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10.06.11 –
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten auf Basis von Cannabis ist - anders als die Bundesregierung behauptet - nach wie vor unzureichend. Zwar wurde kürzlich ein cannabishaltiges Medikament zugelassen, so dass dessen Verschreibung auf Kosten der Krankenkassen möglich ist. Der Haken dabei: Die Zulassung gilt nur für eine einzige Diagnose, die Linderung der Spastik bei Multipler Sklerose. Alle anderen Betroffenen sind auf ein Antragsverfahren bei der Bundesopiumstelle angewiesen. Diejenigen, die keine Erlaubnis der Bundesopiumsstelle erhalten, machen sich strafbar und versorgen sich auf dem Schwarzmarkt.
Mit einem Antrag (BT-Drs. 17/6127) im Bundestag wollen wir eine Verbesserung der Situation bewirken. Darin fordern wir eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Betroffene, die Cannabis auf Empfehlung ihres Arztes verwenden, sollen keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen. Zudem soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Kommission eingerichtet werden, die Empfehlungen zur zulassungsüberschreitenden Anwendung (Off-Label Use) von Cannabismedikamenten abgibt. Auf diese Weise könnten auch Patientinnen und Patienten von zugelassenen Cannabispräparaten profitieren, die an einer anderen Erkrankung oder anderen Symptomen leiden.
Die Bundesregierung hat bislang wenig zur Verbesserung der Versorgung getan. Sie wurde 2005 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dazu gewzungen, Anträge bei der Bundesopiumstelle nicht pauschal abzulehen. Erst 2007 bekam der erste Patient eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung eines in einer Apotheke hergestellten Cannabisextraktes. Seither haben etwa 50 Patientinnen und Patienten eine Erlaubnis erhalten. Die zum Teil erheblichen Kosten von bis zu 1.500 Euro müssen sie selbst tragen. Deswegen hat kürzlich ein Patient die Erlaubnis beantragt, Cannabis selbst anzubauen. Während die zuständige Behörde die Erlaubnis erteilen wollte, hat das Bundesgesundheitsministerium auf der Ablehnung des Antrags bestanden. Das Verwaltungsgericht Köln verwarf im Januar 2011 die ablehnende Enscheidung der Bundesopiumstelle als "rechtswidrig". Die Bundesregierung hat dagegen Berufung eingelegt.
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