BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Ein Beispiel das Schule machen muss

Die US-Regierung erlaubt Gesetze der Bundesstaaten zur straffreien medizinischen Verwendung von Cannabis. In Deutschland fehlt bislang eine gesetzliche Regelung.

22.10.09 –

Die neue US-Regierung hat Gesetze einiger Bundesstaaten zur medizinischen Verwendung von Cannabis erlaubt. Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen gebrauchen, gehen straffrei aus. Die Regierung von George W. Bush hatte diese Gesetze nicht anerkannt und die Bestrafung von Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten verlangt.

Die neue Entscheidung der amerikanischen Regierung ist richtig. Sie sollte auch hierzulande Schule machen. Eine gesetzliche Regelung zur straffreien medizinischen Nutzung von Cannabis in Deutschland ist überfällig. Zwar wurde die medizinische Verwendung von Cannabis in den letzten Jahren in Deutschland erleichtert. Zuletzt haben Anfang 2009 einige Patientinnen und Patienten erstmalig die Erlaubnis erhalten, Cannabisblüten aus der Apotheke zu beziehen.

Das Antragsverfahren hierfür ist jedoch nach wie vor bürokratisch und dauert in der Regel mehrere Monate. Die bisweilen erheblichen Kosten der Behandlung mit einem Cannabispräparat müssen zudem von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden. Derzeit liegen die Kosten für 5 Gramm Cannabis beim Bezug über eine Apotheke zwischen 80 und 110 Euro.

Ein zugelassenes und damit von den Krankenkassen zu bezahlendes Medikament auf Basis von Cannabis existiert bislang nicht. Wir fordern daher nach wie vor eine gesetzliche Regelung, bei der der Erwerb, Anbau und Besitz von Cannabis zur medizinischen Verwendung straffrei bleibt, wenn der behandelnde Arzt die Verwendung von Cannabis empfiehlt.

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