. Im Rahmen einer geförderten Teilhabe am Arbeitsmarkt können Menschen gesellschaftlich notwendige und wertvolle Arbeit leisten und dafür entlohnt werden. Begleitendes Coaching und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten dienen dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Dazu bedarf es eines Landes-Arbeitsmarktprogramms, das mit entsprechender finanzieller Ausstattung auch Langzeiterwerbslose fördert.

Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt muss in klassischen Wirtschaftsunternehmen ebenso möglich sein, wie bei gemeinnützigen Arbeitger*innen. Sie muss die Leistungsfähigkeit der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen berücksichtigen und nachhaltig sein. Die aktuell vorhandenen Fördermöglichkeiten führen gerade bei gemeinnützigen Arbeitgeber*innen zu einer Finanzierungslücke, die die Nachhaltigkeit der Eingliederung in Arbeit  „auf den letzten Metern” gefährdet.

Die jahrzehntelange Philosophie von einem Niedriglohnland M-V und die geringe Tarifbindung im Land haben ihre Spuren hinterlassen. Die Löhne in M-V liegen oft immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Abwanderung von ausbildungswilligen jungen Menschen und gestandenen Fachkräften wurde und wird dadurch befördert und verstärkt den Fachkräftemangel.

Junge Menschen sind unsere Zukunft, wir müssen ihnen einen guten Start in das Berufsleben ermöglichen. Obwohl in M-V derzeit viele Ausbildungsstellen nicht besetzt werden können, gibt es immer noch viele junge Menschen, die keine Chance auf eine Berufsausbildung bekommen oder die ihnen angebotenen Chancen nicht wahrnehmen können.

Für eine faire Arbeitswelt für alle Menschen in M-V braucht es:

  • die Vergabe öffentlicher Aufträge unter besonderer Berücksichtigung der Einhaltung der Tarifbindung.
  • eine Erhöhung der Tarifbindung im Land.
  • die Abschaffung sachgrundloser Befristungen im öffentlichen Dienst des Landes.
  • echte Gleichstellung im Arbeitsleben.
  • einen diskriminierungsfreien Zugang von Menschen mit Migrationsgeschichte zum Arbeitsmarkt sowie zur Arbeitsmarktförderung und Integration von Anfang an.
  • ein Förderprogramm, welches die berufliche Qualifizierung für Arbeitssuchende attraktiv gestaltet.
  • ein umfassendes Monitoring und Weiterentwicklungen in den Berufsschulen und den Bildungszentren sowie Anreize für Unternehmen zur Qualitätssteigerung in der Ausbildung.
  • wirksame Programme und Einstiegsprämien für Seiten- und Wiedereinsteiger*innen.
  • eine nachhaltige Förderung für Unternehmen, die Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen und beschäftigen.
  • eine eng verzahnte Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Einrichtungen am Übergang von Schule zum Beruf.
  • das Land als gutes Vorbild bzgl. flexibler Arbeitszeitmodelle, Möglichkeiten der Wiederkehr nach Elternzeit in Teilzeit, Home Office usw...

4.5. Gleichstellung leben.

Auch mehr als 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts bleibt bei der Geschlechtergerechtigkeit in Mecklenburg-Vorpommern viel zu tun. Frauen und Männer haben die gleichen Rechte, in Deutschland bisher aber nur formal. Die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter muss sich auch in gleicher Entlohnung und gleichwertiger Arbeit niederschlagen.

Frauen tragen in vielen gesellschaftlichen Krisen einen Großteil der Verantwortung, so auch in der Corona-Pandemie. Die bereits vor der Krise existierende Ungleichheit hat sich dramatisch weiter verschärft. Die dreifache Belastung der Frauen in dieser Zeit benachteiligt sie zusätzlich.

Im Landtag M-V beträgt der Frauenanteil lediglich 25,4 Prozent. Dies ist der vorletzte Platz in der Bundesrepublik und völlig inakzeptabel und beschämend. Antifeminismus ist aktuell ein zunehmend zutage tretendes, gesamtgesellschaftliches Problem, welchem wir jederzeit entschlossen begegnen werden.

Um Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten werden wir:

  • eine umfassende Gleichstellungsstrategie erstellen und umsetzen.
  • das Prinzip des Diversity-Mainstreaming im politischen Handeln verankern.
  • Gender-Budgeting einführen.
  • die konsequente Umsetzung der Instanbul-Konvention gewährleisten.
  • ausreichende Mittel für die personelle und sachliche Ausstattung von Frauenhäusern bereitstellen.
  • Beratungsstellen und Therapieangebote für Opfer häuslicher Gewalt fördern.
  • ein verfassungskonformes Paritätsgesetz zu erarbeiten, zum Beispiel nach dem Vorbild Frankreichs.
  • die paritätische Besetzung von Aufsichtsgremien bei Institutionen und Gesellschaften mit Landesbeteiligung einfordern.
  • eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben gesetzlich absichern.
  • mit der öffentlichen Verwaltung bei der Gleichstellung vorangehen.
  • die Stelle ”Staatssekretär*in für Gleichstellung” schaffen.

4.6. Sport verbindet.

Sport fördert die Gesundheit und schafft Begegnung. Unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft, Bildung, Behinderung, Weltanschauung oder sexueller Orientierung stehen im Sport Fairness und Gerechtigkeit im Mittelpunkt. Sport zu treiben steigert zudem die Lebensqualität und beugt gesundheitlichen Risiken vor. Die Vereine, die haupt- und die ehrenamtlich Tätigen im Sport in Mecklenburg-Vorpommern überwinden gesellschaftliche Barrieren und tragen damit maßgeblich zu Integration und Inklusion in unserer Gesellschaft bei.

Breitensport und Leistungssport müssen zusammen gedacht werden. Der Breitensport vermittelt Werte und Wissen, er schafft Zusammenhalt. Die Sportvereine und Verbände benötigen für die Bewältigung ihrer Aufgaben gesellschaftlichen und finanziellen Rückhalt. Die Breitensportförderung in M-V muss gerade deshalb in schwierigen Zeiten eine verlässliche Größe sein. Für den Leistungssport sind die Sportleistungsstützpunkte von Land und Bund die Basis für Höchstleistungen in den unterschiedlichen Disziplinen.

Die integrative Kraft von Sport zeigt sich besonders auch bei Großveranstaltungen. Der Erfolg solcher Veranstaltungen muss sich zukünftig viel stärker an der Erfüllung sozialer und ökologischer Maßstäbe messen lassen. Zum Sportland M-V gehören Schwimmbäder und Sporthallen ebenso wie Begeisterte im E-Sport.

Für ein sportliches Miteinander werden wir:

  • ein Sportfinanzierungsgesetz auf den Weg bringen.
  • den Schwimmunterricht in Schulen und Vereinen stärken, sowie eine gute Schwimmhalleninfrastruktur fördern.
  • die Breitensportförderung stabilisieren und die Vereine bei der Entschädigung der ehrenamtlichen Übungsleiter*innen unterstützen.
  • den Leistungssport transparent fördern und die Athlet*innen in den Mittelpunkt stellen.
  • die Landes- und Bundesstützpunkte erhalten und weiterentwickeln.
  • konkrete, inklusive Projekte für sozial benachteiligte Gruppen speziell fördern.
  • die Kommunalfinanzen so ausgestalten, dass die Bedarfe für die Sportpolitik umfassend Berücksichtigung finden.
  • sicherstellen, dass bei Neubauten von Sportstätten eine BNB-Zertifizierung erfolgt.
  • sicherstellen, dass bei Umbauten von Sportstätten sowie deren Unterhaltung nachhaltige Lösungen umgesetzt werden.
  • bei Sportgroßveranstaltungen auf die Einhaltung sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und ökologischer Nachhaltigkeitsanforderungen bestehen.
  • E-Sport gleichstellen und als gemeinnützig anerkennen.
  • Präventionsarbeit ausweiten und Ombudsstellen fördern.
  • die Arbeit gegen Rechtsextremismus und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Sport stärken.

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5. Wir modernisieren unsere Schulen!

5. Wir modernisieren unsere Schulen!

Bildung schafft die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und für echte gesellschaftliche Teilhabe. Wir brauchen interessierte, kreative und gut ausgebildete Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Doch in unserem Bundesland landen weiterhin viel zu viele Kinder und Jugendliche im Laufe ihres Bildungsweges auf dem Abstellgleis. Noch immer sind die Schulabbruchquoten in unserem Land doppelt so hoch wie in anderen Bundesländern. Der Unterrichtsausfall hat in den vergangenen Jahren wieder zugenommen. Inzwischen ist der Lehrkräftemangel so groß, dass jede zweite freie Stelle nicht mehr mit einer ausgebildeten Lehrkraft besetzt werden kann. Die Inklusion läuft auf Kosten der Kinder als Sparmodell und die Schulen sind noch längst nicht bereit für die Herausforderungen der Digitalisierung.

Fast allen Schüler*innen ist während der Corona-Pandemie Unterricht entgangen. Gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen müssen wir darum gangbare Wege finden, den fehlenden Lernstoff der Corona-Monate angemessen und angstfrei aufzuholen und in den neuen Schuljahren Raum und Sicherheit für nachhaltiges Lernen zu schaffen.

Für ein modernes Bildungssystem braucht es:

  • mehr Lehramtsstudienplätze sowie ein praxisbezogenes Studium und zusätzliches Personal für die Ausbildung unserer neuen Lehrkräfte.
  • einen konsequenten Abbau des Sanierungsstaus an unseren Schulen und eine umfassende digitale Ausstattung aller Bildungseinrichtungen.
  • schrittweise 500 weitere Stellen für Lehrkräfte, Sonderpädagog*innen und Schulsozialarbeiter*innen, um mehr individuelle Förderung zu ermöglichen.

5.1. Lehrkräfte stärken.

Guter Unterricht mit wenig Unterrichtsausfall und starker individueller Förderung ist nur möglich, wenn ausreichend Lehrer*innen an den Schulen sind. Deswegen gehört die Überwindung des Lehrkräftemangels zu den derzeit zentralen Bildungszielen. Schon jetzt ist die Lage ernst: Von über 900 offenen Stellen konnten zum Schuljahresbeginn 2020/2021 mehr als 300 Stellen nicht besetzt werden. Und ein Drittel der eingestellten Lehrkräfte verfügte über keine abgeschlossene Ausbildung als Lehrkraft. An vielen Schulen im ländlichen Raum können einzelne Fächer mangels Lehrkräften nicht mehr unterrichtet werden. Der Höhepunkt der Renteneintritte steht uns allerdings noch bevor. Zugleich sind die Abbruchquoten in den Lehramtsstudiengängen an unseren Universitäten mit bis zu 83 Prozent dramatisch hoch. Um den Bedarf aus eigener Kraft zu decken, muss die Zahl der Lehramtsabsolvent*innen pro Jahr verdoppelt werden. Dies kann durch ein praxisnahes Studium, mehr Studienplätze und bessere Konzepte für das Referendariat erreicht werden. Ein gezieltes Anwerbemanagement für Absolvent*innen zu etablieren und den Berufseinstieg zu erleichtern, verhindert zudem die Abwanderung fertig ausgebildeter Lehrkräfte in andere Bundesländer. Zudem braucht es spezielle Angebote, um auch Stellen im ländlichen Raum dauerhaft besetzen zu können.

Für alle Seiteneinsteiger*innen muss das Land die notwendigen berufsbegleitenden Qualifizierungen ermöglichen und eine fairere Vergütung gewährleisten. Für die praktische Einarbeitung soll für jede*n Seiteneinsteigende*n eine Lehrkraft an der Schule als Mentor*in fungieren und dafür eine Anrechnungsstunde erhalten.

Darüber hinaus muss die Schule als Arbeitsplatz attraktiver werden. Dazu gehört unter anderem, die viel zu hohe Pflichtstundenzahl abzusenken. Weil dafür zusätzliche Lehrkräfte benötigt werden, kann dies nur schrittweise erfolgen.

Für mehr Lehrkräfte werden wir:

  • schnellstmöglich 300 zusätzliche Plätze für das Lehramtsstudium an den Universitäten Rostock und Greifswald schaffen und die Kooperation mit den Fachhochschulen für die Ausbildung von Berufsschullehrkräften ausbauen.
  • Studium und Referendariat praxisbezogener gestalten und mehr Personal für Ausbildung und Betreuung bereitstellen.
  • ein Stipendienprogramm für Lehramtsstudierende in Mangelfächern auf den Weg bringen.
  • eine Referendariatsplatzgarantie für Lehramtsstudierende mit bestandenem 1. Staatsexamen einführen.
  • die Pflichtstunden für Berufseinsteigende in den ersten beiden Jahren um zwei Stunden reduzieren.

5.2. Schulen umfassend modernisieren.

Wir brauchen beste Rahmenbedingungen für abwechslungsreiches, zeitgemäßes und nachhaltiges Lernen – an allen Schulen und für alle Schüler*innen. Marode und veraltete Schulen müssen endgültig der Vergangenheit angehören. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Bildungsbereich einen Sanierungsstau von mehreren hundert Millionen Euro. Dieser Missstand muss gemeinsam mit den Kommunen konsequent abgebaut werden. Dafür soll Mecklenburg-Vorpommern auch endlich eine Schulbauordnung bekommen, die klare Bauvorgaben wie zum Beispiel Mindestgrößen für Klassenräume enthält.

Für ein zeitgemäßes Schulwesen bedarf es einer besseren Vernetzung, fächerübergreifenden Unterrichts und aufeinander abgestimmter Lehrpläne. Das Ganztagsschulprogramm in M-V soll ausgebaut und inhaltlich gestärkt werden. Künftig soll es leichter werden, zusätzliche Impulse aus Kultur, Wirtschaft, Hochschulen, Sport und anderen Lebensbereichen in die Schulen hineinzutragen.

Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Teil der Bildungslandschaft und oft ein Innovationsmotor für moderne Unterrichtsformen und Inklusion. Im Hinblick auf Ausstattung und Finanzierung muss aber Chancengleichheit zwischen staatlichen und freien Schulen bestehen. Uns ist wichtig, dass freie Schulen für Menschen aller Einkommensklassen gleichermaßen offen sind. Die Entscheidung über die Schulwahl darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Zu einem modernen Ganztag gehört ebenso eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung der Schüler*innen. Wir werden verbindliche Qualitätsstandards für die Schulverpflegung im Schulgesetz des Landes verankern. Ein Investitionsprogramm soll Schulträger*innen dabei unterstützen, Schulmensen zu erneuern, neu zu bauen und mit regionalen Lebensmitteln vor Ort frisch zu kochen.

Außerschulische Lernpartner*innen sollen regelmäßig, unbürokratisch und gut bezahlt für außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschulen engagiert werden können.

Wir werden darauf achten, dass die Rahmenpläne Diversity-Kriterien genügen und interkulturelle Vielfalt berücksichtigen.

Das Menschenrecht auf ein diskriminierungsfreies Leben äußert sich auch darin, dass Kinder in M-V mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam den Unterricht besuchen können. Die schrittweise Umsetzung der Inklusion benötigt technisch und baulich einwandfreie Voraussetzungen. Am wichtigsten ist jedoch eine umfassende personelle Unterfütterung. Das bedeutet, Arbeit in multiprofessionellen Teams zu ermöglichen. Dafür müssen an den Schulen neben den Lehrkräften auch Fachleute aus den Bereichen Sonderpädagogik, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und Gesundheit vertreten sein.

Schüler*innen sollen mehr Mitbestimmungskompetenz bei der Weiterentwicklung ihrer Schulen bekommen. Wir wollen die Rolle der Schulkonferenzen stärken und den Schüler*innen mehr Beteiligungsrechte geben, zum Beispiel ein verbindliches Antragsrecht und das Recht auf Einberufung einer Schulkonferenz. So können junge Leute praktisch an Demokratie herangeführt werden.

Für moderne Schulen werden wir:

  • den Sanierungsstau an allen Schulen bis 2030 konsequent abbauen und ein Landesbauprogramm „Moderne inklusive Schule“ auf den Weg bringen.
  • schrittweise 500 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und Sonderpädagog*innen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall und für mehr individuelle Förderung schaffen.
  • Sozialarbeit an jeder Schule gewährleisten.
  • vernetztes und fächerübergreifendes Lernen in den Rahmenplänen verankern.
  • Schulung zu interkulturellen Kompetenz in die Lehrer*innenausbildung aufnehmen und das Weiterbildungsangebot ”Diskriminierungsfreie Schule und Kita” etablieren.
  • allen Kindern, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und vom Aufenthaltsort in M-V das Recht auf Bildung und einen formalen Bildungsabschluss einräumen.
  • Bildung für Nachhaltige Entwicklung sowie Demokratiebildung in den Lehrplänen stärken und entsprechend der Nachhaltigkeitsziele (SDG) weiterentwickeln.

5.3. Schulwege verkürzen.

Statt stundenlang auf den Straßen unterwegs zu sein, sollten Kinder und Jugendliche Zeit für ihre Hobbys, Freunde und Familie, sowie natürlich auch für Schulvor- und -nachbereitung haben. Kurze Schulwege sind deshalb aus vielen Gründen sinnvoll. Schon jetzt haben viele Schüler*innen einen längeren Schulweg als in den Landesvorgaben vorgesehen.

Die ländlichen Räume in M-V sollen auch für junge Familien attraktiv sein. Eine nahegelegene Schule ist dabei ein wichtiger Faktor. Vor diesem Hintergrund müssen mehr Schulstandorte erhalten werden. Die Rechte der Städte und Gemeinden bei der Schulplanung zu stärken ist hierzu unerlässlich, denn die Schließung ihrer Schule ist für viele Orte ein herber Schlag.

