BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Hebammen: Wahlfreiheit in der Geburtshilfe erhalten

Das Haftpflichtproblem bei Hebammen muss schnell gelöst werden. Sonst ist die ambulante Geburtshilfe und damit die Wahlfreiheit der Eltern in Gefahr. Wir machen konkrete Lösungsvorschläge.

20.03.14 –

„Die Leistung von Hebammen stellt sicher, dass werdende Eltern frei entscheiden können, wie und wo sie ihr Kind zur Welt bringen. Durch die seit Jahren exorbitant steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen ist diese Wahlfreiheit gefährdet. Massiv verschärft wird die Situation durch die sich stark reduzierende Zahl der Versicherungsanbieter. Das Problem ist seit Jahren bekannt, aber passiert ist wenig. Gesundheitsminister Hermann Gröhe richtet nur verständnisvolle Worte an die Hebammen. Das ist zu wenig. Die Bundesregierung muss jetzt konkrete Lösungen liefern.

Wir schlagen in einem Antrag folgendes Vorgehen vor: Kurzfristig muss sichergestellt werden, dass die Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen angemessene Vergütungen erhalten, um ihre Haftpflichtprämien bezahlen zu können. Zudem müssen die Versicherer dazu bewegt werden, auch weiterhin Haftpflichtversicherungen anzubieten.

In einem weiteren Schritt muss Schwarz-Rot dafür sorgen, dass die Haftpflichtprämien sinken können. Dazu sind verschiedene, befristete Modelle möglich, z.B. ein Haftungsfonds oder eine Regressbeschränkung. Das muss noch in diesem Jahr angepackt werden.

Langfristig jedoch braucht es eine tragfähige Lösung für alle Gesundheitsberufe. Denn sie alle ächzen unter steigenden Haftpflicht-Prämien. Wir schlagen vor zu prüfen, ob und wie die Regelungsprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe übertragen werden können.

Um dauerhaft eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung mit Geburtshilfe – und damit die Wahlfreiheit werdender Eltern – sicherzustellen, brauchen wir neue Konzepte. Dazu muss zuerst eine regelmäßige Bestandsaufnahme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland gewährleistet werden.“

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