Antrag Spielverordnung

Maßgabeschluss des Bundesrates zur Spielverordnung umgehend in Kraft setzen

30.06.14 –

Ende 2006 wurde die Spielverordnung, welche die Rahmenbedingungen für Geldspielgeräte festlegt, vom Bundeswirtschaftsministerium novelliert. Viele Vorgaben wurden gelockert, um Automatenspielen den Wettbewerb mit anderen Glücksspielanbietern zu erleichtern. Das Risiko des Kontrollverlustes und finanziellen Verlustes der Spieler ist jetzt wesentlich höher als vor der Novellierung. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund am 5. Juli 2013 in einem Maßgabebeschluss gravierende Änderungen zur Spielverordnung beschlossen, doch noch immer gilt die Spielverordnung von 2006.

 

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1875) vom 24.6.2014: 

dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/018/1801875.pdf

Kategorie

Drogen & Sucht