CDU und SPD verweigern im Bundestag Stopp von Glyphosat

Zur gestrigen Bundestagsdebatte und den Äußerungen von Umweltministerin Hendricks zur erneuten Glyphosat-Zulassung erklärt der Rostocker Bundestagsabgeordnete Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen):   

13.05.16 –

„Voraussichtlich  in der nächsten Woche werden die EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und unter welchen Bedingungen sie einer Neuzulassung von Glyphosat zustimmen. Der Bundestag hätte gestern eine echte  Chance gehabt, die Zustimmung der Bundesregierung für eine erneute EU-Zulassung von Glyphosat zu stoppen. Doch die SPD- und Unions-Abgeordneten trauen sich nicht, unserem Antrag zuzustimmen.

Wer das europäische Vorsorgeprinzip ernst nimmt, darf Glyphosat jetzt nicht erneut zulassen. Schon gar nicht weitgehend ohne Einschränkungen, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die von den WHO-Experten attestierte Krebsgefahr ist nicht widerlegt. Etliche weitere Risiken für Umwelt und Gesundheit sind in der bisherigen Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung nicht berücksichtigt.

Deutschland sollte dem Beispiel Frankreichs folgen und die Neuzulassung ablehnen. Wir werden Umweltministerin Hendricks an ihren Worten und Taten messen: Das Ackergift darf nicht auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern durchgepeitscht werden.

 

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Grüner Antrag „Vorsorgeprinzip ernst nehmen – Keine erneute Genehmigung für Glyphosat“ http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808395.pdf

 

Hintergrund: Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO (IARC) hat Glyphosat im März 2015 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kamen dagegen zu der Einschätzung, Glyphosat sei bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht gesundheitsschädlich. Internationale Wissenschaftler haben allerdings dem EFSA- und dem zugrundeliegenden BfR-Bewertungsbericht eine Reihe methodischer Fehler und nicht-berücksichtigter Ergebnisse nachgewiesen.

In der nächsten Woche, am 18./19. Mai wird ein mit Vertretern der Mitgliedsstaaten besetzter Ausschuss der EU-Kommission (SCoPAFF) über die Wiederzulassung abstimmen. Nachdem ein erster Versuch der Abstimmung im März vertagt wurde, da keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten für eine Wiederzulassung zustande gekommen wäre, hat die Kommission nun einen Entwurf mit kosmetischen Änderungen vorgelegt. Forderungen nach einem besseren Gesundheitsschutz, einer deutlich verkürzten Zulassung oder einer Beschränkung der Anwendung, wie sie z.B. das Europäische Parlament gefordert hatte, sind allerdings weiterhin nicht enthalten. Frankreich hat deshalb schon angekündigt, weiterhin mit Nein zu stimmen. Falls Deutschland sich erneut enthält, ist denkbar, dass es auch nächste Woche wieder nicht für eine qualifizierte Mehrheit reicht.

Weitere Informationen unter http://www.bundestag.de/glyphosat

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