Nur eine kostenlose Schülerbeförderung ohne Mindestentfernungen und andere Einschränkungen ist wirklich sozial gerecht. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Hansestadt Rostock finanzieren dies mittlerweile selbst, doch hierfür muss es schnellstmöglich eine landesweite Lösung geben. Die Schüler*innen sollen ihr Ticket auch in der Freizeit nutzen können. Damit werden Elterntaxen reduziert, die Kinder und Jugendlichen können eigenständiger unterwegs sein.

Für eine moderne Schülerbeförderung werden wir:

  • die Schulwege verkürzen, indem wir die Mindestschülerzahl für Schulen senken und somit mehr Standorte erhalten.
  • den Landkreisen umfassende Mitsprache bei der Schulentwicklungsplanung ermöglichen.
  • ein kostenfreies Ticket, das auch in der Freizeit gilt, für alle Schüler*innen einführen.
  • die Taktzeiten, die Linienführung und die Verzahnung von Schulbussen und Bahnen verbessern.
  • die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ermöglichen.

5.4. Unterricht auch digital ermöglichen

Heutzutage ist es geboten, unsere Schüler*innen gut auf das digitale Zeitalter vorzubereiten. Sie sollen souverän und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen und Informationen einordnen und bewerten können. Hierzu müssen schnellstmöglich alle Schulen fit für die Digitalisierung gemacht werden. Sie brauchen eine zeitgemäße digitale Ausstattung, die auch Schüler*innen ohne ausreichende private Technik eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Leistungsfähige Internetanbindungen und entsprechendes Fachpersonal für die Wartung und Betreuung dieser Ausstattung, sowie identische Standards bei der IT-Ausstattung aller Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind essenziell.

Medienbildung ist ein wichtiges Mittel gegen Ungleichheiten: Wer digitale Informations- und Diskussionsangebote nicht nutzen kann, wird gesellschaftlichen Benachteiligungen zunehmend ausgesetzt sein. Medienbildung muss daher als Querschnittsaufgabe in der Schule gestärkt werden und auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und in der Erwachsenenbildung eine größere Rolle spielen. Darum ist es unerlässlich den medienpädagogischen Anteil in der Aus- und Fortbildung von Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen zu erhöhen und ein Fachkräfteprogramm für Medienpädagog*innen zu entwickeln.

Für digitale Bildung werden wir:

  • eine umfassende technische Ausstattung aller Schulen einschließlich stabilem WLAN in allen Räumen, Dienstgeräten und Fortbildungen für Lehrkräfte ermöglichen.
  • Stellen und Mittel bereitstellen, damit die Schulträger einen zuverlässigen und schnellen technischen Support gewährleisten können.
  • für funktionale Online-Lern-Plattformen und Chatsoftware mit hohen Datenschutzstandards auf Basis von quelloffener Software Sorge tragen.
  • Medienkompetenzzentren für M-V aufbauen und den präventiven Jugendmedienschutz verbessern.

5.5. Neue Konzepte für lebenslanges Lernen umsetzen.

Mit dem Wandel unserer Gesellschaft verändern sich auch die Anforderungen, die Beruf und Alltag an jeden Einzelnen stellen. In Anbetracht von Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel gibt es kein Lebensalter, das ohne Dazulernen auskommt. Weiterbildung ist ein entscheidender Schlüssel, um unsere individuelle Zukunftsfähigkeit und damit auch die Zukunft unserer Gesellschaft zu sichern. Investitionen in die Kompetenzen der Beschäftigten stellen damit nicht zuletzt eine wichtige Wirtschaftsförderung dar. Weiterbildung soll jedoch nicht allein im Dienst von Wirtschaft und Gesellschaft stehen, sondern auch der selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung dienen. Weil sie der Erstausbildung in puncto Relevanz künftig nicht nachstehen wird, muss die Weiterbildung neben Schule, Ausbildung und Studium eine vierte gleichberechtigte Säule unseres Bildungssystems werden. Wir wollen außerdem Beratungsstellen einrichten, um Bürger*innen bei der Wahl passender Angebote zu unterstützen.

Wir wollen:

  • für Arbeitnehmer*innen das Recht auf Weiterbildung und auf ein bedarfsgerechtes Weiterbildungsangebot nach dem Vorbild anderer Bundesländer gesetzlich verankern.
  • die bestehenden öffentlichen Strukturen des lebenslangen Lernens wie Volkshochschulen und öffentliche Bibliotheken finanziell stärken.
  • das gebührenfreie Nachholen von Schulabschlüssen an Volkshochschulen sichern und dem Kursleiter- und Lehrkräftemangel durch höhere Honorarsätze entgegenwirken.
  • eine gleichberechtigte Förderung und bessere technischer Ausstattung auch kleinerer freier Träger, z. B. der Friedens-, Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Demokratie-, Integrations-, Kultur-, LSBTIQ und Frauenbildung durchsetzen.

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6. Wir schützen die Bürgerrechte!

6. Wir schützen die Bürgerrechte!

Angst ist Gift für die Demokratie. Nur, wer sich sicher fühlt, nutzt seine demokratischen Freiheiten und Rechte und bringt sich in die Gesellschaft ein.

Die Polizei ist in unserem Bundesland gerade in der Fläche oft wenig präsent. Auch hat ihr Ruf wegen der Vorgänge um die rechtsextreme Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ gelitten. Das Vertrauen in den Verfassungsschutz ist wegen seines Agierens, unter anderem im Zusammenhang mit den Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, schon länger stark erschüttert. Demonstrationen von rechtsradikalen und rechtspopulistischen Parteien fordern immer wieder unsere Gesellschaft heraus.

Sicherheit zu schaffen und dabei Freiheit zu bewahren ist eine der schwierigsten Aufgaben für jede demokratische Gesellschaft. Wir wollen uns dieser Herausforderung stellen und die Polizei bürgerfreundlicher, Demonstrationen selbstverständlicher, die Privatsphäre unantastbarer und den Verfassungsschutz transparenter machen.

Um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat wieder zu stärken, werden wir:

  • eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n einsetzen, an die sich nicht nur Polizeibeamt*innen, sondern auch alle Bürger*innen mit Hinweisen und Beschwerden wenden können.
  • die Justiz durch ausreichend Personal und Ausstattung stärken und ihre Unabhängigkeit sichern.
  • eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes durch eine Parlamentarische Kontrollkommission gewährleisten, die grundsätzlich öffentlich tagt.

6.1. Polizei im Land besser ausstatten.

Eine personell, fachlich und materiell gut ausgestattete Landespolizei garantiert den Bürger*innen dieses Landes die ihnen zustehenden Rechte und festigt damit unseren demokratischen Rechtsstaat. Wir wollen eine bürgernahe und bürgerfreundliche Polizei, die sowohl im analogen als auch im digitalen Raum ansprechbar und erreichbar ist, nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land. Wir wollen präventive Angebote überall intensivieren, damit Kriminalität gar nicht erst entstehen kann.

Das hohe Durchschnittsalter und eine andauernd starke Überlastung führen weiterhin zu einem hohen Krankenstand bei den Beamt*innen. Trotz der Kehrtwende der Landesregierung bei den Einstellungszahlen stagniert die Anzahl der aktiven Polizeibeamt*innen aufgrund der vielen Altersabgänge.

In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Verbindungen von Polizisten in die rechtsextreme Szene, unter anderem zur Preppergruppe ”Nordkreuz”, aufgedeckt. Einen von ihnen verurteilte das Landgericht Schwerin u.a. wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Bewährungsstrafe. Die Landespolizei muss unsere demokratischen Errungenschaften sowohl nach außen, aber auch nach innen konsequent verteidigen. Wir wollen eine Polizei frei von Diskriminierung, Rassismus und rechtsextremen Einstellungen.

Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik, PKS, ist vorrangig ein Arbeitsnachweis der Polizei, der nur das kriminologische Hellfeld betrachtet. Ihre Zahlen lassen sich ohne wissenschaftliche Einordnung weder zwischen verschiedenen Delikten noch über die Jahre seriös vergleichen. Hinzukommt, dass sie kaum Rückschlüsse auf die Motivation zulassen, weil politische Gewalttaten entweder in den Dienststellen nach unterschiedlichen Kategorien „einsortiert“ werden oder aber Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen, wie z.B. LSBTIQ, Frauen und Mädchen, Religionsgemeinschaften oder aufgrund ethnischer Herkunft gar nicht erfasst wird.

Für eine bürgernahe Polizei wollen wir:

  • eine Reform der Aus- und Fortbildung der Landespolizei, die eine Spezialisierung auf Schutz- oder Kriminalpolizei ermöglicht und einen höheren Anteil an politischer Bildung vorsieht.
  • die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Ausstattung für Polizeibeamt*innen.
  • ein*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n, an die sich nicht nur Polizeibeamt*innen, sondern auch alle Bürger*innen mit Hinweisen und Beschwerden wenden können.
  • eine wissenschaftliche Längsschnittstudie, die, als Reaktion auf rechtsextremistische Vorkommnisse bei der Landespolizei, Motivationsveränderungen bei den Beamt*innen untersucht.
  • ausreichend Neueinstellungen, um mindestens die Altersabgänge auszugleichen.
  • einen periodischen Sicherheitsbericht, der die PKS unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft allgemeinverständlich ergänzt.
  • eine landesweit einheitliche Erfassung von gruppenbezogener Hasskriminalität, etwa gegen LSBTIQ, Religionsgemeinschaften, Frauen und Mädchen oder auf Grund ethnischer Herkunft in der PKS.

6.2. Friedliche Demonstrationen garantieren.

Die Demonstrationsfreiheit gehört zu den zentralen Grundrechten unserer Demokratie. Der demokratische Meinungsbildungsprozess lebt vom Meinungsstreit. Friedliche Versammlungen dürfen deshalb nicht von der Polizei aufgelöst werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf nicht die Ausübung des Grundrechts einer Rechtfertigung, sondern der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht. Das gilt auch für Videoüberwachungen von Versammlungen. Gewalttätige Demonstrationen sind hingegen verfassungsrechtlich nicht geschützt.

Zwischen Demonstrant*innen und polizeilichen Einsatzkräften bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit einer Versammlungsform z. B. Sitzblockaden. Werden polizeiliche Maßnahmen gegen Demonstrant*innen getroffen, können die Geschehnisse oftmals im Nachhinein nicht mehr objektiv aufgearbeitet werden.

Wir BÜNDNISGRÜNEN möchten friedliche Demonstrationen garantieren und fordern:

  • die numerische Kennzeichnungspflicht auf alle Einsatzlagen und alle eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamte auszuweiten.
  • Sitzblockaden als legitimes Mittel des passiven Widerstandes anzuerkennen und nicht länger als Straftat zu erfassen.
  • das anlasslose Abfilmen von Teilnehmenden bei Demonstrationen durch die Polizei zu beenden.

6.3. Unabhängigkeit der Justiz sichern.

In einem Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig und gewährt den Bürger*innen effektiven Rechtsschutz. Dafür muss sie jedoch über eine angemessene Ausstattung verfügen. Die Haushaltsmittel müssen hierzu erheblich erhöht werden. Dann können auch mehr Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizbedienstete angestellt und angemessen bezahlt, Gebäude saniert und die notwendige Ausstattung angeschafft werden.

Zur Unabhängigkeit, die auf dem Gewaltenteilungsprinzip beruht, gehört die Weisungsfreiheit der Justiz. Die noch bestehende Abhängigkeit von der Landesregierung, welche die Richter*innen auswählt, einstellt und befördert, ist hoch problematisch. Das in den Medien viel beachtete Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle der*s Oberlandesgerichtspräsidentin*en, das höchstdotierte Richteramt im Land, hat unlängst die unrühmliche Einflussnahme der Ministerpräsidentin deutlich vor Augen geführt. Deutschland gehört mit Blick auf die Selbstverwaltung der Justiz europaweit zu den Schlusslichtern.

Zukünftig soll nicht mehr die Landesregierung, sondern ein Richterwahlausschuss für die Richtereinstellung zuständig sein. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns für die Prüfung von Modellen für die Selbstverwaltung der Justiz ein, wie sie beispielsweise vom Deutschen Richterbund entworfen oder auch innerhalb der Europäischen Union weit verbreitet sind.

Für eine unabhängige Justiz werden wir:

  • für den Ausgleich der Altersabgänge deutlich mehr Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizbedienstete einstellen und angemessen bezahlen.
  • an der Universität Rostock wieder einen Studiengang Jura mit dem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens einführen.
  • die Selbstverwaltung der Justiz ermöglichen und damit den Einfluss der Exekutive auf die Richterschaft beseitigen.
  • die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft im Einzelfall abschaffen.
  • unsere Gerichte flächendeckend mit Videokonferenztechnik ausstatten und die Einführung der elektronischen Akte beschleunigen.
  • für eine effektive Durchsetzung des Rechts in der digitalen Welt die Gerichte und Staatsanwaltschaften entsprechend technisch und personell ausstatten.

6.4. Strafvollzug modernisieren.

768 Strafgefangene saßen zum 31. März 2020 ihre Freiheitsstrafe in einer der Justizvollzugsanstalten des Landes ab. Nur ein Siebtel von ihnen war im offenen Vollzug untergebracht, obwohl der Anteil derjenigen Strafgefangenen, die nach ihrer Entlassung rückfällig werden, hier deutlich geringer ausfällt.

Die Möglichkeit des Wohngruppenvollzugs wird im Strafvollzugsgesetz bislang nur erwähnt. Dabei hilft diese Vollzugsform bei der Einübung sozialadäquaten Verhaltens. In Wohngruppen untergebrachte Strafgefangene können sich mit den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Mitgefangenen im Alltag auseinandersetzen und Probleme gemeinsam lösen lernen.

Derzeit erhalten Strafgefangene eine Arbeitsentlohnung in Höhe von neun Prozent des Durchschnittslohns, das sind etwa 200 Euro monatlich. Davon können sie weder Schulden begleichen noch den durch die Straftat verursachten Schaden wiedergutmachen. Nur eine angemessene Entlohnung kann zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft beitragen, indem sie den Strafgefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortliches und straffreies Leben in Gestalt eines greifbaren Vorteils vor Augen führt. Dieses Ziel wird durch die derzeitige Regelung verfehlt.

Der beste Schutz vor weiteren Straftaten ist, wenn Straftäter*innen künftig straffrei leben. Dafür ist der Strafvollzug konsequent auf die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft auszurichten. Dies bedeutet, dass Strafgefangene nicht nur bewacht, sondern auch betreut, nicht isoliert und für ihre im Gefängnis geleistete Arbeit fair entlohnt werden müssen.

Damit Strafgefangene nach ihrer Entlassung ihre kriminelle Vergangenheit hinter sich lassen können, werden wir:

  • die im Gesetz über den Strafvollzug vorgesehene Vollzugs- und Eingliederungsplanung personell hinreichend absichern.
  • die Möglichkeit schaffen, Berufsabschlüsse zu erwerben und Studiengänge bis zum Abschluss zu belegen.
  • die Strafgefangenen im Wohngruppenvollzug unterbringen und diesen verbindlich regeln.
  • Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden und der Ladung zum Strafantritt freiwillig nachkommen, unmittelbar in den offenen Vollzug verlegen.
  • die Strafgefangenen für ihre Arbeit im Strafvollzug angemessen entlohnen.

6.5. Personenbezogene Daten schützen.

Das Grundrecht auf Privatsphäre gerät immer stärker unter Druck. Wir sehen das Recht der Bürger*innen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten als zentralen Bestandteil einer freien und sicheren Gesellschaft. Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und dabei die Rechte der Bürger*innen im digitalen Raum zu verteidigen, ist die Grundlage einer zukunftsfesten Datenschutzpolitik. Auswirkungen auf die Gesellschaft müssen sehr genau in den Blick genommen werden. Breite gesellschaftliche Debatten sind deshalb unbedingt notwendig, bevor durch Politik oder Verwaltung Fakten geschaffen werden.

Bei staatlichen Projekten gilt für uns: Datenschutz, IT-Sicherheit und Wahrung der Betroffenenrechte sind nicht optionale Anhängsel, sondern Vorbedingung, um überhaupt zu starten. Zuständig für die Durchsetzung des Datenschutzrechts ist die*der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. Sie*Er muss mit den personellen Ressourcen ausgestattet werden, die sie*er benötigt, um ihre*seine Aufgaben zu erfüllen.

Wir stärken den Datenschutz, indem:

  • die Behörde der*des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als oberste Landesbehörde eingerichtet wird und die personellen Ressourcen erhält, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
  • im Landesdatenschutzgesetz Geldbußen gegenüber öffentlichen Stellen ausdrücklich zugelassen werden.
  • wir uns den zunehmenden Bestrebungen nach verdachtsunabhängiger Massenüberwachung durch Sicherheitsbehörden sowie nach unbegrenzten Datensammlungen durch Unternehmen entgegenstellen.
  • wir Whistleblower*innen, die uns auf Rechtsbrüche hinweisen, bestmöglich vor daraus resultierenden Nachteilen schützen.
  • wir dafür sorgen, dass bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-Produkten Standards für Datenschutz und Datensicherheit beachtet sowie die Nutzung von offenen Schnittstellen für Datenaustausch verpflichtend vorgesehen werden.
  • wir den Stellenwert der Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung durch eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhöhen.
  • wir für die Kommunikation zwischen Behörden eine sichere und dem Stand der Technik entsprechende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einführen.

6.6. Verfassungsschutz neu aufstellen.

Aktuell werden rund 1.500 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern der rechtsradikalen Szene zugeordnet, 700 von ihnen werden als gewaltorientierte Rechtsextremisten eingestuft. Rechtsradikale und -extreme Haltungen und Einstellungen reichen in M-V schon lange tief in die Gesellschaft und auch in den Landtag hinein. Im Landesparlament sitzen die geistigen Brandstifter, die unter anderem Verantwortung für zahlreiche rechtsradikal motivierte Straf- und Gewalttaten tragen. Das ist eine ernsthafte Bedrohung für unsere Demokratie. Hier braucht es einen Verfassungsschutz, der diese Bedrohung versteht und seiner Aufgabe gerecht wird. Auch in M-V muss der Verfassungsschutz Vertrauen zurückgewinnen, das er ganz besonders auch aufgrund seines Verhaltens im Zuge der immer noch nicht abschließend aufgeklärten rechtsterroristischen Gewalttaten des NSU und im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz verloren hat.

Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern soll eine rechtsstaatlich handelnde, kontrollierbare und effektive Institution sein. Staatliches Handeln mit verdeckten, nachrichtendienstlichen Mitteln im Vorfeld einer konkreten Gefahr kann in einem Rechtsstaat nur dann erlaubt sein, wenn eine wirksame Kontrolle gewährleistet ist, da die Betroffenen schon mangels Erkennbarkeit der Maßnahme kaum individuellen Rechtsschutz suchen können. Ein unkontrollierbares Eigenleben von Nachrichtendiensten darf es nicht geben.

Wir wollen einen Verfassungsschutz, der offensiv rechtsstaatliche Mittel nutzt, zutiefst demokratischen Ansprüchen genügt und Mittel und Methoden nutzt, die eine Unterstützung rechtsradikaler Strukturen ausschließt.

Für einen Verfassungsschutz, der die Verfassung schützt und nicht sich selbst, werden wir:

  • eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes durch eine Parlamentarische Kontrollkommission gewährleisten, die über das für diesen Zweck erforderliche Personal verfügt, das Recht hat, auch Personen anzuhören, die nicht dem Innenministerium angehören und grundsätzlich öffentlich tagt.
  • die Praxis, Mitglieder der rechtsextremen Szene als Informant*innen anzuwerben, schnellstmöglich beenden. Dies finanziert nur verfassungsfeindliche Strukturen.
  • eine nachhaltige Verbesserung der Personalauswahl und der Personalführung beim Verfassungsschutz erreichen sowie die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen gerade auch in Menschenrechts- und Demokratiefragen durchsetzen.
  • eine unabhängige Forschungsstelle „Demokratie” einrichten, die wissenschaftliche Analysen demokratiefeindlicher und –gefährdender Bestrebungen erarbeitet, der Öffentlichkeit durch Publikationen und Bildungsangebote zugänglich macht und somit auch dem Verfassungsschutz eine wissenschaftsbasierte Grundlage für seine Aufgaben bietet.

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7. Wir fördern echte Bürgerbeteiligung!

7. Wir fördern echte Bürgerbeteiligung!

Wir wollen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mehr Partizipation und politischen Dialog auf Augenhöhe ermöglichen. Es genügt nicht, die Bürger*innen alle fünf Jahre zur Wahl aufzurufen. Menschen engagieren sich auf die verschiedenste Weise, um sich über Wahlen hinaus politisch einzubringen, doch oftmals werden sie von der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Parteien nicht gehört.

Wir wollen Zulassungshürden für Volks- und Bürgerbegehren abbauen, um das durch die Landesverfassung gewährleistete unmittelbare Mitbestimmungsrecht der Bürger*innen wirklich nutzbar zu machen. Bürger*innen müssen alle Informationen erhalten, die sie für ihr Engagement benötigen. Damit junge Menschen nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch bei Landtagswahlen eine Stimme haben, wollen wir das Wahlalter auf 16 Jahre senken. Es ist unser Ziel, dass die Abgeordnetenmandate im Schweriner Landtag das reale Verhältnis der Geschlechter widerspiegeln.

Für echte Bürgerbeteiligung werden wir deshalb:

  • Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene und Volksbegehren auf Landesebene vereinfachen.
  • die Landesverfassung so ändern, dass das Wahlalter für die Landtagswahl auf 16 abgesenkt wird.
  • die Parteien durch ein Paritätsgesetz dazu verpflichten, ihre Kandidaten*innenlisten für Kommunal- und Landtagswahlen geschlechterparitätisch zu besetzen.
  • ein Transparenzgesetz erarbeiten, um Ämter und Behörden zu verpflichten, ihre Informationen kostenfrei für die Öffentlichkeit aufzubereiten und barrierefrei zugänglich zu machen.

7.1. Direkte Demokratie ausbauen.

In den letzten 30 Jahren sind die Bürger*innen Mecklenburg-Vorpommerns erst zweimal an die Wahlurne getreten, um mittels eines Volksentscheides direkt über einen Gesetzesentwurf abzustimmen. Volksbegehren haben in unserem Land kaum eine Chance, weil dafür lange Zeit 120.000 Unterschriften gesammelt werden mussten.

Auf unseren Druck hin wurde diese Hürde zwar auf 100.000 Unterschriften gesenkt, doch auch das ist noch zu viel. In M-V ist ein Volksentscheid erst dann erfolgreich, wenn ein Viertel der Wahlberechtigten dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, auch das ist zu hoch. Ein Zustimmungsquorum unabhängig von der Wahlbeteiligung führt dazu, dass faktisch nicht die Mehrheit der Abstimmenden, sondern diejenigen, die gar nicht zur Abstimmung gehen, entscheiden.

Eine moderne Bürger*innenbeteiligung lässt zu, dass die Unterschriften für Volksbegehren auch durch Internet-Petitionen gesammelt werden dürfen. Die Initiator*innen eines Volksbegehrens dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben, deshalb erhalten sie eine Rückerstattung in Höhe von 20 Cent pro Ja-Stimme. Die Initiatoren*innen eines erfolgreichen Volksbegehrens müssen automatisch Rederecht bei der erzwungenen Debatte im Landesparlament erhalten.

Bei Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheiden auf kommunaler Ebene muss dies ebenso gelten.

Wir werden die Vorschriften für das Land und die Kommunen so ändern, dass:

  • bereits die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten für ein erfolgreiches Volksbegehren ausreichen und bei einem Bürgerbegehren die Unterschriften von 5 Prozent beziehungsweise 4.000 der Wahlberechtigten.
  • über die rechtliche Zulässigkeit von Volks- und Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung entschieden wird, nicht erst nachdem die Unterschriftenlisten eingereicht wurden.
  • ein erfolgreiches Volks- oder Bürgerbegehren automatisch aufschiebende Wirkung hat. Es darf nicht sein, dass Beschlüsse weiter umgesetzt werden, obwohl ein erfolgreiches Begehren gegen sie initiiert wurde.
  • bei nicht die Verfassung betreffenden Volksentscheiden lediglich 25 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen müssen und eine einfache Mehrheit ausreicht.

7.2. Wahlrecht reformieren.

16-Jährige sind laut Gesetz bereits dazu in der Lage, ihre Religion frei zu wählen, Geschäfte zu tätigen und sich für ihre Taten vor Gericht zu verantworten. Damit traut die Gesellschaft 16-jährigen Menschen zu, bewusste Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Gleichzeitig gesteht sie ihnen aber nicht die dafür unerlässliche Freiheit des Wahlrechts auf der Landesebene, sondern nur bei Kommunalwahlen zu. Das muss sich ändern. Wir wollen erreichen, dass die junge Generation von heute endlich an den Weichenstellungen für morgen beteiligt wird!

In Mecklenburg-Vorpommern wohnen ca. 30.000 EU-Bürger*innen, die bei Kommunalwahlen bereits wählen dürfen. Darüber hinaus leben aber noch ca. 47.000 Menschen dauerhaft hier, die überhaupt keine Möglichkeit haben zu wählen, weil sie weder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch EU-Bürger*innen sind. Identifikation kann aber nur dort gut gelingen, wo es umfassende Teilhabemöglichkeiten zum Gestalten des eigenen Lebensumfeldes gibt. Deshalb werden wir das Wahlrecht für Kommunalwahlen auch für Nicht-EU-Bürger*innen öffnen.

Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung. Der Frauenanteil in der Politik ist jedoch viel niedriger und in den letzten Legislaturperioden sogar noch gesunken. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nur 25,4 Prozent der Landtagsabgeordneten Frauen! Die Landesverfassung hat dem Gesetzgeber einen Gleichstellungsauftrag erteilt. Diesen wollen wir konkretisieren und die Parteien dazu verpflichten, ihre Kandidat*innenlisten für die Kommunal- und Landtagswahlen geschlechterparitätisch zu besetzen.

Mehr Menschen mitbestimmen zu lassen, heißt für uns:

  • ein Jugendmitwirkungsgesetz zu verabschieden, das verbindlich die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Kindern und Jugendlichen regelt.
  • das Landes- und Kommunalwahlgesetz so zu ändern, dass das Wahlalter für die Landtagswahl auf 16 abgesenkt wird.
  • das Landes- und Kommunalwahlgesetz so zu ändern, dass auch Nicht-EU-Bürger*innen das Kommunalwahlrecht erhalten, wenn sie länger als 5 Jahre in Deutschland leben.
  • dass die Parteien dazu verpflichtet werden, ihre Kandidat*innenlisten für Kommunal- und Landtagswahlen geschlechterparitätisch zu besetzen.

7.3. Staatliches Handeln transparent machen.

Ämter und Behörden in Mecklenburg-Vorpommern erheben immer noch Gebühren dafür, dass sie öffentliche Informationen zur Verfügung stellen. Die wichtige Ausschussarbeit des Landtages findet in nicht-öffentlichen Sitzungen statt und selbst die demokratisch gewählten Volksvertreter*innen dürfen aus diesen nicht berichten. Die Förderrichtlinien in unserem Bundesland sind undurchsichtig und die Genehmigungswege verworren. Am Ende ist nicht ersichtlich, wer wofür wieviel Geld vom Land erhalten hat. Unklar ist auch, welche Unternehmen der Landesregierung Geld haben zukommen lassen.

Wir wollen die Landespolitik transparenter machen, indem wir:

  • ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild zu erarbeiten, um Ämter und Behörden dazu zu verpflichten, ihre Informationen kostenfrei für die Öffentlichkeit aufzubereiten und barrierefrei zugänglich zu machen.
  • Landtagsausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen lassen.
  • die Landesverwaltung verpflichten, jede Verordnung und Verwaltungsvorschrift digital, kosten- und barrierefrei zu veröffentlichen, insofern sie nicht explizit als „geheim” eingestuft wurde.
  • verstärkt die Möglichkeit nutzen, die Geltungsdauer von Gesetzen zu begrenzen und ihre Wirkung vor Weitergeltung zu evaluieren.

7.4. Bürgerschaftliches Engagement fördern.

Die Demokratie beinhaltet mehr als das reine Wahlrecht. Wir setzen uns für eine Kultur des Zuhörens und Mitmachens im Land und in den Kommunen ein. Es ist gut und wichtig, dass es Menschen gibt, die die Arbeit der Vertretungen und Verwaltungen kritisch begleiten und sich nötigenfalls zu Initiativen zusammenschließen. Teilhabe bedeutet, die Menschen mit diesem Verantwortungsbewusstsein ernst zu nehmen und in Entscheidungen frühzeitig einzubeziehen, gerade auch dann, wenn sie eine kritische Haltung einnehmen.

Entscheidungen der Parlamente und kommunalen Vertretungen erhalten ihre Legitimität nicht nur aus Wahlen, sondern auch aus der Bereitschaft, alle Entscheidungsgründe transparent zu machen.

Der Wunsch nach Mitbestimmung in der Bevölkerung ist groß, aber der Wissensstand über Grundlagen und Prozesse im demokratischen System ist vielfach verbesserungswürdig. Menschen müssen befähigt werden, ihre politischen Rechte zu kennen und zu nutzen. Über die Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten in den Verwaltungen und politischen Gremien müssen sich alle Menschen leichtverständlich informieren können.

Von der freiwilligen Feuerwehr über den Sport bis hin zu Umweltschutz und sozialem Engagement sind die Ehrenamtlichen die Grundlage des sozialen Zusammenhalts in unserem Land. Familie, Beruf und Ehrenamt sind Säulen einer funktionierenden sozialen Gemeinschaft und müssen miteinander vereinbar sein.

In den LEADER-Programmen haben Bürger*innen gezeigt, dass sie vor Ort verantwortungsvoll mit Geld umgehen und ihre Regionen effektiv weiterentwickeln. Dieses Prinzip sollte weiterentwickelt und den Bürger*innen direkter Zugang zu demokratisch verwalteten Mitteln gegeben werden, beispielsweise durch Einführung von Stadtteil- und Bürgerbudgets oder Bottom up-Ansätzen auch für urbane Räume, in der Sozialen Arbeit und in der Wirtschaftsförderung.

Wir werden ehrenamtliches, zivilgesellschaftliches Engagement und politische Teilhabe vereinfachen:

  • mit der Förderung von regionalen Angeboten zur politischen Bildung und Teilhabe, wie im Demokratieladen Anklam, in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen und den regionalen Zentren für demokratische Kultur.
  • indem wir die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten unterstützen und die Beteiligung nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins gesetzlich verankern, verbessern wir die Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
  • Demokratie muss eine Realität auch im Leben junger Menschen sein. Demokratische Praxis auch in der Schule selbst, muss Pflichtbestandteil der Lehramtsausbildung werden.
  • mit der Erleichterung der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellungen und der Prüfung eines Freistellungsanspruchs für weitere ehrenamtliche Tätigkeiten.
  • mit der Einführung von Bürger*innenräten auf Landes- und Kommunalebene.
  • durch die Reservierung von 10 Prozent der Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds für Bürgerbeteiligungsformate und die Etablierung einer Verwaltungsstruktur für die aktive Beteiligung.

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8. Wir öffnen unsere Gesellschaft für alle!

8. Wir öffnen unsere Gesellschaft für alle!

Eine offene Gesellschaft heißt, zu uns gehören alle, die in unserem Land leben. Diese Vielfalt bereichert unser Leben in Mecklenburg-Vorpommern in allen Aspekten.

Wir wenden uns gegen jede Menschenfeindlichkeit. Wer Menschen abwertet und diskriminiert, weil ihre Herkunft, Religion oder Kultur, ihre geschlechtliche oder sexuelle Selbstzuschreibung, ihre Behinderung nicht ins überkommene Weltbild passen, spaltet unsere Gesellschaft und zerstört so die Basis für ein starkes, vielfältiges Miteinander.

Ein vielfältiges M-V bedeutet, dass verschiedenste Ansichten, Erfahrungen und kulturelle Werte bei der Suche nach starken Zukunftslösungen für M-V eingebracht und abgewogen werden können. So verschieden die Menschen auch sind, ihre Grundrechte sind gleich. Ihre Würde ist unantastbar. Das gibt allen das Selbstbewusstsein, sich einbringen zu können und gehört zu werden. Sich kennen zu lernen, miteinander zu reden, zusammen zu handeln - das stiftet Gemeinschaft und gegenseitigen Respekt. Bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe müssen deshalb stetig ermöglicht und gefördert werden.

Wir fördern den Zusammenhalt in der Gesellschaft indem wir:

  • eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Landes schaffen.
  • allen geflüchteten Kindern im schulpflichtigen Alter unabhängig vom Unterbringungsort den Unterrichtsbesuch von Beginn an ermöglichen.
  • jede Stadt, jede Gemeinde unterstützen, ”Orte des Zusammenhalts” zu schaffen, an denen sich Bürger*innen treffen können. Das könnte ein Dorfladen, ein Kulturbahnhof, ein Generationencafé, ein Park oder ein zum Co-Working-Space aufgemöbeltes Vereinsheim sein.

8.1. Hass keinen Raum lassen.

Ausgrenzung, Mobbing, Hetze und rassistische Gewalt stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar. Dem stellen wir BÜNDNISGRÜNE uns entgegen. Respekt vor unseren Mitmenschen muss die Grundlage des Umgangs miteinander sein.

Zunehmend nutzen Menschen die sozialen Medien, um ihre Meinung zu verbreiten und sich Verbündete zu suchen. Uns ist es wichtig, dass Meinungen hinterfragt und an Fakten und Gegenpositionen geprüft werden. Lügen und Verirrungen muss sachlich und entschieden entgegengetreten werden. Das tun wir und dazu wollen wir immer mehr Menschen ermutigen und dabei unterstützen.

Neonazis, Reichsbürger, als „Prepper“ getarnte Anhänger von Verschwörungsmythen und rechten Gewaltphantasien finden in ihrer Gegnerschaft zu einer offenen Gesellschaft zunehmend Gemeinsamkeiten und bilden eine wachsende Gefahr. Auch Angehörige von Polizei und Bundeswehr radikalisieren sich politisch, schmieden aktiv Umsturzpläne, sammeln Namen zu eliminierender Gegner und bewaffnen sich. Gegenwehr ist mit allen rechtsstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Mitteln erforderlich. Für rechten Terror darf es in Mecklenburg-Vorpommern keinen Nährboden mehr geben.

Bildung, Prävention, Schutz gefährdeter Gruppen und Repression gegen politische und Hassgewalt müssen zusammenwirken, um Diskriminierung und Hass keine Chance zu geben.

Für eine Gesellschaft ohne Hass und ohne Hetze, werden wir:

  • das Landesprogramm für Demokratie und Toleranz ausbauen und die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung und der Regionalzentren für Demokratie und Toleranz im Sinne der Prävention antidemokratischer Entwicklungen und der Befähigung zur Gegenwehr weiterentwickeln.
  • Demokratiebildung und Medienkompetenz in der pädagogischen Ausbildung und in Unterrichtsplänen fest verankern.
  • die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Opfer von Bedrohungen und Angriffen weiter ausbauen und einen Landesaktionsplan gegen sexuelle und häusliche Gewalt unter Beteiligung aller relevanten Ministerien auf den Weg bringen.
  • das Integrationskonzept des Landes und den Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aktualisieren und mit ausreichend Haushaltsmitteln ausstatten.
  • mit einem Landes-Antidiskriminierungsgesetz eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Landes schaffen, in der auch die Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus und die Integrationsbeauftragten des Landes mit jeweils festen Mitarbeiterstäben verortet werden.

