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07.07.14 –
„Der allgemeine Mindestlohn wird nicht für alle Beschäftigte gelten. Jugendliche unter 18 Jahren und ehemals Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten werden ausgenommen. Auch Zeitungsausträgern und Erntehelfern wird der Mindestlohn vorenthalten. Es darf nicht sein, dass weiterhin dauerhaft vier oder fünf Euro Stundenlohn gezahlt werden kann - zum Beispiel, indem Beschäftigte alle sechs Monate durch bisher Langzeitarbeitslose ersetzt werden. Die Ausnahmen sind unfair den Betroffenen gegenüber und entsprechen nicht unserem Verständnis eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohnes. Zudem können sie zu Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt und zu betrieblichen Umgehungsstrategien führen.
Wichtig ist uns auch, dass das Mindestlohngesetz wissenschaftlich und unabhängig evaluiert wird, um Fehlentwicklungen frühzeitig korrigieren zu können. Insbesondere die Auswirkungen auf die Ausbildung und Beschäftigung von jungen Menschen und die Integration von Langzeitarbeitslosen bedarf einer regelmäßigen wissenschaftlichen Überprüfung. Außerdem muss die Umsetzung des Mindestlohns wirksam kontrolliert werden“, führt Harald Terpe aus.
Ein von Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebrachter Entschließungsantrag, mit dem die Streichung der Ausnahmen beim Mindestlohn gefordert wird, wurde von der Großen Koalition abgelehnt.
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