Bundesregierung plant Erleichterungen

Die Bundesregierung hat Erleichterungen für Cannabismedizin angekündigt. In der Praxis wird damit aber nur einem kleinen Teil der Betroffenen wirklich geholfen.

01.01.70 –

Die Koalitionspartner Union und FDP haben eine "Gesetzesänderung" angekündigt, mit der die Versorgung schwerstkranker Menschen mit cannabishaltigen Schmerzmitteln verbessert werden soll. Das ist ein kleiner, wenn auch wichtiger Schritt. Noch 2008 hatten Union und FDP einen entsprechenden Antrag meiner Fraktion abgelehnt.

Allerdings lohnt ein genauerer Blick auf die angekündige Entscheidung und deren Hintergründe, denn nur ein kleinerer Teil der Betroffenen wird tatsächlich davon profitieren. Eine Entkriminalisierung der medizinischen Verwendung ist nach wie vor notwendig.

Was wollen Union und FDP konkret?

Seit Juli 2010 ist in Großbritannien und Spanien ein Arzneimittel auf Basis eines Cannabisextraktes ("Sativex") zugelassen - allerdings nur für die Behandlung von Schmerzen bei Multipler Sklerose. 2011 ist auch in Deutschland mit einer Zulassung dieses Medikamentes zu rechnen. Da Cannabis ein Betäubungsmittel ist, dürften Ärzte dieses Mittel allerdings nicht einfach ihren Patienten verschreiben. Dazu ist die Umstufung der Substanz in den Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes notwendig. Genau das haben Union und FDP jetzt mit großem Tamtam im wesentlichen angekündigt. Dann wäre ein Cannabismedikament verkehrs- und verschreibungsfähig. Allerdings ist dies bislang nur im Zusammenhang mit einem zugelassenen Arzneimittel vorgesehen.

Wem nützt das?

Bislang müssen die Patienten, die Cannabis zur Therapie nutzen wollen, einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel stellen. Wird der Antrag genehmigt, können sie das Medikament auf eigene Kosten bei einer Apotheke beziehen. Derzeit bekommen zirka 40 Menschen auf diese Weise einen Cannabisextrakt. Mit der Umstufung könnte ein Teil der Patienten das Cannabmedikament von ihrem Arzt verschrieben bekommen, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Die Kosten der Verschreibung tragen die Krankenkassen. Allerdings gilt dies voraussichtlich nur für die Menschen, die unter Multiple Sklerose leiden. Alle anderen, die Cannabis ebenfalls aus medizinischen Gründen nutzen wollen, müßten weiterhin einen Antrag stellen oder machen sich strafbar.

Was wollen wir?

Die von Union und FDP groß angekündigte Entscheidung wird derzeit nur den Patientinnen und Patienten helfen, die unter Multipler Sklerose leiden. Die anderen werden auch weiterhin auf ein bürokratisches Antragsverfahren verwiesen oder müssen Strafverfolgung fürchten. Dabei ist die Unterscheidung zwischen gutem und bösem Cannabis grober Unfug. Wir haben daher neben der Umstufung von Cannabis in unserem Antrag vorgeschlagen, die Strafbarkeit des Besitzes, des Erwerbs oder des Anbaus bei einer nachgewiesen medizinischen Verwendung von Cannabis aufzuheben. Damit wäre vielen Patientinnen und Patienten tatsächlich geholfen.

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