8.2. Integration anpacken.

Jeder Mensch hat das Recht in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Anders ist der Anspruch des Grundgesetzes, die Würde aller Menschen zu achten nicht umzusetzen.

Integration gelingt nur, wenn sowohl die Zugewanderten als auch die Aufnahmegesellschaft bereit sind, als Gemeinschaft zu agieren. Diese Gemeinschaft erreicht man durch Vertrauen ineinander, Respekt füreinander und Achtung voreinander.

Religiöse und kulturelle Unterschiede sind immer wieder Ursache von Konflikten. Den ”Interreligiösen Dialog” auf Landes- und kommunaler Ebene zu fördern und interkulturelle Kompetenzen auf allen Ebenen zu stärken ist ebenso sinnvoll, wie neue Projekte in ländlichen Räumen zu aktivieren.

Das Prinzip gleicher Rechte aller EU-Bürger*innen und Drittstaatler*innen muss gewahrt sein, egal, ob sie aus Gründen der Arbeitsmigration, der Familienzusammenführung oder aus humanitären Gründen in M-V leben.

Für eine gelingende Integration werden wir:

  • die Zuständigkeit für Ausländerangelegenheiten zu verlagern und Integrationsaufgaben im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung bündeln.
  • in enger Abstimmung mit Migrantenselbstorganisationen und Integrationsakteur*innen ein Partizipations- und Integrationsgesetz nach dem Vorbild Berlins für M-V beschließen.
  • in enger Abstimmung mit dem Integrationsbeirat des Landes und mit Beteilung der Öffentlichkeit die Konzeption für die Integration von Migrant*innen evaluierbar fortschreiben und finanziell untersetzen.
  • umfassende Haushaltsmittel für landesweite Integrationsarbeit zur Verfügung stellen.
  • die Ausstattung von Migrantenselbstorganisationen, Dolmetscherpools, Pychosozialen Zentren und Integrationsakteur*innen verbessern.
  • die Verfahren zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen beschleunigen und die Nachqualifikation unterstützen.

8.3. Geflüchtete menschenwürdig behandeln.

Wir setzen uns für die Aufnahme von Geflüchteten und die Durchführung von Asylverfahren in unserem Bundesland ein. Wir wollen Asylsuchenden unabhängig von ihrer „Bleibeperspektive“ eine faire und menschenwürdige Unterbringung und Behandlung garantieren, bis über ihr Ersuchen endgültig entschieden ist.

In Mecklenburg-Vorpommern haben sich schon viele Kommunen zu „Sicheren Häfen“ erklärt. Wir haben hier die Möglichkeit, Menschen, die auf der Flucht sind, Perspektiven für ein freies, selbstbestimmtes Leben in Sicherheit zu bieten. Hotspots an den Außengrenzen nach dem Muster griechischer Insellager lehnen wir entschieden ab.

Eine gemeinsame, europäische Flüchtlingspolitik muss sich an den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts messen lassen. In den Mitentscheidungsgremien wie im Ausschuss der Regionen, im Bundesrat und in der Europaministerkonferenz werden wir darauf achten und drängen. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns dafür ein, dass die Europäische Union eine echte Wertegemeinschaft der Demokratie, Pluralität und der universalen Menschenrechte wird.

Für eine menschenwürdige Unterbringung und faire Behandlung Geflüchteter werden wir:

  • den Unterbringungszeitraum in Gemeinschaftsunterkünften reduzieren und Geflüchteten dezentrales Wohnen ermöglichen.
  • die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst schließen.
  • landesweit eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ermöglichen.
  • der Härtefallkommission verbindliche Entscheidungen ohne Staatssekretärsvorbehalt ermöglichen.
  • Asylsuchenden und Geduldeten den Erhalt einer Krankenkassenkarte ermöglichen.
  • regelmäßig Landesaufnahmeprogramme auflegen, um Menschen aus Krisengebieten und bedrohlichen Notlagen aufzunehmen.
  • für besonders Schutzbedürftige, alleinreisende Frauen, LSBTIQ und gefährdete Minderheiten besondere Einrichtungen und Rückzugsmöglichkeiten schaffen.
  • Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften nach den Bundesvorgaben verpflichtend machen, auskömmlich finanzieren und extern evaluieren.
  • die Gemeinschaftsunterkünfte-Verordnung (GuVo) überarbeiten. Die bisherigen 6 m2 die Geflüchteten zur Verfügung stehen sind zu wenig für eine menschenwürdige Unterbringung.
  • allen Kindern im schulpflichtigen Alter unabhängig vom Unterbringungsort den Unterrichtsbesuch von Beginn an ermöglichen.
  • Abschiebungen grundsätzlich vermeiden, Nachtabschiebungen sowie Abholungen aus der KiTa, der Schule oder vom Ausbildungsplatz und andere erniedrigende Vorgehensweisen ausschließen.
  • keine Abschiebungen zulassen, die Familien auseinanderreißen.
  • flächendeckend eine behördenunabhängige Rückkehrberatung anbieten.
  • ein Kooperationsprojekt ”Wege ins Bleiberecht” für langjährig in M-V Geduldete auflegen, welches Behörden dazu verpflichtet, Perspektiven aufzuzeigen und Ermessensspielräume zugunsten der Betroffenen auszulegen.
  • Opfern rassistischer Gewalttaten ein Bleiberecht geben.
  • ein ergänzendes Sprachkursangebot für Geflüchtete fördern.
  • Flüchtlingsarbeit in Nichtregierungsorgansationen (NGOs) institutionell fördern und NGOs den Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen grundsätzlich ermöglichen.

8.4. Inklusion leben.

Gesamtgesellschaftliche Inklusion ist der Weg, um endlich allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Die gesellschaftliche Praxis der vergangenen Jahrzehnte schließt viele Menschen auf unterschiedlichen Ebenen und auf viele Arten aus. Diese Diskriminierung betrifft alle Lebensbereiche, auch Kinder in der Schule. Bereits 2008 hat sich Deutschland mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Hürden für Menschen, die behindert werden, abzubauen. In der Realität ist Mecklenburg-Vorpommern allerdings noch weit von diesem Ziel entfernt. Inklusion ist ein Prozess, der in Kommunikation mit den Betroffenen und unter Beachtung ihrer Würde und Teilhaberechte ständige Weiterentwicklung erfordert. Diesem Prozess muss gesellschaftlich deutlich mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Die Möglichkeiten zur Teilhabe entscheiden sich vor Ort, dort wo wir Menschen leben. Ob ÖPNV, ärztliche Versorgung oder barrierefreier Wohnraum, wie inklusiv sich ein Gemeinwesen weiterentwickelt, wird oft in der Kommunalpolitik entschieden. Die Rahmenbedingungen hierzu setzt M-V mit seinem Maßnahmenplan, welcher schnellstmöglich aktualisiert und ergänzt werden muss.

Für eine barrierefreie Gesellschaft werden wir:

  • eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von kommunalen Integrationsbeiräten schaffen.
  • ein „Landeskompetenzzentrum Bedarfsermittlung“ samt Beirat gründen, welche die Schaffung einheitlicher Standards für die kommunalen Eingliederungshilfe und gleiche Teilhabe für alle Menschen mit Behinderungen sicherstellen.
  • das Landesbehindertengleichstellungsgesetz umfassend umsetzen, u.a. mit Verbänden verbindliche Zielvereinbarungen abschließen.
  • für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir die Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten für M-V schaffen.
  • Landtagssitzungen und öffentliche Erklärungen von Regierungsmitgliedern in Gebärdensprache dolmetschen und für den Umgang mit Behörden Hilfestellungen in leichter Sprache anbieten.
  • barrierefreie und geschützte Einrichtungen für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen vorhalten.

8.5. Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten anerkennen.

Die Vielfalt der geschlechtlichen und sexuellen Selbstverständnisse, welche wir heute mit den Kürzeln LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans, Intergeschlechtliche, Queers) oder GSD (Gender and sexual diversity; geschlechtliche und sexuelle Vielfalt) beschreiben, bereichert unsere Gesellschaft in vielfältiger Weise. Die Einteilung der Menschheit in Männer und Frauen und in Männer die Frauen, und Frauen die Männer lieben, wird dieser Vielfalt schon lange nicht mehr gerecht.

Der gesellschaftliche Druck zur Anpassung an tradierte Rollenbilder belastet leider weiterhin viele Menschen schwer und behindert ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gruppen und Vereine, welche die Interessen der LSBTIQ vertreten, müssen in M-V mehr Gehör finden.

Für eine bunte, respektvolle Gesellschaft werden wir:

  • auf die Erhebung des Geschlechts in der Verwaltung und in öffentlichen Institutionen, wo immer möglich, verzichten.
  • bereits in KiTa und Grundschule für die altersgerechte Vermittlung der Vielfältigkeit von Beziehungsformen und geschlechtliche Identitäten als Teil der Normalität Sorge tragen.
  • Queerkompetenz als Pflichtbestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, medizinischen Personal und in allen weiteren sozialen Berufen etablieren, sowie in entsprechende Fortbildungsangebote für Trainer*innen und Jugendleiter*innen investieren.

8.6. Städte und Dörfer zu Begegnungszentren machen.

Die vielen eindrucksvollen Herrenhäuser und Bahnhofsgebäude, die historischen Stadtkerne und Gutshöfe machen unsere Städte und Dörfer in Mecklenburg-Vorpommern so besonders liebenswert.

Viele Menschen zieht es aber inzwischen in die größeren Städte. Es gibt vermehrt Dörfer und Kleinstädte in denen junge Menschen keine Perspektive für sich sehen. Vielerorts veröden die Stadt- und Ortskerne. Es kommt zu umfassendem Leerstand und fehlender Grundversorgung für die ansässige Bevölkerung. Diese Dynamik fördert die Vereinzelung und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir brauchen neuen Schwung für alte Ortskerne und leere Innenstädte. Es braucht eine sozialorientierte, familien- und gemeinschaftsfördernde, ökologische Städtebaupolitik, die das Wohnen in Dörfern, Kleinstädten und urbanen Nachbarschaften wieder attraktiv macht. Deshalb sind bestehende Quartiere und Ortskerne gezielt auf Familien- Kinder- und Seniorenfreundlichkeit hin aufzuwerten.

Unsere Dörfer und Städte können sich sozial innovativ, energieeffizient und nachhaltig entwickeln. Soziale Begegnungen, kulturelle Teilhabe, Einkaufen, Arbeitswege und Naherholung sollen auch ohne Auto bequem möglich werden. Home-Office und Coworking-Spaces mit leistungsstarkem Internet bieten dabei neue Chancen auch für den ländlichen Raum. Junge Familien und Lebensgemeinschaften siedeln sich inzwischen wieder gern in Dörfern und kleineren Städten an, sofern diese über eine gute Daseinsfürsorge verfügen. Dieses Entwicklungspotenzial gilt es jetzt zu nutzen und zu unterstützen.

Für lebenswerte Städte und Dörfer werden wir:

  • finanzielle Anreize setzen, mit denen die Kommunen leerstehende Gebäude modern sanieren und für privatwirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Büro-) Gemeinschaften nutzbar machen.
  • brachliegende Flächen in Kleinstädten und Dörfern sowie geeignete Baudenkmäler bevorzugt für lokales Vereinsleben und/oder regionale, nachhaltige Unternehmen vorhalten.
  • die Kommunen durch eine Planstelle „Baukultur“ bei der Erarbeitung von Konzepten für den Erwerb beziehungsweise die Sanierung von Gebäuden und Flächen unterstützen.
  • eine Landeskoordinierungs- und Beratungsstelle einrichten, die Kommunen und Initiativen bei der Entwicklung von sozial innovativen, familien- und gemeinschaftsfördernden, ökologischen Projekten in zentralen Ortslagen berät, Akteure vernetzt und bei Förderanträgen unterstützt.
  • ein Landesförderprogramm „Neuer Schwung für alte Orte“ auflegen, dass die Revitalisierung ausblutender Ortskerne einleitet, indem es Projekte finanziell unterstützt, die einen innovativen Mix aus sozialen Angeboten, Gemeinschaftsbüros, multifunktionaler Nahversorgung und generations-verbindenden Wohnformen in zentralen Ortslagen und historischen Ensembles realisieren.
  • das Landesförderprogramm „Jung kauft Alt“ speziell für junge Familien in Dörfern und Kleinstädten auflegen, damit der Traum vom eigenen Haus in die zentralen Ortslagen gelenkt wird und die Sanierung alter Häuser sich günstiger rechnet als das Bauen auf der grünen Wiese.
  • ein Landesmodellprojekt initiieren, welches mobile Lese-, Musik- oder Klönstuben ins Leben ruft.

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9. Wir stärken unsere Unternehmen und Regionen!

9. Wir stärken unsere Unternehmen und Regionen!

Die Wirtschaftslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist bodenständig, vielfältig und innovativ. Hier sind viele starke mittelständische Unternehmen fest verankert. Sie bilden das wirtschaftliche Rückgrat in unserem Land und sichern unseren Wohlstand.

Die Wirtschaftspolitik in Mecklenburg-Vorpommern muss alte, gewachsene und neue Unternehmen unterstützen, um die Herausforderungen der ökologischen Wende gut schultern zu können. Hierbei ist die Stärkung der regionalen Produktions- und Wertschöpfungsstrukturen ein zentraler Ansatz. Die flächendeckende Digitalisierung, sowie Unternehmen bei der digitalen Transformation durch Investitionsförderung und Weiterbildungsangebote zu unterstützen, ist unabdingbar.

Dazu kommt die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung, um allen Erwerbstätigen sichere Arbeitsplätze zu garantieren. Es gehört auch dazu, die Kreativwirtschaft endlich als eigenständigen Wirtschaftsfaktor anzuerkennen.

Vielfältiges produzierendes Gewerbe in traditionellen und High-Tech-Branchen und moderne Dienstleistungen bieten zahlreiche Chancen für die Menschen im Land gute Arbeit zu finden.

Um unsere Wirtschaft zukunftsfest aufzustellen werden:

  • Landesbürgschaften nur noch in Abhängigkeit von ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeitskonzepten vergeben.
  • ein Landesinvestitionsprogramm für ökologische Investitionen auflegen und Innovationsförderung für ansässige Unternehmen stärken.
  • alle öffentlichen Verkehrsmittel und landeseigenen Gebäuden mit freiem W-LAN ausgestattet.
  • die Unternehmen der Kreativwirtschaft als Schlüsselwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

9.1. Unternehmen vor Ort stärken.

Die Unternehmen vor Ort sind zuallererst Arbeitgeber*innen, zudem sind sie meist aber auch sozial engagiert und Partner*innen für eine ganze Region. Sie müssen in der Region gehalten, gestärkt und beim sozial-ökologischen Um- oder Ausbau ihrer Betriebe unterstützt werden. Der Neustart der Wirtschaft nach der Coronakrise birgt große Chancen, unsere Wirtschaft ökologischer und zeitgleich wettbewerbsfähiger zu gestalten. Um diese Chancen gemeinsam mit den Unternehmen vor Ort zu nutzen, braucht es eine Landesstrategie Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft. Wenn nachwachsende Rohstoffe nachhaltig genutzt und möglichst viele Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf gehalten werden, können nicht nur Perspektiven für Unternehmen vor Ort geöffnet und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, sondern auch ein Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen geleistet werden.

Ein wichtiger Baustein einer solchen Landesstrategie ist ein starkes Landesinvestitionsprogramm, mit dem ökologische und innovative Vorhaben und Investitionen gefördert werden. Neben technologischen Innovationen sind auch nicht-technologische, vor allem sozial-ökologische Konzepte zu fördern. Die Weiterentwicklung von Branchen wie der Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft wird so unterstützt. Besonders die Kombination von traditionellen, oft arbeitsintensiven Tätigkeiten und Prozessen und Hochtechnologiebereichen ist erfolgversprechend. Ein Beispiel hierfür ist der Gesundheitsbereich: Telemedizin und neue Technologien in der Medizintechnik, sowie der Gesundheits- und Rehabilitationsversorgung haben ein hohes Innovations- und Entwicklungspotential.

Für eine gute wirtschaftliche Entwicklung ist eine funktionierende Infrastruktur die Grundvoraussetzung. Dazu gehört neben schnellem Internet, einem flächendeckenden Mobilfunknetz und schnellen Transportwegen auch eine effiziente Verwaltung.

Die Sozialpartnerschaft wollen wir stärken. Wir stehen zu Tariflöhnen und Mitbestimmung, damit die Beschäftigten über ihre Arbeitsbedingungen und die Unternehmensentwicklung mitentscheiden können.

Unternehmen benötigen Ansprechpartner*innen in ihrer Region und sind auf die verlässliche Einhaltung von Fristen für die Bearbeitung ihrer Anliegen angewiesen. Den Personalabbau in den Behörden der letzten Jahre gilt es umzukehren.

Für nachhaltiges Wirtschaften in M-V braucht es:

  • eine Landesstrategie für Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft, die alle Ministerien einschließt und den Rahmen für eine zukunftsfähige Wirtschaftsweise für unser Land setzt.
  • ein Landesinvestitionsprogramm für ökologische Investitionen.
  • eine Innovationsförderung für unsere Unternehmen und gemeinwohlorientierten Wirtschaftsbereiche.
  • eine besondere Förderung regionaler Wertschöpfungsketten.
  • die gezielte Vermarktung heimischer Produkte auch über die regionalen Märkte hinaus.
  • die Anerkennung der Kreativwirtschaft als Schlüsselwirtschaft.
  • ein Programm ÖKOPROFIT für M-V, mit dem Unternehmen bei der Verbesserung ihres betrieblichen Umweltmanagements unterstützt werden.
  • eine besondere Förderung für Neugründungen und Unternehmensrestrukturierungen.
  • Eine beschleunigte Digitalisierung für eine effizientere und bürgerfreundliche Verwaltung.

