Cannabismedizin: Maßlose Hürden verhindern gute Versorgung

Bei cannabishaltigen Schmerzmitteln gibt es eine Zwei-Klassen-Medizin. Die Genehmigung zum Eigenanbau mit ärztlicher Begleitung wird von der Bundesregierung dennoch abgelehnt.

01.01.70 –

Zur aktuellen Äußerung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zur Versorgung mit Schmerzmitteln auf Betäubungsmittelbasis erklärt Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik:

Die Jubelmeldungen der Drogenbeauftragten sind peinlich. Die Wahrheit ist: Die Versorgung mit Schmerzmitteln auf Betäubungsmittelbasis wird noch immer vielfach durch ideologische Blockaden behindert. Die im Sommer durch die Bundesregierung groß angekündigten Verbesserungen bei Cannabismedikamenten sind bislang rechtlich nicht umgesetzt. Davon abgesehen, würde dadurch die Versorgung ohnehin nur für einen kleinen Teil der Patienten verbessert. Alle anderen Betroffenen können Cannabismedikamente nur mit Genehmigung der Bundesopiumstelle erhalten.

Die monatlichen Therapiekosten reichen von etwa 400 Euro bis zu 3780 Euro und müssen von den Betroffenen in der Regel selbst finanziert werden. Bei cannabishaltigen Schmerzmitteln gibt es eine Zwei-Klassen-Medizin. Die kostengünstige Alternative, die Genehmigung zum Eigenanbau mit ärztlicher Begleitung, wird von der Bundesregierung mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Die von der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans als maßvoll gelobten Hürden bei der Beantragung von cannabishaltigen Schmerzmitteln sind in Wahrheit maßlos. Sie verhindern eine gute schmerztherapeutische Versorgung in Deutschland.

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Drogen & Sucht