Statement zu Cannabis als Medizin

Anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erklärt Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss und Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion.

18.01.17 –

Anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erklärt Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss und Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktionen der Kritik der Sachverständigen und der grünen Bundestagsfraktion angenommen haben. Es ist für die Versorgung der Patientinnen und Patienten wichtig und notwendig, dass nun der behandelnde Arzt indikationsgerecht über die Therapie mit Cannabis entscheidet und der Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) dem Antrag auf Kostenerstattung grundsätzlich zustimmen muss. Damit konnten die Hürden im Gesetzentwurf für die ärztliche Therapiefreiheit einerseits und den Patientenzugang zur Therapie andererseits entscheidend gesenkt werden. Das ist ein wichtiger Erfolg des jahrelangen Einsatzes von Erkrankten und aufgeklärten Medizinern gegen die therapeutische Diskriminierung und damit eine Enttabuisierung der Cannabistherapie. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass weiterhin auf eine verpflichtende statt auf eine freiwillige Teilnahme an der Begleiterhebung gesetzt wird.“

Kategorie

Drogen & Sucht