9.2. Mittelstand und Handwerk unterstützen.

Das produzierende Gewerbe und das Handwerk sind vielfältig und in Mecklenburg-Vorpommern tief verankert. Sie sind ein wichtiger Teil des Mittelstands. Neben den traditionellen Dienstleistungen prägen auch die stabile Baubranche und die vielen Zulieferbetriebe, zum Beispiel für den Schiffsbau, unsere Region. Sowohl bei der Gebäudedämmung als auch beim Einsatz von Energiespartechnologien: Unsere mittelständischen und Handwerksbetriebe sind zentrale Partner, um die Energiewende im Land erfolgreich umzusetzen.

Dezentrale Wertschöpfung und der Erhalt von Unternehmen vor Ort sind eins. Unfairen Wettbewerbsbedingungen, etwa durch Schwarzarbeit oder Dumpingpreise, treten wir entschieden entgegen. Für eine bessere Unterstützung des Mittelstands wollen wir die bereits vorhandenen Förder- und Unterstützungsangebote besser koordinieren.

Für die Weiterentwicklung und Gründung von Unternehmen wird der Arbeits- und Fachkräftemangel zu einer immer größeren Herausforderung. Die Verbesserung von beruflichen Aus- und Weiterbildungsangeboten ist einhergehend mit Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen, diese Angebote auch in Anspruch nehmen zu können, ein wichtiger Baustein. Dazu kommt die bessere Einbindung von Älteren und Geflüchteten. So können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Besonders Mitarbeiter*innen aus Nicht-EU Ländern brauchen schneller Sicherheit über ihre Bleibemöglichkeiten.

Für einen erfolgreichen Mittelstand und zukunftsfähiges Handwerk braucht es:

  • die kostenfreie Ausgestaltung von Meisterprüfungen und anderen Aufstiegsfortbildungen.
  • die Ausweitung des Meisterbonus, so dass alle, die erfolgreich eine Meisterprüfung ablegen, einen Bonus ausgezahlt bekommen.
  • die Weiterentwicklung der Bürgschaftsbank zu einer Innovations- und Förderbank.
  • die Einhaltung tariflicher Standards und gute Arbeitsbedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
  • die Sicherheit für Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten, sodass keine Menschen in Ausbildung mehr ausgewiesen werden.
  • den Ausbau des Programms „Digi-Trans“.

9.3. Ausbildungsbedingungen verbessern.

Eine Berufsausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen, ist für viele junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern der Grundstein für ein erfüllendes und erfolgreiches Arbeitsleben. Weil unsere Gesellschaft durch den demografischen Wandel immer älter wird, kommt es ganz besonders auf gut ausgebildete, junge Menschen an.

Eine zukunftsfeste und qualitativ hochwertige berufliche Bildung ist nicht nur für die Auszubildenden wichtig, sondern auch für die Wirtschaft in M-V elementar. In vielen Branchen gibt es seit Jahren einen gravierenden Mangel an Auszubildenden und Fachkräften. Allein 2020 waren zu Beginn des Ausbildungsjahres 4700 Lehrstellen unbesetzt. Besonders dramatisch ist dies in den Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufen. Noch dazu hat M-V die bundesweit höchste Abbruchquote bei Berufsausbildungen, oftmals schlecht ausgestattete Berufsschulen und Höchstwerte beim Unterrichtsausfall. Das können wir uns nicht leisten.

Für viele Berufe müssen die jungen Auszubildenden in andere Bundesländer fahren, weil die Fachrichtungen in den Berufsschulen in M-V nicht mehr unterrichtet werden. Damit wird das fehlende Berufsschulangebot zu einem echten Standortnachteil für unsere Unternehmen, die händeringend nach Auszubildenden suchen und die sie im besten Fall an ihren Betrieb binden können.

Zudem werden viele Ausbildungen noch immer zu schlecht entlohnt und sind oftmals mit zusätzlichen Ausbildungskosten wie dem Schulgeld verbunden.

Damit Ausbildungen auch in M-V wieder attraktiv sind braucht es:

  • eine bessere personelle und technische Ausstattung der Berufsschulen.
  • eine wohnort- und ausbildungsnahe Beschulung für gängige Ausbildungsberufe.
  • die Ausweitung der kostenlosen beruflichen Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft auf alle Mangelberufe.

9.4. Tourismus sanft weiterentwickeln.

Mecklenburg-Vorpommern mit seiner einzigartigen Natur ist bundesweit das beliebteste Urlaubsziel. Rund 12 Prozent der Gesamtwirtschaftsleistung M-Vs werden durch den Tourismus erbracht. Eine*r von sechs Beschäftigten arbeitet in diesem Bereich, damit ist die Tourismusbranche der „größte“ Arbeitgeber.

Besonders die Übernachtungszahlen und die Anzahl der Tagesbesuche steigen Jahr für Jahr, sowohl in unseren beliebten Küstenregionen als auch in den Urlaubsorten an unseren Seen. Diese erfreuliche Entwicklung bringt aber auch Herausforderungen mit sich, vor allem, weil sich Massentourismus und Naturschutz gegenseitig ausschließen. Auch für die Servicekräfte wird es immer schwerer, bezahlbaren und arbeitsplatznahen Wohnraum zu finden. Auch für den zunehmenden Autoverkehr auf unseren Straßen zu Ferienbeginn müssen schnellstmöglich Lösungen gefunden werden. Außerhalb der Saison sind unsere Ferienorte dann oftmals leergefegt und somit die Einkommensmöglichkeiten gering.

Die bestehende Tourismuskonzeption des Landes weiterzuentwickeln und dabei auch verstärkt auf Qualitätssteigerung und ein ganzjähriges attraktives kulturelles Freizeitangebot zu setzen, sind erste notwendige Schritte. Ein zukunftsfähiges Konzept muss sich selbstverständlich an ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien messen lassen. An vollständig zugebauten Küsten kann keine naturnahe Erholung mehr stattfinden, daher gilt es unsere Natur zu bewahren und Projekte für landschaftsgebundenen Tourismus zu fördern. Bei touristischen Großvorhaben sind insbesondere deren nachhaltige Rentabilität, der Flächenverbrauch und die Verkehrsanbindung kritisch zu hinterfragen.

Für einen ökologisch orientierten Tourismus in M-V braucht es:

  • eine Positionierung des Landes als nachhaltiges Tourismusland und eine konsequente Ausrichtung des Landestourismuskonzeptes darauf die Förderung ganzjähriger, attraktiver Kultur- und Freizeitangebote.
  • ein gut ausgebautes Radwegenetz, nicht nur straßenbegleitend, sondern auch abseits vielbefahrener Straßen.
  • ein Mobilitätskonzept, dass die Nutzung des eigenen Autos sowohl bei der An- und Abreise als auch während des Urlaubs entbehrlich macht.
  • kommunalen Wohnungsbau für Beschäftigte mit geringen und mittleren Einkommen in Tourismusregionen.
  • eine Bindung der Förderung von touristischen (Groß-)Projekten an ökologische und sozialökonomische Kriterien.
  • eine Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten für touristische Unternehmen und Vermieter*innen zur Umstellung auf einen nachhaltigen Tourismus.

9.5. Schifffahrt ökologisch modernisieren.

Unsere Häfen und der Schiffbau sind traditionell die industrielle Basis der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Beide Geschäftsfelder werden in unserer globalisierten Welt immer bedeutender und sind damit zunehmend von internationaler Zusammenarbeit abhängig. Ziel BÜNDNISGRÜNER Politik ist es, den Wandel der maritimen Wirtschaft hin zu innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen politisch zu begleiten und zu unterstützen. Werften und Zulieferbetriebe in M-V leisten bereits hochinnovative Arbeit. Um weltweite Spitzenpositionen zu halten, muss dabei jedoch stets weiter in moderne Technologien investiert werden. Die Entwicklung alternativer, umweltschonender Antriebe und die Erprobung ihrer Marktfähigkeit sind hierbei zentral.

Die Schifffahrt bringt für die Umwelt zurzeit noch enorme Belastungen durch Abgase, Lärm und Abfall mit sich, ist jedoch für den weltweiten Warenaustausch unerlässlich. So sind an den großen Hafenstandorten die Schiffsverkehre, besonders der wachsende Anteil an Kreuzfahrtschiffen, für einen Großteil der Schwefel-, Stickoxid- und Feinstaubemissionen verantwortlich. Es müssen verstärkt Maßnahmen getroffen werden, um den Schadstoffausstoß deutlich zu reduzieren und damit die Lebensqualität an unseren Küsten zu steigern. Für die Menschen, die hier leben und für die Menschen, die hier ihren Urlaub verbringen.

Für eine zukunftsfähige maritime Industrie braucht es:

  • neue Antriebssysteme und eine breite Aufstellung der Branche mit innovationsgetriebenen Geschäftsmodellen, wie Spezialschiffbau oder Bauten für Offshore-Windkraft-Anlagen.
  • bei Landesbürgschaften eine stärkere Bindung an ökologische Nachhaltigkeitskonzepte.
  • Eisenbahnanbindungen der Häfen für den Güter- und Personentransport, die bis ins Hinterland reichen.
  • den flächendeckenden Landstrom-Ausbau in allen Häfen des Landes und entsprechende Anschlusspflichten in Abstimmung mit anderen Häfen im Nord- und Ostseeraum.
  • vergünstigte Liegekosten für emissionsarme und Landstrom-nutzende Schiffe.

9.6. Flächendeckend digitale Infrastrukturen schaffen.

Zukünftige Wertschöpfung darf nicht auf einem Mehr an Rohstoffeinsatz und Naturausbeutung basieren. Fortschritt muss auf einem Zuwachs an nutzbarem Wissen und sicher verfügbaren Informationen beruhen. Unser wichtigster Rohstoff sind Innovationen. Menschen mit ihren Ideen zu fördern, sodass Neues entstehen kann, ist Kern BÜNDNISGRÜNER Wirtschaftspolitik.

Der Zugang zu schnellem Internet und Mobilfunk ist Grundvoraussetzung für gesellschaftliche und auch wirtschaftliche Teilhabe im 21. Jahrhundert. Mangelnde Internetanbindungen sind massive Standortnachteile für Lebens-, Wohnort- und Wirtschaftsentscheidungen. Regionen, die vom Internet abgeschnitten sind, haben bei zukünftigen Ansiedlungen wenig Chancen.

Wir setzen uns dafür ein, dass Software-Projekte unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden, wenn sie mit Steuergeldern finanziert wurden. Damit soll ermöglicht werden, dass mit öffentlichen Geldern für öffentliche Verwaltungen finanzierte Software von Allen nachgenutzt werden kann und allen Steuerzahler*innen zur Verfügung steht.

Die digitale Infrastruktur in M-V muss schnellstmöglich und flächendeckendausgebaut werden, damit alle Menschen die technischen Möglichkeiten zur Information und Beteiligung erhalten und auch nutzen können. Home-Office ist nur dann praktikabel, wenn die Mitarbeiter*innen der Betriebe einen schnellen Zugang zum Firmennetz nutzen können. Die stark asymmetrischen Verbindungsmodelle mit unterschiedlichen Up- und Downloadgeschwindigkeiten müssen perspektivisch abgelöst werden, die Stärkung der Netzneutralität muss im Fokus stehen. Aus diesen Gründen ist ein zügiger und zukunftsfähiger Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Gebäude,„fibre to the home - FTTH“, unumgänglich.

Für Internet an jedem Ort braucht es:

  • eine flächendeckende Verfügbarkeit von 5G.
  • kommunale Internetinfrastrukturen, die etwa durch Stadtwerke gefördert werden und Synergieeffekte bei der Leitungsnutzung möglich machen.
  • freies W-LAN in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Einrichtungen.
  • die Förderung freier Initiativen, wie Freifunk oder open.net.
  • den Ausbau und die Weiterentwicklung der digitaler Innovationszentren.

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10. Wir sorgen für unsere Gesundheit!

10. Wir sorgen für unsere Gesundheit!

Wir Menschen gehören in den Mittelpunkt der Zielsetzung unseres Gesundheitssystems. Die Corona-Pandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig eine umfassende Gesundheitsversorgung in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns ist. Motivierte Fachkräfte und ausreichende Kapazitäten, sowie tarifgebundene Löhne sind hierfür die Grundlage. Die öffentliche medizinische Infrastruktur in M-V muss daher gestärkt und ausgebaut werden. Die Gewinnorientierung darf keine Größe in der Daseinsvorsorge sein. Gesundheit, Pflege und Soziales müssen besser vernetzt werden.

Die in den Gesundheits- und Sozialberufen Tätigen müssen attraktiver bezahlt und gesellschaftlich aufgewertet werden. Aber mit mehr Geld ist es nicht getan. Wir brauchen auch neue Ideen für die Unterstützung der Menschen im hohen Alter. Weder Familien noch unsere pflegebedürftigen Mitmenschen dürfen allein gelassen werden. Wir sind eine alternde Gesellschaft, mit einem ausreichend finanzierten, innovativem Gesundheitswesen garantieren wir Lebensqualität bis zum Schluss.

Deswegen wollen wir, dass:

  • die kleinen Krankenhäuser erhalten bleiben und im Sinne einer besseren wohnortnahen medizinischen Versorgung weiterentwickelt werden.
  • Alterswohngemeinschaften in kommunaler Hand gefördert werden, um Einsamkeit vorzubeugen.
  • eine Ausbildungs- und Einstellungsinitiative für die medizinischen und pflegerischen Berufe forciert wird.

10.1. Gesundheitsversorgung auch auf den Dörfern sichern.

Die großen und kleinen Krankenhäuser und Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern garantieren unsere medizinische Grundversorgung.

Sektorenübergreifende Verbundlösungen von Krankenhäusern mit ambulanten Behandlungsangeboten helfen, eine hochwertige Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem Ausbau der integrierten sektorenübergreifenden Versorgungsangebote bekommen alle Patient*innen die Möglichkeit, unterschiedliche Gesundheitsdienstleistungen wohnortnah und zentral zu erreichen.

Notfallmedizin, Kliniken, MVZ, Ärztehäuser, Arztpraxen, Apotheken, sowie Beratungs- und Therapieangebote und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) müssen in regionalen Gesundheitskonferenzen zusammengebracht werden. Für eine umfassende Versorgung mit echter Wahlfreiheit müssen auch die telemedizinischen Angebote zügig weiter ausgebaut werden.

Die Schließung zahlreicher Geburts- und Kinderkliniken stellt junge Familien vor große Herausforderungen, hinzu kommt fehlendes Fachpersonal in fast allen Gesundheits- und Pflegeberufen. Dieser Mangel wird sich in den kommenden 15 Jahren dramatisch verschärfen, denn allein von unseren Landärzt*innen wird rund ein Drittel in den Ruhestand gehen.

Pflegerische Fachkompetenz muss einen viel höheren Stellenwert bekommen und in allen Versorgungskonzepten mitgedacht werden. Die Entwicklungen rund um pflegegeleitete Gesundheitszentren, das Quartiersmanagement und um die Gemeindeschwestern und -pfleger (Community Health Nurses) verfolgen wir mit großem Interesse.

Für umfassende Gesundheitsvorsorge auch im ländlichen Raum werden wir:

  • die kleinen Krankenhäuser erhalten und im Sinne einer besseren wohnortnahen medizinischen Versorgung weiterentwickeln.
  • regionale Gesundheitskonferenzen initiieren.
  • kommunale Ärztehäuser, wo nötig, fördern.
  • die Errichtung barrierefreier Zugänge zu Gesundheitseinrichtungen finanziell unterstützen.
  • Pilotprojekte zu rollenden Arztpraxen und digitalen Sprechstunden initiieren.
  • die Rekommunalisierung von zuvor privatisierten Einrichtungen, wo möglich und nötig, anstreben.
  • Gesundheitsämter aufgabengerecht ausstatten und finanzieren.

10.2. Gesundheits- und Pflegeberufe aufwerten.

Zehntausende Menschen in den Gesundheits- und Pflegeberufen kümmern sich tagtäglich um unser gesundheitliches Wohl in Mecklenburg-Vorpommern.

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind systemrelevant, werden aber oftmals dramatisch unterbezahlt. Sowohl bei den ambulanten und klinisch tätigen Fachärzt*innen, als auch in den Pflegeberufen sehen wir uns mit einem großen Fachkräftemangel konfrontiert, welcher sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen wird. Allein die Pflegebedürftigkeit wird bis 2030 um über 50 Prozent steigen.

Die Berufsbilder der Gesundheits- und Pflegeberufe müssen attraktiver gestaltet werden. Dafür braucht es vor allem qualitativ hochwertige und barrierefreie Aus- und Weiterbildungsangebote, die Förderung von Pflegestudiengängen an allen medizinischen Fakultäten und Hochschulen unseres Landes sowie Stipendien- und Promotionsprogramme, um den pflegerischen Nachwuchs zu fördern.

Für gute Arbeitsbedingungen in Pflege und Gesundheit werden wir:

  • die Tarifvertragsbindung stärken.
  • für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eintreten.
  • alternative und neue Arbeitszeitmodelle unterstützen, die den Beschäftigten mehr Zeit zur Erholung verschaffen.
  • die praktische Ausbildung verbessern und die Finanzierung zusätzlicher Mentor*innen und Praxisanleiter*innen fördern.

10.3. Fachkräftemangel beseitigen.

Unsere Fachkräfte in den Pflege- und Gesundheitsberufen gewährleisten eine gute medizinische Versorgung überall in Mecklenburg-Vorpommern. Doch schon heute herrscht in den medizinischen Pflege- und Gesundheitsberufen Nachwuchsmangel, der in den kommenden Jahren noch größere Ausmaße annehmen wird.

