Gesetzentwurf zu Kindergeld und Freibeträgen ist unsozial und verfassungswidrig

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag kritisieren den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anhebung des Kindergelds, der Kinderfreibeträge und des Kinderzuschlags als unsozial und verfassungswidrig. Sie haben für den 18.06.2015 eine namentliche Abstimmung im Bundestag beantragt und einen Änderungsantrag eingebracht.

23.06.15 –

Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert: „Der Vorschlag der Bundesregierung erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen. Kindergeld und Kinderfreibetrag müssten rückwirkend bereits ab Anfang 2014 angehoben werden und nicht erst rückwirkend ab Anfang 2015.  Denn der Kinderfreibetrag liegt schon seit Beginn des Jahres 2014 unter dem gesetzlichen Existenzminimum.  Die Bundesregierung investiert nicht ernsthaft in Kinder und Familien, sondern arbeitet nur das Allernötigste ab. Sie verstärkt die finanzielle Ungleichbehandlung von Kindern. Denn es wird weiter beibehalten, dass diejenigen die bereits viel haben, mehr Geld vom Staat zur Förderung ihrer Kinder bekommen als Geringverdienende.

Bittere Wahrheit bleibt außerdem: Bei denjenigen die es am meisten brauchen, kommt gar nichts an. Familien im Hartz-IV-Bezug profitieren nicht vom Kindergeld, geschweige denn von einer Erhöhung der Freibeträge, denn das Kindergeld wird auf Sozialleistungen angerechnet.“

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drs. 18/4649, 18/5011, 18/5244 – Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (Drs. 18/5259 vom 17.06.2015): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/052/1805259.pdf

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