BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Weiterhin grundlegender Änderungsbedarf bei der Energiewende

Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe sieht weiterhin grundlegenden Änderungsbedarf bei der Umsetzung der Energiewende:

04.04.14 –

Bei den Verhandlungen der Länder mit dem Bund seien zwar deutliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Vorschlägen zur EEG-Reform erreicht, doch der grundsätzliche Rahmen bedeute weiter ein Ausbremsen der Erneuerbaren.

„Es bleibt beim engen Ausbaudeckel für die Erneuerbaren. Bis 2025 soll der Ökostromanteil auf 40 bis 45 Prozent begrenzt werden. Damit wäre in den kommenden Jahren gerade einmal der wegfallende Atomstrom durch Erneuerbare ersetzt. Die Kohlekraft genießt dadurch quasi Bestandsschutz. Effektiver Klimaschutz ist damit nicht realisierbar.

Auch bleibt es bei der unfairen Kostenverteilung. Die Große Koalition war bei der EEG-Novelle mit dem Anspruch angetreten, die Kosten für die Stromkunden zu senken. Nun will sie die Industrieprivilegien sogar noch ausweiten. Das Öko-Institut hat berechnet, dass Mittelstand und Haushaltskunden um bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr mehr belastet würden.

Auch über die Zukunft der Bürgerenergie besteht weiterhin Unklarheit. Es droht eine Umstellung auf Ausschreibungsmodelle, bei denen Energie-Genossenschaften und Bürgerinnen und Bürger außen vor blieben.

Offen ist bislang außerdem, welcher Stichtag für die neuen Regelungen gilt. Der bisherige Gesetzentwurf nennt dafür den 23. Januar 2014. Die Erneuerbaren-Branche wird mit dieser rückwirkenden Regelung im Stich gelassen, da die Firmen keine Chance haben, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Dabei warnt der Weltklimarat erneut und eindringlich vor den Folgen den fortschreitenden Klimawandels. Je später wir handeln, desto teurer wird es. Doch die Brisanz und die Notwendigkeit sich national, europäisch und weltweit für ambitionierte Klimaschutzziele einzusetzen, wird von der Großen Koalition nicht gesehen. Die Energiewende wird von ihr nur halbherzig angegangen. Das zeigt sich nicht nur bei der EEG-Reform, sondern beispielsweise auch darin, dass die dringend notwendige strukturelle Reform des europäischen Emissionshandels von der Bundesregierung nicht in Angriff genommen wird und die Energieeffizienzrichtlinie der EU in Deutschland bis heute noch nicht umgesetzt ist, obwohl dies schon 2012 der Fall sein sollte“, führt Terpe aus.

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