Auch der Mangel an Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen droht sich wegen der zu erwartenden Ruhestandswelle und zu geringer Nachwuchsgewinnung bei ohnehin langen Ausbildungszeiten, sowie regional ungleicher Verteilung weiter zu verschärfen.

Die Stärkung der Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und nicht zuletzt eine faire Entlohnung sind wichtige Bausteine, um die Attraktivität der medizinischen Fachberufe, besonders in der Pflege zu erhöhen. Viele haben ihren Berufen den Rücken gekehrt und nur mit besseren Arbeitsbedingungen kann es gelingen, sie zur Rückkehr zu motivieren.

Die Gewinnung und Integration von Fachkräften aus anderen Ländern können helfen, die Fachkräftesituation zu verbessern. Übermäßiger Brain-Drain kann jedoch zu Fachkräftemangel in den Herkunftsländern führen.

Das Gesundheitsland machen wir mit unseren Fachkräften zukunftsfähig, indem wir:

  • die Zahl der Studienplätze für Medizin an den beiden Landesuniversitäten um 25 Prozent erhöhen, einschließlich der dafür notwendigen Aufstockung der Personal- und Sachmittel.
  • eine Ausbildungsinitiative für die medizinischen und pflegerischen Berufe initiieren.
  • Stipendien für Medizin-Studierende vergeben, die sich verpflichten, nach der Ausbildung in M-V zu arbeiten.
  • die Kapazitäten der beruflichen medizinischen und fachschulmedizinischen Ausbildung an den bestehenden Standorten bedarfsgerechte aufstocken.
  • ausländische Fachkräfte, besonders aus der Gruppe der Geflüchteten, in den Arbeitsmarkt besser integrieren durch beschleunigte Anerkennungsverfahren.

10.4. Seelische Gesundheit erhalten.

Seelische Erkrankungen sind auch in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet. Die Krankenkasse vermelden steigende Zahlen bei den Ausfalltagen im Job aufgrund psychischer Erkrankungen. Oft sind schon Kinder und Jugendliche betroffen. Gesellschaftliche Stigmata halten viele Betroffene jedoch allzu oft davon ab, professionelle Hilfe aufzusuchen. Dabei sind Menschen mit Erkrankungen der Psyche genauso hilfebedürftig, wie andere Kranke auch.

Eine besondere Herausforderung im Bereich der psychischen Erkrankungen stellen Suchterkrankungen dar. Die Vielfalt der Suchtformen reicht von Medien- und Computerspielsucht bis zur Substanzabhängigkeit.

Mehr als 20 Prozent aller Erwachsenen unseres Bundeslandes konsumieren Alkohol in riskanten Mengen und immer noch rauchen zu viele der Erwachsenen täglich Zigaretten. Die gesundheitlichen Folgen durch Alkohol- und Tabakkonsum sind schwer. Beispielsweise sind etwa dreizehn Prozent aller Todesfälle in Deutschland auf den Konsum von Tabak zurückzuführen. Im Gegensatz zu anderen Suchterkrankungen wird der Entzug bei Tabak nicht von den Krankenkassen finanziert.

Für eine moderne Politik zum Erhalt der seelischen Gesundheit setzen wir auf:

  • Unterstützung vielfältiger Formen von Aufklärungs-, Anti-Stigma-Arbeit sowie Prävention.
  • Aufnahme von Erfahrungsexpert*innen als neuen Tätigkeitsbereich in die Einrichtungspersonalverordnung in der Eingliederungseinhilfe.
  • Abbau von Wartezeiten für die Therapie von seelischen Erkrankungen durch Ausbau von ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten auch in ländlichen Regionen.
  • Modellprojekte zur sektorenübergreifenden Vernetzung von Hilfen und Behandlungen für psychisch kranke Menschen.
  • Entkriminalisierung statt auf Fortsetzung der gescheiterten Drogen- und Suchtpolitik, weil dadurch der Dreiklang aus Prävention, Hilfe und Schadensminderung erst vollumfänglich greifen kann.
  • Erhalt und Weiterentwicklung der Suchtberatungsstellen, sowie Erweiterung der Angebote zur Rauchentwöhnung.

10.5. Geburtshilfe stärken.

In Mecklenburg-Vorpommern haben 2019 über 12.500 Babys das Licht der Welt erblickt. Die Geburt eines Kindes ist ein prägendes Ereignis. Schwangere und Familien müssen besonders in einer so sensiblen Zeit die bestmögliche Begleitung und Versorgung erhalten. Für die Frauen und ihre Familien ist es unverzichtbar, dass Hebammen sie bereits früh in der Schwangerschaft und und um die Geburt unterstützen. Familienhebammen sind dabei besonders wichtig.

Eine wohnortnahe Versorgung und die Wahlfreiheit beispielsweise zwischen einer Geburtsklinik und einem hebammengeleiteten Kreißsaal oder Geburtshaus entscheiden zu können, ist für werdende Familien ein wichtiger Grundstein.

Alle Frauen müssen die Chance haben, sich für eine außerklinische Geburtshilfe entscheiden zu können. Dabei ist es wichtig, sowohl mit Hebammenverbänden als auch mit Elterninitiativen eng im Gespräch zu bleiben, um bestehende Konzepte zeitgemäß weiterentwickeln zu können und damit es in Zukunft ein ausreichendes und qualitätsgesichertes Angebot an Leistungen der Geburtshilfe in der Fläche gibt.

Für eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe wollen wir:

  • einen Runden Tisch Geburtshilfe M-V mit allen Akteur*innen einrichten, um den Geburts- und Kinderkliniken bedarfsgerecht eine verlässliche Perspektive zu bieten.
  • durch Hebammen geleitete Kreißsäle/Geburtshäuser ermöglichen, die offen für Beleghebammen sind.
  • die Niederlassung von Hebammen nach regionalem Bedarf fördern.
  • für bessere Arbeitsbedingungen eine bessere Personalbemessung in den Kreißsälen etablieren.

10.6. Gesund und gut beraten in jedem Alter.

Patient*innen wollen nicht nur passiv behandelt werden, sie wollen auch selbst handeln, selbst mitbestimmen und mitreden. Das gilt sowohl für ihre Behandlung bei Ärzt*innen als auch im Krankenhaus oder bei anderen gesundheitlichen Dienstleistungen. Weitreichende Patientenrechte sind daher für Menschen in allen Altersgruppen in Mecklenburg-Vorpommern notwendige Teile einer selbstbestimmten Gesundheitspolitik.

Gesundheitsförderung hilft, das Entstehen von Erkrankungen des Körpers und der Psyche auf vielfältige Weise zu verhindern. Sie muss zielgruppengerecht stattfinden. Die Methodik reicht von Gesundheitsbildung, über Beratung und niederschwelligen Angeboten der Krisenintervention bis zu Sport- und Kreativangeboten.

Um die Entscheidungen in Hinblick auf die eigene Gesundheit unter Einbezug umfassender Informationen fällen zu können, sind eine umfassende, kostenfreie Gesundheitsbildung, vielfältige, wohnortnahe und digitale Beratungsangebote und barrierefreie Zugänge zu diesen Dienstleistungen unerlässlich.

Dies gilt im Besonderen für die Bereiche der Kinder- und Jugendgesundheit. Jedes Kind verdient die Chance, gesund aufzuwachsen. Den Eltern müssen die Ressourcen eröffnet werden, um ihre Kinder beim Aufwachsen gut zu unterstützen und zu begleiten. Für ein gesundes Aufwachsen brauchen Kinder gesunde Ernährung in Kitas und Schulen.

Wir stärken die Gesundheit in allen Altersstufen indem wir:

  • Präventionsangebote an Schulen machen, die Lehrer*innen bei der Betreuung erkrankter Schüler*innen unterstützen und Angebot der aktiven Gesundheitsbildung durch Gesundheitsfachkräfte etablieren.
  • den öffentlichen Gesundheitsdienst mit pädiatrischen Angeboten stärken und Kinder von Anfang an gezielt fördern.
  • die „Frühen Hilfen” ausbauen und Netzwerke „Gesunde Kinder” aufbauen und professionalisieren.
  • Kindern, die mehr Unterstützung bei der Sprach- und Bewegungsförderung brauchen, schnell und unkompliziert Angebote der Logo-, Ergo- oder Physiotherapie zu Teil werden lassen.
  • genderspezifische Gesundheitsangebote speziell fördern.
  • eine*n unabhängige*n Patientenbeauftragte*n schaffen.
  • Beratungsangebote bei Suchterkrankungen und zur sexuellen Gesundheit ausbauen.
  • die Entwicklung von präventiv wirkenden Angeboten zu Ernährung und Diabetes fördern.
  • unabhängige Patientenberatung und Selbsthilfeinitiativen unterstützen.
  • das Netz aus psychosozialen Beratungsstellen, Schuldnerberatung, allgemeine Sozialberatung erhalten und ausbauen.
  • Möglichkeiten eröffnen, eine zeitlich begrenzte Projektförderung nach fachlicher Evaluation durch eine langfristige Förderung ersetzen.

10.7. Altern und Pflege würdig gestalten.

Das Altern ist vielfältig geworden. Eine würdevolle Pflege begleitet und unterstützt. Menschen mit einer Demenz, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen, mit verschiedenen sexuellen Identitäten - all diese Konstellationen und Bedürfnisse müssen auch im Alter berücksichtigt werden. Alte Menschen sollen selbst entscheiden können, wie und mit wem sie leben und wie und von wem sie gepflegt werden. Ambulante Pflegeangebote, zukunftsweisende Wohnformen und solidarische Nachbarschaften entsprechen einer zeitgemäßen Pflege. Ein würdiges Lebensende zu ermöglichen, ist zentraler Bestandteil guter Pflege.

Durch den demographischen Wandel werden zukünftig noch mehr alte und sehr alte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben und die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 um über 50 Prozent steigen. Gleichzeitig gibt es immer weniger junge Leute und eine zurückgehende Zahl an Pflegekräften. Wenn die Entwicklung so weitergeht, wird weniger Pflegepersonal mehr Pflegebedürftigen gegenüberstehen. Schon heute ist es in vielen Regionen schwierig, einen ambulanten Pflegedienst oder ausreichend Personal für die Pflegeeinrichtungen zu finden. Der Pflegenotstand ist Realität.

Für eine würdige Pflege werden wir daher:

  • die Tarifvertragsbindung in den Pflegeberufen stärken.
  • die Akademisierung der Pflege sowie die entsprechende Ausgestaltung der Universitäten und Hochschulen unterstützen.
  • für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eintreten.
  • die praktische Ausbildung durch die Finanzierung zusätzlicher Mentor*innen und Praxisanleiter*innen unterstützen.
  • Pflegestützpunkte und Pflegenetzwerke ausbauen und die Pflege im Quartier stärken.
  • die tatsächliche Wahlfreiheit der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen bezüglich ihrer Wohn- und Lebensform fördern.
  • das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes novellieren, um die verschiedenen Wohnformen im Alter rechtssicher zu definieren und insbesondere die Heimaufsicht in ihrer Beratungsfunktion stärken.
  • die Kurzzeitpflege stützen, um Heimeinweisungen nach Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
  • Alterswohngemeinschaften in kommunaler Hand fördern, um Einsamkeit vorzubeugen.
  • hospizliche Leistungen in stationären Pflegeinrichtungen voranbringen.

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11. Wir sichern und fördern Kunst und Kultur!

11. Wir sichern und fördern Kunst und Kultur!

Kunst entsteht in der Auseinandersetzung mit der Gegenwart und ist existenzieller Bestandteil unseres Alltags. Oft steckt ein visionärer Funken in ihr, der uns Wege in die Zukunft aufzeigen kann. Kunst und Kultur finden an vielen Orten – auch abseits der großen Städte – und in vielfältigen Formen statt: auf großen und kleinen Bühnen, in Museen, Vereinen und Schulen, auf Festivals und öffentlichen wie privaten Orten.

In der bisherigen Kulturförderung fehlt es an Nachhaltigkeit. Für die junge Generation gibt es kaum qualitätsvolle künstlerische Ausbildungsangebote. Streichungen und Kürzungsdebatten waren die bestimmenden Themen der letzten Jahre. Das vergiftet das Klima für Kulturschaffende im Land und verhindert erfolgreiche kulturelle Entwicklung.

Eine lebendige Kultur ist nicht nur Aushängeschild, sondern sie ist ein Beweis für lebendige Demokratie. Sie stillt ein menschliches Grundbedürfnis und ist gerade in Krisenzeiten eine notwendige Lebenshilfe mit gestaltender Kraft. Verödet unsere Kultur, dann verödet auch unser Land.

Damit sich unsere Kultur endlich entwickeln kann, werden wir:

  • eine Kunsthochschule für Bildende Künste in M-V gründen.
  • ein Landesfestival initiieren, um Künstler*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Werke der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und auf sich aufmerksam zu machen.

11.1. Kultur unbürokratisch fördern.

In unseren Städten, im ländlichen Raum und in den touristischen Zentren ist eine vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft unverzichtbar. Mit Unterhaltung, gesellschaftlicher Auseinandersetzung und Räumen für Diskurs wird unsere Gesellschaft zum Denken und Handeln angeregt. Wir BÜNDNISGRÜNE bekennen uns zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, in seiner regionalen Vielfalt. Der Rundfunkbeitrag sichert die Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss.

Die Coronapandemie hat die bestehende Situation der strukturellen Unterfinanzierung im Kulturbereich erneut offengelegt. Dieser seit langem bekannter Missstand wurde durch fehlende Auftritts- und Arbeitsmöglichkeiten in der Pandemie enorm verschärft.

Noch dazu ist die Kulturförderung der Kommunen als freiwillige Leistung nicht vor gravierenden Kürzungen geschützt. Die Kulturbranche in den Kommunen und die kulturellen Einrichtungen brauchen nachhaltige Förderungen, um zukunftsfest planen zu können. Über das Bestehende hinaus muss es für neue Ideen und Initiativen umfangreiche Ressourcen geben, um diese realisieren zu können.

Tarifgerechte Bezahlung in allen öffentlichen Kulturstätten und eine faire Entlohnung bei den freien Trägern sind schnellstmöglich und flächendeckend zu gewährleisten. Weitere Diskussionen über Theaterfusionen wird es mit uns nicht geben.

Die finanzielle Basis für kulturelle Vielfalt legen wir, indem:

  • wir die tatsächlichen Kostensteigerungen durch eine jährliche Anpassung der Kulturförderung auffangen und mit langfristigen Förderzeiträumen für Kultureinrichtungen Sicherheit auch für Kultur im ländlichen Raum schaffen.
  • wir regionale Kulturbüros in allen Regionen in M-V schaffen, die kreative und dauerhafte Projekte entwickeln und mit den kulturellen Akteuren umsetzen können.
  • Kultur im ländlichen Raum mit einem Extrabudget finanziell gestärkt wird.
  • „Kunst am Bau“ für öffentliche Einrichtungen vom Land wieder finanziell gefördert wird.

11.2. Kulturelle Bildungseinrichtungen voranbringen.

Kulturelles Interesse zu wecken und künstlerische Fähigkeiten zu vermitteln, sind die beiden vornehmsten Aufgaben kultureller Bildung. Bibliotheken, Museen, kommunale Kinos, Kunstvereine, Musik- und Kunstschulen sind dabei ebenso wichtig wie Band-Proberäume, Jugendvideowerkstätten, Bühnen für Theatergruppen oder Flächen für Straßenkunst. Kultur muss für alle zugänglich und gestaltbar sein.

Junge Talente sollen auch in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich gefördert werden und alle Möglichkeiten zur individuellen Weiterentwicklung haben. Neben Musik und Schauspiel soll es schnellstmöglich auch für die Bildenden Künste Studienangebote in M-V geben.

Kulturelle Bildung voranbringen mit:

  • starker Unterstützung für die kulturelle Bildung in den Landesmuseen.
  • Gründung einer Kunsthochschule für Bildende Künste in M-V.

11.3. Denkmäler pflegen.

Das reiche Erbe an Bau- und Bodendenkmalen trägt maßgeblich zur Beliebtheit Mecklenburg-Vorpommerns bei. Bei der Naherholung unserer Mitbürger*innen und Gäste, für die Wirtschaft und den Tourismus und auch bei der Identifikation mit unserem Bundesland haben die Denkmäler großen Anteil.

Mit seinen Dörfern und Städten, Kirchen und Schlössern, Guts- und Herrenhäusern, Alleen, historischen und prähistorischen Landschaftselementen und Bodendenkmälern besitzt unser Land eine reiche Kulturlandschaft und Baukultur vergangener Jahrtausende. Diese gilt es zu erhalten, zu pflegen und nachhaltiger Nutzung zuzuführen, da viele Baudenkmäler stark verfallen und in ihrer Existenz bedroht sind. Für den Erhalt der Baudenkmäler soll ausreichend Umland zur Verfügung gestellt werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, etwa mit einer bäuerlichen und ökologischen Landwirtschaft, mit Tourismus und Beherbergung, oder auch mit kultureller Nutzung.

Für unsere Denkmäler werden wir:

  • Bauauflagen für Bauherr*innen und Vereine erleichtern, mit einer Sonderförderung unterstützen und umfassend beraten, um ortsbildprägende Gebäude wie Bahnhöfe, Gutshäuser oder Schulen zu erhalten und nachhaltig sanieren zu können.
  • eine starke hauptamtliche Unterstützung für Menschen bereitstellen, die sich ehrenamtlich für den Erhalt und die Pflege von Bau- und Bodendenkmalen und Kulturlandschaften einsetzen.
  • die Außenstandorte des Archäologischen Landesmuseums stärken.
  • Regional- und Landesgeschichte an Universitätsstandorten in M-V gewährleisten.
  • die Kulturlandschaft und Baukultur bewahren und entwickeln.
  • einen Fachbeirat „Kulturlandschaft und Baukultur“ auf Landesebene bilden.

