Bessere Pflege scheitert am Personalmangel

Zur heutigen Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag erklärt der Rostocker Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Dr. Harald Terpe:

13.11.15 –

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Pflegebedürftige werden nicht mehr nach ihren Defiziten, sondern nach ihren Fähigkeiten eingestuft. Am Erhalt oder Ausbau dieser Fähigkeiten soll sich Pflege zukünftig orientieren. Demenzkranke und Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden erstmals gleich behandelt. Dadurch werden mehr Menschen, vor allem Demenzkranke, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Doch leider wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aufgrund von Personalmangel nicht umgesetzt werden können. Schon jetzt fehlt es massiv an Pflegepersonal. 

Auch Mecklenburg-Vorpommern braucht deutlich mehr Pflegekräfte. Zwar sieht das Gesetz auch vor, ein Personalbemessungsinstrument zu entwickeln. Aber erst bis 2020. Das ist viel zu spät. Und eine verbindliche Umsetzung ist gar nicht geplant. Der neue Pflegebegriff gilt schon ab dem 1. Januar 2017, d.h. zu diesem Zeitpunkt werden deutlich mehr Pflegekräfte benötigt werden. Solange die Bundesregierung hier nicht kurzfristig Abhilfe schafft, verspielt sie alle positiven Effekte, die der neue Pflegebegriff haben kann. Der Widerspruch zwischen dem Anspruch an eine gute, die Selbstständigkeit fördernde Pflege und dem Pflegealltag mit permanentem Zeit- und Arbeitsdruck wird sich dann noch verschärfen. Damit steigt auch der Frust bei den Pflegekräften. Das sind alles keine guten Voraussetzungen, um die Pflegeberufe attraktiv zu machen.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen“ (Drs. 18/6066 vom 23.09.2015): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806688.pdf

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Gesundheit