BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Bund läßt Kommunen bei Kosten der Unterkunft alleine

Die Bundesregierung hat den Bundeszuschuss für die Kosten der Unterkunft erneut gesenkt.

23.03.10 –

Der Bundestagsabgeordnete Harald Terpe kritisiert die in der vergangenen Woche durch die schwarz-gelbe Koalition im Rahmen der Beschlüsse zum Bundeshaushalt beschlossene Kürzung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG II-Beziehende. Ein Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion, den Haushaltsansatz um 1,77 Mrd. Euro zu erhöhen, lehnten Union, FDP und SPD in namentlicher Abstimmung ab.

"Dieser Beschluss treibt Rostock und viele andere Städte weiter ins finanzielle Abseits", so Harald Terpe, der auch Mitglied der Rostocker Bürgerschaft ist. Seit langem sei bekannt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung die Arbeitslosigkeit und die Zahl der ALG-II Beziehenden weiter wachsen. Außerdem steigen seit Jahren die Heizkosten.

"Mitten in der Krise lassen Union und FDP die Kommunen auf den gestiegenen Kosten der Arbeitslosigkeit sitzen", so Terpe. Wenn man die tatsächliche Entwicklung der Unterkunftskosten zugrundelege, müsste der Bundesanteil heute 35,9 Prozent statt der jetzt beschlossenen 23 Prozent betragen. Den Rostocker Haushalt würde dies um mehr als acht Millionen Euro entlasten. Enttäuscht zeigt sich Harald Terpe über das Verhalten der abstimmenden Bundestagsabgeordneten von CDU, FDP und SPD aus Mecklenburg-Vorpommern, die allesamt namentlich gegen den Änderungsantrag der grünen Bundestagsfraktion gestimmt haben.

Hinweis für die Redaktionen: Die Erhöhung um 1,77 Mrd. Euro entspricht einem Bundesanteil von insgesamt 35,9 %, der vom Deutschen Landkreistag ermittelt wurde und der tatsächlichen Entwicklung der Unterkunftskosten Rechnung trägt. Der Bundesanteil wurde in den vergangenen Jahren wiederholt gesenkt, obwohl die Kosten der Gemeinden für diese Pflichtleistung kontinuierlich gestiegen sind. Im Jahr 2007 betrug der Anteil noch 31,8 %. Die erneute Senkung des Bundesanteils auf 23 % hat zur Folge, dass die im Krisenjahr 2010 ansteigenden Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende allein von Kommunen getragen werden. Während der Bund seine Ausgaben auf 3,4 Mrd. Euro verringert, steigt allein im Jahr 2010 der kommunale Anteil von 10 auf 11 Mrd. Euro. Die SPD fordert in ihrem Rettungsschirm für Kommunen lediglich eine Erhöhung des Bundesanteils um vier Prozent und hat den Gesetzentwurf, der in der vergangenen Woche etatisiert wurde, selbst noch im schwarz-roten Kabinett beschlossen.

Kategorie

Andere Themen