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30.09.11 –
Das Gesundheitswesen steht vor erheblichen Herausforderungen. Der demographische Wandel, die damit einher gehenden Veränderungen von Krankheitsbildern und auch die veränderten Ansprüche von Patientinnen und Patienten erfordern eine anders strukturierte Gesundheitsversorgung. Die Bundesregierung packt diese Herausforderungen in ihrem Entwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz nicht an. In einem Antrag machen wir daher Vorschläge für wirksame Reformen, damit Patientinnen und Patienten endlich im Mittelpunkt stehen.
Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung eine Reform der ärztlichen Bedarfsplanung hin zu einer alle Sektoren des Gesundheitswesens umfassenden Versorgungsplanung. Dabei sollen die vorhandenen Verhältniszahlen Ärzte zu Einwohner nicht einfach nur fortgeschrieben werden. Vielmehr sind detailierte Analysen der regional vorhandenen Versorgungsstrukturen und der Krankheitslast nötig. Auf dieser Grundlage sollen Versorgungsziele definiert werden.
Zusätzlich ist auch eine Stärkung der Primärversorgung nötig. Die Primärversorgung umfasst alle Dienste, die bei einer Krankheit zuerst aufgesucht werden, die die Patientinnen und Patienten als "Lotsen" bei ihrem Weg durch das Versorgungssystem begleiten und die die verschiedenen Versorgungsleistungen koordinieren. Internationale Beispiele zeigen, dass eine starke Primärversorgung zu einer qualitativ besseren und wirtschaftlicheren Versorgung führt. Gute Primärversorgung bezieht weitere Gesundheitsberufe ein und geht mit einer Weiterentwicklung des bestehenden Systems hin zu miteinander vernetzten Praxen und teamorientierten Primärversorgungszentren einher. Dort arbeiten Ärztinnen und Ärzte mit anderen Gesundheitsberufen eng zusammen.
Neben der Weiterentwicklung der Primärversorgung kommt es auch darauf an, die Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen anders zu verteilen. Besonders qualifizierte nichtärztliche Gesundheitsberufe sollen nach unserer Aufffassung die Möglichkeiten erhalten, bestimmte Leistungen selbst zu verordnen. Dies entlastet nicht nur Ärztinnen und Ärzte, es kann auch zu einer besseren Versorgungsqualität führen. Denn gerade bei chronisch oder mehrfach erkrankten Patientinnen und Patienten steht weniger die kurativ-ärztliche Behandlung im Vordergrund. Vielmehr kommt es für die ganzheitliche Betrachtung des Patienten auf das enge Zusammenwirken verschiedener Professionen an.
Anders als die Bundesregierung in ihrem Entwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz wollen wir mehr Spielräume für gute Versorgungsansätze schaffen. Von großer Bedeutung ist hier der Ausbau der integrierten Versorgung hin zu regionalen Vollversorgungsangeboten, die den ambulanten und stationären Sektor umfassen. Diese sollen als eine Möglichkeit neben den herkömmlichen Versorgungsmodellen weiterentwickelt werden. Insgesamt sind mehr gesetzliche Spielräume für innovative Versorgungsmodelle nötig.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist im Kern eine erneute Reform der vertragsärztlichen Vergütungen ergänzt um einige mehr oder weniger wirksame Detailregelungen wie die Abschaffung der Residenzpflicht die niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Die angestrebten Honorarveränderungen fürhen im Ergebnis zwar nicht nicht zu einer besseren Versorgung dafür womöglich zu höheren Beiträgen für die Versicherten. Zusätzlich gibt es weitere Geschenke an die Klientel: So werden die Leistungserbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss gestärkt, die an sich begrüßenswerten Regelungen für einen neuen spezialärztlichen Sektor sind so ausgestaltet, dass es ebenfalls zu erheblichen Mehrkosten für die Versichterten aber nicht unbedingt zu einer besseren Versorgung kommen kann.
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