Eigengebrauch von Cannabis entkriminalisieren

Die Kriminalisierung ist gescheitert. Deswegen schlagen wir in einem Antrag vor, die Strafbarkeit des Eigengebrauchs von Cannabis aufzuheben und eine Evalierung der Drogenpolitik vorzunehmen.

13.06.12 –

Schon 1994 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass  in den Fällen eines gelegentlichen Konsums von Cannabis zum Eigenverbrauch wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes von der Verfolgung entsprechender Straftaten abgesehen werden sollte. Dennoch werden bis heute viele Menschen, die Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch besitzen, erwerben oder anbauen kriminalisiert. Vor diesem Hintergrund wollen wir mit einem Antrag einen erneuten Anlauf nehmen, um zumindest die Entkriminalisierung des Eigengebrauchs zu erreichen.

In unserem Antrag (PDF) fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Strafbarkeit insbesondere des Besitzes, des Anbaus und des Erwerbs von Cannabis zum Eigengebrauch einer bestimmten Menge entfallen würde. Der Antrag liegt somit auf der Linie von Vorschlägen etwa SPD, in denen eine bundeseinheitliche Regelung zur Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten gefordert wird. Auch wenn wir weitergehende Vorstellungen haben, wollen wir mit unserem Antrag zumindest erreichen, dass der Eigengebrauch von der Strafbarkeit ausgenommen wird. Zusätzlich halten wir Sonderregelungen für den Eigenanbau für nötig.

Kriminalisierung führt nicht zur Konsumminderung

Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Studien, die deutlich zeigen, dass kein Zusammenhang zwischen dem Drogenstrafrecht und dem Umfang des Cannabiskonsums besteht. Selbst die Bundesregierung gibt zu, dass die gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Praxis keinen Einfluss auf den Konsum hat. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, eine Kommission einzusetzen, die das geltende nationale und internationale Betäubungsmittelrecht auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wissenschaftliche evaluiert und dem Deutschen Bundestag Vorschläge zu deren Reform vorlegt.

Eine solche Evaluierung ist aus unserer Sicht auch notwendig, damit endlich die negativen Auswirkungen der Cannabisprohibition in die Betrachtung einbezogen werden. So werden die Konsumentinnen und Konsumenten durch die Kriminalisierung auf den Schwarzmarkt verwiesen. Dort geraten sie an Substanzen, die eine unklare Wirkstoffkonzentration haben oder mit gesundheitlich riskanten Zusätzen wie Blei oder Glas gestreckt sind. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder zahlreiche Fälle, wo es deswegen zu Vergiftungen doer anderen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kam.

Der „War on Drugs“ ist gescheitert

Auch in den Transit- und Anbauländern sind die Folgen erheblich. In Mexiko und anderen latein- und südamerikanischen Ländern tobt ein erbarmungsloser Krieg gegen die Drogen. Allein in Mexiko wurden zwischen 2006 und 2011 mehr als 47.000 Menschen Opfer des „War on Drugs“. Auf diese Konsequenzen der derzeitigen Drogenpolitik verwies 2011 etwa die „Global Commission on Drug Policy“ in ihrem Report. Dieser Kommission gehörten unter anderem der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan, der ehemalige Hohe Repräsentant der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solana sowie weitere ehemalige Präsidenten, Regierungschefs und Außenminister Brasiliens, Griechenlands, Kolumbiens, Mexikos, Norwegens, Schweiz sowie der USA an.

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Drogen & Sucht