11.4. Kreativwirtschaft den Weg bereiten.

Die Kulturbranche bringt als eigenständiger Wirtschaftszweig, der Arbeitsplätze schafft und junge Menschen ausbildet, vielfältigen Mehrwert.

Bands aus Mecklenburg-Vorpommern, deren Musiker*innen und Sänger*innen an unseren Musikschulen gelernt haben, sollen nicht weiter auf Studios in anderen Bundesländern angewiesen sein. Die Film- und Medienförderung muss auf eine dauerhaft stabile Grundlage gestellt und durch Förderung moderner, digitaler Formen erweitert werden. Dies schafft kulturelle und finanzielle Perspektiven für Menschen in unserem Bundesland und stärkt unsere Wirtschaft.

Fördergelder des EU-Programms „Creative Europe“ sollen in Zukunft auch M-V erreichen, in dem eigene Produktionsfirmen aufgebaut werden, die mit öffentlicher Unterstützung auch internationale Produktionen betreuen können.

Um die Kreativwirtschaft zu fördern, werden wir:

  • eine koordinierte Förderung durch das Wirtschaftsministerium sicherstellen, insbesondere eine strukturelle Verstetigung.
  • kulturelle Start-Ups und Co-Working-Spaces mit einem eigenen Förderprogramm unterstützen.
  • ein Landesfestival initiieren, um Künstler*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Werke der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und auf sich aufmerksam zu machen.

11.5. Unrecht aufarbeiten, ostdeutsche Geschichte gesamtgesellschaftlich betrachten.

Aus unserer Geschichte erwächst die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zu einer konsequenten und umfassenden Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur. Dabei sollen sich Erinnerung und Aufarbeitung nicht nur auf begangenes Unrecht beziehen, sondern Gesellschaft und Kultur als Ganzes erfassen. Die Geschichte und Lebensleistung der Ostdeutschen und der Beitrag ostdeutscher Kunst und Kultur am gesamtdeutschen kulturellen Erbe sollen umfassender analysiert und historisch eingeordnet werden.

Angesichts weiterhin massiv zunehmender nationalistischer und rassistischer Einstellungen kommt der Kulturpolitik bei der Aufarbeitung eine zentrale Rolle zu. Die Gedenkstätten und Archive haben eine aufklärende und demokratiefördernde Funktion. Die Erinnerungsorte an die Gräuel des Nationalsozialismus und das Unrecht der DDR sowie die damit verbundene Bildungsarbeit brauchen in finanzieller und personeller Hinsicht eine verlässliche Förderung. Dafür stehen zunächst das Land und erst nachrangig die Kommunen in der Pflicht. Sich für die Konzeption und Durchführung rein auf ehrenamtliche Träger zu stützen, wird der Größe der Aufgaben nicht gerecht.

Mecklenburg-Vorpommern muss dabei auch verstärkt die unabhängige Aufarbeitung der Geschichte von LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans, Intergeschlechtliche, Queers) unterstützen. Insbesondere der Verfolgung von LSBTIQ zur Zeit des Nationalsozialismus und zu DDR-Zeiten soll hierbei besondere Bedeutung beigemessen werden.

Für eine verantwortungsvolle Erinnerungskultur braucht es:

  • einen zentralen Archivstandort, der eine sichere Lagerung aller Stasi-Unterlagen gewährleistet und eine optimale Anbindung zu Forschungsinstitutionen garantiert.
  • Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die für die Öffentlichkeit zugänglich gestaltet sind und zur aktiven Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte an den authentischen Orten einladen.
  • Projekte der Erinnerungskultur, bei denen die Bevölkerung aktiv einbezogen wird, wie etwa Mahnmale und Gedenkorte für Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt, vertrieben oder ermordet wurden.

11.6. Interkulturelle Vielfalt unterstützen.

Im Zuge von Migration und Flucht, Mobilität und Globalisierung bringen Menschen ihre unterschiedlichsten kulturellen Erfahrungen mit nach Mecklenburg-Vorpommern. Für Kunst- und Kultureinrichtungen, deren Aufgabe es ist, die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden, ergibt sich damit immer wieder neuer Handlungsbedarf. Kunst- und Kultureinrichtung sind nicht abgekoppelt von diesen demografischen Entwicklungen, sondern stehen in einer lebendigen Beziehung zur Gesellschaft, die es zu gestalten gilt. Die Unterstützung kultureller Vielfalt wurde in der „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ der UNESCO völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben und durch die Bundesrepublik ratifiziert.

Interkulturelle Kulturarbeit fördern wir mit:

  • finanziellen Mittel und Orten für interkulturelle Kulturarbeit.
  • dem Aufbau von Netzwerken, die den Austausch befördern.
  • Konzepten für die interkulturelle Öffnung der Institutionen.
  • der Vereinbarung von messbaren Zielen zur interkulturellen Öffnung der Kulturarbeit.
  • einem Projektfonds für interkulturelle Kulturarbeit im ländlichen Raum.
  • Anreizen für Vielfalt in der Kulturverwaltung.

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12. Wir gestalten die Zukunft mit soliden Finanzen!

12. Wir gestalten die Zukunft mit soliden Finanzen!

Die Haushalts- und Finanzpolitik muss den sorgsamen Umgang mit den Steuermitteln der Bürger*innen und gleichzeitig die für die Zukunft wichtigen öffentlichen Ausgabenschwerpunkte sichern. Im Fokus der aktuellen Herausforderungen sollten dabei die globalen Nachhaltigkeitsziele und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels stehen.

Die öffentliche Daseinsfürsorge gilt es zu sichern. Das dafür notwendige Landesvermögen muss erhalten und wo erforderlich weiter ausgebaut werden.

Die Corona-Pandemie ist aktuell eine erhebliche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt. Umso wichtiger ist es, das vorhandene Budget effizienter zu nutzen und dadurch neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Ausgaben des Landes müssen endlich gezielte Impulse setzen, um den ökologischen und sozialen Wandel in M-V zu gestalten, Innovationen zu stärken und strukturelle Veränderungen voranzutreiben. Es muss uns gelingen durch Erneuerung gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Umwelt- und Klimapolitik sind eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit. Jedoch können ökologische Maßnahmen in Widerspruch zu sozialen Interessen geraten. Beim notwendigen Transformationsprozess unserer Gesellschaft müssen daher immer die sozialen Interessen mit einbezogen und ein notwendiger sozialer Ausgleich auch finanziell abgesichert werden.

Eine nachhaltige und solide Finanzpolitik beinhaltet:

  • eine zukunftssichere Neuausrichtung der Ausgaben und Vergaben von öffentlichen Aufträgen nach ökologischen und sozialen Aspekten.
  • die Sicherung eines transparent agierenden, finanziell handlungsfähigen Staates zum Wohl der Bürger*innen unseres Landes.
  • nachhaltige Investitionen zur Sicherung des öffentlichen Eigentums und der Handlungsspielräume künftiger Generationen.

12.1. Nachhaltig investieren.

Ökologische und soziale Nachhaltigkeit braucht eine Finanzpolitik, die eine langfristige Orientierung über einzelne Haushaltsperioden hinaus gibt. So braucht es aktuell jenseits der Programme zur Bewältigung der Pandemie und der Belebung der Konjunktur vor allem langfristige Planungssicherheit für Investitionen und einen transparenten Politikwandel, der gemeinsam mit den Kommunen und Bürger*innen unseres Landes gestaltet wird. Schwerpunkte sind vor allem der schrittweise klimaneutrale Umbau von Wirtschaft und Landwirtschaft, die Verkehrswende, der Naturschutz, der ökologischer Wandel und die Digitalisierung.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Baumaßnahmen und Beschaffungen wollen wir die ökologischen Kosten mit einbeziehen und die Einhaltung von sozialen Standards konsequent einfordern.

Wir stehen zu langfristig nachhaltigen Staatsfinanzen und für eine Begrenzung der Kreditaufnahme. Allerdings sollten dabei nicht nur die Verbindlichkeiten betrachtet werden. Wir brauchen eine weiterentwickelte Schuldenregel. Sie muss Spielräume eröffnen, um das Vermögen der öffentlichen Hand zu erhalten und zum Wohle der Gemeinschaft auszubauen. Wir wollen schnellstmöglich nachhaltige Investitionen umsetzen, um die Handlungsspielräume künftiger Generationen zu sichern. Zu diesem Zweck kann auch eine Kreditfinanzierung sinnvoll und pragmatisch geboten sein.

Wir wollen mittelfristig eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung erreichen. Das heißt, durch Handlungen und Prozesse innerhalb der Landesverwaltung sollte kein zusätzliches klimaschädliches CO2 freigesetzt wird.

Sollte dies im Einzelnen unvermeidbar sein, muss dieser Effekt kompensiert werden, beispielsweise durch Aufforstungsprogramme oder durch Investitionen in regenerative Energiequellen.

Für nachhaltige Investitionen braucht es:

  • neue, auf Ökologie und Klimaschutz ausgerichtet finanzielle Schwerpunkte.
  • notwendige Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und zusätzliche Investitionen in eine klimaschonende Infrastruktur.
  • transparente Vergabekriterien für Ausschreibungen, die soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.
  • einer Weiterentwicklung der Schuldenregel zur Sicherung notwendiger nachhaltiger Investitionen und eine schrittweise Umsetzung der klimaneutralen Verwaltung.

12.2. Für Transparenz sorgen.

Der Umgang mit öffentlichen Mitteln muss klar, transparent und nachvollziehbar sein. Transparenz ist die Basis für demokratische Beteiligung und Kontrolle. Öffentliche Kontrolle der Haushaltspolitik durch Abgeordnete und Bürger*innen erfordert größtmögliche Offenheit und Verständlichkeit. Beratungen im Finanzausschuss des Landtages finden noch hinter verschlossenen Türen statt.

Wir werden uns für öffentliche Beratungen des Finanzausschuss und anderer Landtagsausschüsse einsetzen. Wir wollen die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Ausgaben noch deutlicher sichtbar machen. Dies betrifft insbesondere Subventionen, Förderprogramme und Finanzhilfen. Das Ergebnis dieser Prüfung muss bei der Aufstellung des Landeshaushaltes einfließen. Förderprogramme, die diesen Zielen entgegenstehen, sind neu auszurichten.

Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Verteilung der Haushaltsmittel ein. Geeignete Instrumente sollen gewährleisten, dass durch den Einsatz der öffentlichen Mittel Lücken in der Gleichstellung geschlossen werden.

Zudem wollen wir mehr Transparenz zu den Vermögenswerten des Landes herstellen. Die Vermögensübersicht des Landes liefert hier nur ein sehr unzureichendes Bild. Sie sollte daher schnellstmöglich zur einer Vermögensrechnung weiterentwickelt werden, die die Entwicklung des Landesvermögens transparent darstellt.

Ein anschauliches Beispiel für Intransparenz bietet das Sondervermögen Strategiefonds des Landes. Insbesondere für die aus „Globalvolumen“ finanzierten Maßnahmen fehlt es offenkundig an Transparenz zu Zielen und Verfahren und vor allem einer strategischen Ausrichtung auf Zukunftsinvestitionen. Die Kleinst- und Einzelförderungen sollten besser über regionalisierte Fördertöpfe ausgereicht werden.

Für eine transparente Haushaltspolitik braucht es:

  • öffentliche Beratungen im Finanzausschuss.
  • eine nachvollziehbare Ausrichtung der öffentlichen Ausgaben an Klima- und Nachhaltigkeitszielen.
  • eine geschlechtergerechte Verteilung der Haushaltsmittel.
  • der Einführung einer Vermögensrechnung auf Landesebene, um das Landesvermögen transparent zu machen und das Bewusstsein für notwendige Investitionen und Instandsetzungen öffentlichen Eigentums zu stärken.
  • einer Neuausrichtung des Strategiefonds, bei der das Globalvolumen zu Gunsten von Regionalbudgets abgeschafft wird.

12.3. Steuergerechtigkeit sicherstellen.

Der ökologische Wandel unserer Gesellschaft wird nur gelingen, wenn wir alle mitnehmen. Daher müssen die damit verbundenen finanziellen Lasten auf die starken Schultern verteilt werden. Eine solidarische Besteuerung von Vermögen und Einkommen ist deshalb unerlässlich. Alle sollen sich ihrer finanziellen Lage entsprechend am Gemeinwohl beteiligen, denn Daseinsvorsorge und Sozialsystem sind nur solidarisch zu finanzieren.

Wir setzen uns dafür ein, dass kleinere und mittlere Einkommen gezielt entlastet werden. Entsprechende Initiativen auf Bundesebene wollen wir unterstützen. Wir wollen über eine personell und technisch gut ausgestattete Finanz- und Steuerverwaltung eine gerechte Besteuerung sicherstellen. Denn ein gerechtes Steuersystem muss in der Lage sein Steuerhinterziehung und -umgehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Sozialbetrug effektiv zu bekämpfen.

Sozial gerecht steuern mit:

  • der Unterstützung von Initiativen für eine solidarischen Besteuerung von Einkommen und Vermögen auf Bundesebene.
  • einer gut funktionierenden und modern ausgestattete Finanz- und Steuerverwaltung.

12.4. Zukunftsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes sichern.

Hoch qualifizierte und motivierte Beschäftigte sind für einen aktiven, handlungsfähigen Staat ein wesentliches Element. Mit ihnen wird eine gut funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge zum Wohle der Gemeinschaft gewährleistet. Das Land muss als Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiv sein. Dafür muss sich der öffentliche Dienst an die vielfältigen Arbeitswelten und flexiblen Arbeitszeiten anpassen. Er muss sich bei der technischen Ausstattung genauso wie bei Arbeitsorganisation, Personalführung und -management an zeitgemäßen Maßstäben orientieren.

Die zuverlässige Erfüllung der staatlichen Aufgaben erfordert eine adäquate, aufgabenorientierte Personalausstattung. Der Fachkräftemangel ist auch bei der Landesverwaltung angekommen.

Die Digitalisierung und Optimierung der Verwaltungsprozesse steigern nicht nur die Attraktivität des Öffentlichen Diensts als Arbeitgeber. Sie sind angesichts des absehbar rückläufigen Potenzials an Nachwuchskräften auch notwendig, um das Angebot an öffentlichen Leistungen zumindest aufrechterhalten, besser noch ausweiten und bürgerfreundlicher gestalten zu können.

Zukunft attraktiv gestalten mit:

  • einem bedarfsorientierten Personalkonzepts und einer fortlaufend verbesserten Verwaltungsorganisation.
  • einer beschleunigten Digitalisierung für eine effizientere, bürgerfreundliche Verwaltung.
  • Arbeitsbedingungen für öffentlich Beschäftigte, die der notwendigen Fachkräftegewinnung dienen.
  • flexibilisierten Möglichkeiten bei der Vergütung der Arbeitsverhältnisse und mit einem Verzicht auf sachgrundlose Befristungen.
  • Anreizen für Beschäftigte, wie Jobticket, Radleasing, digitale Ausstattung von Arbeitsplätzen und flexibleres mobiles Arbeiten.

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13. Wir vertrauen auf die Wissenschaft!

13. Wir vertrauen auf die Wissenschaft!

Wir müssen die Klimakrise überwinden, das Artensterben stoppen, unsere Lebensgrundlagen erhalten. Das bedeutet echte Nachhaltigkeit verwirklichen. Nicht nur dafür brauchen wir eine kreative und innovative Forschung, brauchen wir eine freie Wissenschaft mit klaren gesetzlichen und ethischen Regeln. Gute Wissenschaft lebt von gut ausgebildeten, klugen Menschen und von internationalem Austausch. Deshalb werden wir eine hochwertige Hochschulbildung sichern und Forschungskooperation stärken. Zunehmender, populistischer Wissenschaftsskepsis treten wir klar entgegen.

Wir wollen für eine nachhaltige Entwicklung die auskömmliche Grundfinanzierung in der Wissenschaftslandschaft M-V garantieren. Eine florierende Wissenschaftscommunity aus talentierten und gut ausgebildeten Wissenschaftler*innen gibt M-V Profil. Schlaue Köpfe ziehen eine moderne und nachhaltige Wirtschaftsstruktur an. Damit Mecklenburg-Vorpommern als echtes Wissenschaftsland mithalten kann, müssen jungen Nachwuchskräfte zuverlässige Berufsperspektiven geboten werden.

Wir werden M-V als Wissenschafts- und Hochschulstandort stärken und:

  • die GRÜNE Bundesratsinitiative für ein gerechteres BAföG mit elternunabhängiger Grundsicherung unterstützen.
  • Nachhaltigkeitsbüros (Green Offices) an den Hochschulen in M-V etablieren, welche die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN in den Themenfelder Forschung, Lehre und Infrastruktur umsetzen.
  • unserem wissenschaftlichen Nachwuchs mehr planerische und finanzielle Sicherheit bieten, indem wir den Anteil von Dauerstellen nach der Qualifizierungsphase signifikant erhöhen.

13.1. Forschung braucht Vielfalt.

Gesellschaftliche Vielfalt bringt immer auch ein breites Spektrum an fachlicher Expertise und wissenschaftlichen Erkenntnissen hervor. Hierzu ist es notwendig, dass sich die unterschiedlichen Biografien und Blickwinkel auch in den Institutionen widerspiegeln. Echte Chancengleichheit auf allen Ebenen muss auch im Wissenschaftsbetrieb schnellstmöglich geschaffen werden.

