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04.03.15 –
Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist seit Jahren gleichbleibend hoch – trotz strafrechtlicher Verfolgung.
Wir wollen die Möglichkeit einer regulierten und kontrollierten Abgabe für Cannabis auch in Deutschland schaffen.
Der durch die Kriminalisierung entstandene Schwarzmarkt liegt in den Händen der organisierten Kriminalität. Jugendschutz ist hier ein Fremdwort – kein Dealer fragt nach dem Personalausweis. Das Gras ist häufig mit gefährlichen Substanzen wie Blei gestreckt. Unser Gesetz würde erwachsene Konsumenten nicht länger kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Schwarzmarkt austrocknet.
Was wir vorschlagen
· Entkriminalisierung: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30g Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.
· Jugendschutz: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz vollständig untersagt.
· Kontrolle: Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt.
· Geregelter Verkauf: Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Anzahl der Cannabisgeschäfte zu begrenzen. Versandhandel und Verkauf an Automaten ist nicht zugelassen. Zudem gilt ein strenges Werbeverbot.
· Cannabisfachgeschäfte: Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen das Geschäft nicht betreten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist durch Ausweiskontrollen am Eingang sicherzustellen. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kunden über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen.
· Verbraucherschutz: Der Anbau von Cannabis unterliegt strengen Vorschriften
· Prävention: Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten.
· Straßenverkehr: In die Straßenverkehrsordnung wird ein Grenzwert für Cannabis beim Führen von Kraftfahrzeugen eingeführt (5,0 ng/ml im Blutserum). Zudem werden Vorgaben gemacht, in welchen Fällen bei Cannabiskonsumenten die Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden kann.
· Evaluation: Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen, der beispielsweise die Konsumentwicklungen, Verbraucherschutzaspekte und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfasst.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier den Gesetzesentwurf.
Das Video zur Pressekonferenz.
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