Umfassender Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Vereinbarkeit von Studium, Forschung und Familie, bei der Barrierefreiheit und Inklusion, sowie der Internationalisierung. Es gilt nach wie vor insbesondere die Situationen von Frauen und Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaft zu stärken. Wissenschaftler*innen und Studierende aus anderen Ländern besser in die Wissenschaftslandschaft zu integrieren, kann gelingen, indem mehr englischsprachige Studienangebote unterbreitet und formale Hürden reduziert werden.

Für eine inklusive Forschungs- und Wissenschaftslandschaft braucht es:

  • ein Vielfaltsstatut, das unterrepräsentierte Personengruppen gleichberechtigt beteiligt.
  • bessere Rahmenbedingungen für Integration ausländischer Studierender, Mitarbeiter*innen und Gäste, indem die Hochschulen verpflichtet werden, dauerhafte Strukturen als zentrale Anlaufstelle zu schaffen und die englischsprachigen Studien- und Informationsangebote signifikant zu erweitern.
  • die Aufnahme von Diversity-Beauftragten in das Landeshochschulgesetz.

13.2. Studierende und Nachwuchs stärken.

Gute Wissenschaft beginnt beim Nachwuchs. Um attraktiver für Studierende und junge Wissenschaftler*innen zu werden, müssen ihre Rechte gestärkt und Perspektiven ermöglicht werden. Der akademische Mittelbau stellt einen Großteil der Beschäftigten, gleichzeitig sind mehr als 80 Prozent der Forscher*innen nur befristet angestellt. Sie hangeln sich von Projekt zu Projekt, das führt zu vermeidbaren psychischen Belastungen. Nicht zuletzt torpedieren Befristungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch Promovierende arbeiten oft auf halben Stellen, in klarer Abhängigkeit von einzelnen Professor*innen und haben keine eigene Interessenvertretung innerhalb der Hochschulen.

Um die Wissenschaft attraktiv zu gestalten, werden wir:

  • die GRÜNE Bundesratsinitiative für ein gerechteres BAföG mit elternunabhängiger Grundsicherung unterstützen.
  • Kurzfrist- und Notfallbetreuung für Kinder sowie Koordinierungsstellen einrichten, die sich um die Belange von Studierenden und Beschäftigte mit Familie kümmern und beim Finden von Lösungen helfen.
  • das gesetzliche verpflichtende Leistungsangebot der Studierendenwerke um soziale und psychologische Beratung für Studierende ergänzen und entsprechende Landesmittel bereitstellen.
  • Promovierende stärken, indem landesweit die Vergütung auf mindestens 75 Prozent TVL 13 veranlasst und fachbezogene Betreuungskomitees, sowie unabhängige Ombudsstellen mit Ansprechpartner*innen aus anderen Fakultäten geschaffen werden.
  • unserem wissenschaftlichen Nachwuchs mehr planerische und finanzielle Sicherheit bieten, indem wir den Anteil von Dauerstellen nach der Qualifizierungsphase signifikant erhöhen.

13.3. Vernetzung mit der Wirtschaft verbessern.

Mecklenburg-Vorpommern ist ein starker Wissenschafts- und Forschungsstandort. In unseren beiden traditionsreichen Universitäten in Rostock und Greifswald, den sechs Hochschulen in Güstrow, Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund, Wismar und Rostock, sowie 19 Instituten und drei privaten Hochschulen forscht und lehrt eine vielfältige Wissenschaftscommunity. Diese Institutionen müssen untereinander und mit der mittelständischen Wirtschaft des Landes deutlich stärker vernetzt werden. So können Synergien sinnvoll genutzt und Forschungs- und Technologieförderungen in regionalen Verbünden realisiert werden.

Damit gute Ideen eine Chance auf Realisierung bekommen und um Kompetenz in M-V zu halten, müssen Anknüpfungspunkte zwischen der regionalen Wirtschaft und den Innovationstreiber*innen geschaffen werden. Dabei soll der persönliche Kontakt zwischen Wissenschaftler*innen und Führungskräften der Industrie eine zentrale Rolle einnehmen. So können Kontakte geknüpft, gemeinsame Schwerpunkte gesetzt und Aktivitäten zielgerichtet koordiniert werden. Dadurch wird beispielsweise die Ausgründung von Start-Ups erleichtert.

Die Vernetzung der Wissenschaft stärken wir, indem:

  • virtuelle Kompetenzzentren zwischen den Einrichtungen aufgebaut und Mittel für deren Koordinierungsstellen bereitgestellt werden.
  • eine landesweite (virtuelle) Plattform geschaffen wird, auf der die Wissenschaftler*innen ihrer jeweiligen Kompetenzzentren ihre Expertise für Kolleg*innen und regionale Wirtschaftsvertreter*innen darstellen können.
  • persönliche Berührungspunkte zwischen Wissenschaftler*innen und Führungskräften aus der regionalen Wirtschaft erhöht werden, beispielsweise durch Karriereforen für den wissenschaftlichen Nachwuchs oder Pitching Events.

13.4. Gesellschaft verantwortungsbewusst einbinden.

Eine moderne Wissenschaft wird nicht ohne neue Technologien auskommen und ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs über Chancen und Risiken ist zwingend geboten. Wissenschaftliche Fragestellungen und Forschungsprojekte, an denen im Land gearbeitet wird, sollen stärker in die breite Öffentlichkeit getragen werden. Auf der anderen Seite sollen sich gesellschaftliche Erwartungen stärker in der wissenschaftlichen Praxis wiederfinden.

Die Kommunal- und Landespolitik muss sich über die in der Wissenschaft geleistete Arbeit auf dem Laufenden halten, um aktuelle Erkenntnisse in politische Entscheidungen einfließen zu lassen. Neue Technologien müssen unter der Maßgabe von Verantwortungsbewusstsein und Transparenz gefördert werden.

In der heutigen Zeit gibt es zahlreiche Probleme, für die wir noch keine abschließenden Lösungen gefunden haben. Um den Herausforderungen bestmöglich zu begegnen, müssen eine Vielzahl von alternativen Strategien zeitgleich erforscht und auf einer ethischen Basis technologieoffen bewertet werden. Alle Fragen müssen in der Wissenschaft und mit der Gesellschaft diskutiert und demokratisch beurteilt werden.

Nur so kann Neues möglich sein und gleichzeitig ein offener und auch kritischer Umgang mit den themenbezogenen Fragestellungen gewährleistet werden. Freiheit und Verantwortung bedingen sich gegenseitig.

Für Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung braucht es:

  • eine allgemein verständliche Kommunikation wissenschaftlicher Forschung in die Gesellschaft hinein, als auch Möglichkeiten, gesellschaftspolitische Themen aus M-V stärker in den wissenschaftlichen Diskurs im Land einzubringen.
  • die Förderung neuer Technologien und Wissensfelder wie die klimafreundliche Energieerzeugung, Infektionsforschung oder moderne Gentechnologie. Grundsätzlich gilt es einerseits die Freiheit der Forschung zu gewährleisten und andererseits bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. Nicht die Technologie(n), sondern ihre Chancen, Risiken und Folgen stehen im Zentrum.
  • ein Landesethikforum, dass mit Vertreter*innen aus Wissenschaft und Gesellschaft besetzt ist und die gesellschaftliche Vielfalt im Land widerspiegelt.
  • eine öffentliche Auseinandersetzung um die Frage der militärischen Nutzung von Forschungsergebnissen bzw. Kooperationen in diesem Bereich. Wir wollen diesen Austausch über Zivilklauseln im Rahmen der Hochschulautonomie unterstützen.
  • eine Verankerung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der Ausbildungsverordnung der Universitätsmedizinen im Land.

13.5. Offene Digitalisierung fördern.

Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Möglichkeiten der Digitalisierung auch kurzfristig nutzen zu können. Dies gilt sowohl für die Ausbildung als auch für Verwaltungsabläufe.

Das Präsenzstudium bringt durch den persönlichen Kontakt miteinander viele Vorteile, gegenüber digitalen Lernformen. Dennoch muss es allen Menschen, primär auch Berufstätigen und Menschen mit Sorgeaufgaben, möglich werden, ein Studium komplett online zu beginnen und abzuschließen. Verwaltungsabläufe müssen unter Beachtung des Datenschutzes schnellstmöglich und weitreichend digitalisiert werden.

Zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Wissenschaft wollen wir:

  • unsere Hochschulen verpflichten, klar strukturierte Onlineangebote zu schaffen, um hierdurch in begründeten Einzelfällen, Möglichkeiten zu bieten, ein Studium auch vollständig ohne Präsenz zu absolvieren.
  • möglichst freie und quell-offene Software nutzen.
  • die papierlose Hochschulverwaltung ausbauen, in dem entsprechende Verwaltungssoftware und Weiterbildungsangebote bereitgestellt werden.
  • für alle Hochschulverwaltungen des Landes verbindliche Softwarestandards schaffen.

13.6. Lebensraum Hochschule gesund gestalten.

Zehntausende Studierende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter*innen verbringen jeden Tag viele Stunden ihres Lebens an den Hochschulen und Instituten in Mecklenburg-Vorpommern. Sie alle verdienen ein gesundes und anregendes Arbeitsumfeld. Zur modernen Gestaltung des Lebensraumes Hochschule gilt es diverse gesundheitsfördernde Maßnahmen konsequent umzusetzen: Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention, Bewegung und Sport, Diversity-Mainstreaming, Suchtprävention, Konfliktberatung sowie Förderung der psychischen Gesundheit. Zudem soll der Lebensraum Hochschule verstärkt so gestaltet werden, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen barrierefrei ihren Alltag gestalten können, sei es als Studierende oder als Beschäftigte der Hochschulen.

Das Studium muss als wichtiger Lebensabschnitt zeitliche und inhaltliche Freiräume lassen, um Studierenden die Chance zu geben, mehr als nur berufsbezogenes Wissen zu erwerben. Es muss möglich sein, sich unter jungen Menschen zu organisieren, auszutauschen und Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Die Mitbestimmung bei Entscheidungen der Hochschule, die immer auch Studierende betreffen, muss umfassend gewährleistet werden.

Für lebenswerte, gesunde Hochschulen braucht es:

  • Fördermittel für die inklusive Bildung und einen verbindlichen Aktionsplan, welcher effektiv zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen für alle Hochschulen beiträgt.
  • die rechtliche Verankerung des betrieblichen und studentischen Gesundheitsmanagements im Landeshochschulgesetz und die Verpflichtung aller Hochschulen, die 10 Gütekriterien des bundesweiten Arbeitskreises gesundheitsfördernder Hochschulen umfassend zu berücksichtigen.

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14. Wir leben den Europäischen Gedanken!

14. Wir leben den Europäischen Gedanken!

Täglich haben unsere Entscheidungen und Handlungen sowohl im Privaten als auch auf Landesebene Auswirkungen auf Menschen in der ganzen Welt. Wir werden unsere Möglichkeiten und Ressourcen nutzen, um Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam auf Nachhaltigkeit auszurichten. Das bedeutet für uns, ökologische, soziale und ökonomische Aspekte gleichzeitig im Blick zu behalten.

Dafür wollen wir die öffentliche Beschaffung umstellen und mit der Vergabe öffentlicher Aufträge Nachhaltigkeit lokal und global fördern. Das gilt für Produkte aus M-V und von außerhalb. Fairer Handel muss zum Standard werden. Regionalität ist ein Schlüssel für verbindliche Bedingungen und nachhaltige Entwicklung. Wir werden für Verbraucher*innen Klarheit über die regionale Herkunft von Gütern schaffen.

In Beziehungen zu anderen Ländern sind uns Menschen wichtiger als Waren. Daher werden wir insbesondere zu Russland eine neue Ära der Kooperationen beginnen, die den kulturellen und persönlichen Austausch in den Vordergrund stellt. Wirtschaftliche Kooperationen mit Regimen, die Menschenrechte nicht achten, lehnen wir ab. Unsere Beziehungen zu anderen Ländern müssen der dortigen Bevölkerung zugutekommen, nicht den Autokraten.

Wir werden M-V auch international zum Energieland machen. Mit einer Zusammenarbeit im Baltikum werden wir Energie aus Sonne und Wind in Form von Wasserstoff für Europa zur Verfügung stellen und fossilen Energieträgern ein wirtschaftliches Ablaufdatum geben. Europa ist die Zukunft M-Vs. Wir sind überzeugte Europäer*innen und wollen die EU zur Republik weiterentwickeln. Den Prozess um die Konferenz zur Zukunft Europas muss die Landesregierung stärker als bisher begleiten und die Bürger*innen direkt beteiligen.

Global denken, lokal handeln. Deswegen werden wir:

  • eine Landes-Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, welche die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umsetzt.
  • Nord Stream 2 stoppen.
  • die Konferenz zur Zukunft Europas auch auf Landesebene veranstalten und mit den Bürger*innen in Austausch über die Gestaltung der EU treten.

14.1. Fair handeln und nachhaltig produzieren.

Faire und ökologische Handelsbeziehungen bauen Armut ab und ermöglichen Frieden. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern, an deren Entwicklung die Kommunen, Bürger*innen und die Zivilgesellschaft beteiligt werden, werden wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung gehen.

Im Landesvergabegesetz muss die nachhaltige Beschaffung so verankert werden, dass ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entscheidend sind. Wir werden Initiativen wie „Fairtrade Stadt“, „Fairtrade Schule“ oder „Fairtrade Hochschule“ in den kommenden Jahren fördern, ebenso wie Produkte, die in M-V regional hergestellt werden.

Wir handeln fair und werden deshalb:

  • verbindliche Mindestkriterien für eine sozialverträgliche Beschaffung im Landesvergabegesetz ergänzen und eine Kompetenzstelle für sozialverträgliche und ökologische Beschaffung für Land, Kommunen und Gemeinden schaffen.
  • eine Landes-Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, die die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen umsetzt, auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene.
  • ein neues Qualitätssiegel entwickeln, damit Produkte, die regional bei uns produziert werden, über Ländergrenzen hinaus wahrgenommen werden können.

14.2. Energiepolitik der EU unterstützen.

Durch unsere Küstenlage fällt Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung für die Energieaußenpolitik der EU zu. Erneuerbare Energien aus unserem Bundesland können helfen, eine friedlichere Welt zu schaffen, weil sie im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Erdöl oder Erdgas seltener Grund für Verteilungskämpfe, Korruption und aggressive Außenpolitik sind.

Die gemeinsame Kooperation im Energiesektor mit Russland wollen wir grundsätzlich neu ausrichten und zuerst den kulturellen Austausch stärken. Solange Russland Völker-, Menschen- und Bürgerrechte nicht konsequent achtet, sollen die wirtschaftlichen Beziehungen überdacht werden.

Den Klimaschutz global zu denken und durch die Produktion von erneuerbarem Strom und grünem Wasserstoff den Energiemix der EU zukunftsfähig auszurichten, wird zur Lösung von internationalen Konflikten mit autokratischen Staaten beitragen können.

Für eine verantwortungsvolle Energieaußenpolitik werden wir:

  • Nord Stream 2 stoppen.
  • einen verstärkten Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus Russland beginnen und ein neues Austauschprogramm starten, welches sich an Schüler*innen, Student*innen, Journalist*innen, Sportler*innen, Künstler*innen und NGOs in Russland und anderen ehemaligen Republiken der Sowjetunion außerhalb der europäischen Union richtet und an welches demokratische Austauschforen angeschlossen sind.
  • die so genannten „Russlandtage“ für Wirtschaftsvertreter*innen in der bisherigen Form beenden und durch ”Baltikumtage” ersetzen.

14.3. Auf eine Reform der EU drängen.

Die Europäische Union ist mehr als ein Ort. Sie ist die logische Weiterentwicklung der deutschen Einheit und Grundlage für den Erfolg Mecklenburg-Vorpommerns: durch Handelsbeziehungen, freie Grenzübergänge, Strukturhilfen, Bildungschancen und durch gesicherten Frieden.

Die Europäische Union ist auch weit mehr als der größte Wirtschaftsraum der Welt. Sie ist eine Wertegemeinschaft der Demokratie, der Freiheit, der Pluralität und der universellen Menschenrechte. Für diese Werte setzen wir uns in M-V und auch in unserer Nachbarschaft ein.

Konkrete EU-Politik muss dabei nachvollziehbar und verständlich für die Menschen sein. Unser Ziel ist deshalb eine Föderale Europäische Republik, in der alle Europäer*innen gleich vom Parlament vertreten werden und die europäischen Regionen, wie M-V, in einem Senat Mitspracherechte erhalten. Dafür setzen wir uns in Schwerin, Berlin und Brüssel ein.

Eine so große Aufgabe wie die Zukunft Europas zu gestalten, kann und darf nicht allein in den Händen von Politiker*innen liegen. Daher wollen wir den Prozess der Konferenz zur Zukunft Europas im Land besonders unterstützen: Eine landeseigene Zukunftskonferenz soll einberufen werden, bei der zufällig ausgewählte Bürger*innen verbindliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung Europas geben. In den kommenden zwei Jahren sollen Veranstaltungen etabliert werden, die den Bürger*innen die EU näherbringen, Meinungen einfangen und Empfehlungen an die EU-Kommission übermitteln.

Wir werden deshalb:

  • stärkere Transparenz und einfachere Verwendung der im Land eingesetzten EU-Fördergelder durch aktivierende Förderlotsen für EU-Förderungen herstellen.
  • allen Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden einen Auslandsaufenthalt durch Erasmus+ oder dem Europäischen Solidaritätskorps ermöglichen.
  • auf die Schaffung der Föderalen Europäischen Republik hinwirken und den Europatag zum landesweiten Feiertag machen.
  • die Handelsbeziehungen insbesondere zu unseren Nachbar*innen im Baltikum, in Skandinavien sowie in Osteuropa ausbauen und die Europaregion POMERANIA weiter unterstützen. Gemeinsam mit Polen die Entwicklung der Metropolregion Szczecin mit ihren positiven Auswirkungen auf Vorpommern vorantreiben.

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