Einführung überfälliger Werbebeschränkungen wieder gescheitert

Dr. Harald Terpe, MdB und Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, erklärt anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum „Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“:

17.12.15 –

„Dort, wo Wirtschaftsinteressen angekratzt werden, muss der Gesundheitsschutz von Bürgerinnen und Bürgern am Katzentisch Platz nehmen. Wirksame Tabakprävention mit dem Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren, erfordert eine Gesamtstrategie. Diese ist bei der Bundesregierung gänzlich nicht erkennbar.

Noch vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung auf viele Fragen unserer Kleinen Anfrage zur EU-Tabakprodukterichtlinie jegliche Antwort verweigert. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis, sondern zeigt auch die völlige Intransparenz im Umgang mit der Regulierung von Tabakprodukten.

Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sind längst überfällig. Deutschland ist neben Bulgarien das einzige Land in der EU, das Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte immer noch erlaubt. Die Bundesregierung hat sich wieder einmal geweigert die notwendigen Beschränkungen für Tabakwerbung umzusetzen. Die Umsetzung der EU-Tabakprodukterichtlinie wäre ein günstiger Zeitpunkt gewesen, um endlich Taten sprechen zu lassen.

Dass Minister Schmidt das von ihm angekündigte Tabakwerbeverbot in dieser Legislaturperiode noch durchsetzen kann, ist mehr als zweifelhaft. Die Bundesregierung muss sich endlich von den Interessen der Industrie frei machen. Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind kein Argument, wenn es um Menschenleben geht.

Für eine erfolgreiche Tabakprävention ist die Einbettung einzelner Maßnahmen in eine Gesamtstrategie wichtig. Neben Werbebeschränkungen muss weitere Informations- und Aufklärungsarbeit geleistet werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Entscheidung über Konsum oder Konsumverzicht treffen können. So haben sich u.a. gesundheitsbezogene bildliche Warnhinweise als effektive Maßnahme der Tabakprävention herausgestellt, wenn sie in eine Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine Einführung dieser Warnhinweise, wie in der EU-Tabakrichtlinie vorgesehen, befürworten wir daher.

Wir sehen den Schwerpunkt grüner Suchtpolitik in der Stärkung der Primärprävention, um bereits frühzeitig problematisches Konsumverhalten zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Unser Ziel ist eine Suchtpolitik, die die Menschen zu einem gesundheitlich unbedenklichen oder risikoarmen Umgang mit legalen und illegalen Drogen sowie stoffungebundenen Suchtmitteln befähigt und entsprechende Rahmenbedingungen schafft. Glaubwürdigkeit hat dabei eine große Bedeutung. So ist es für viele Menschen nicht nachvollziehbar, dass staatliche Kampagnen vom Tabakkonsum abraten, während die Tabakindustrie in der Öffentlichkeit für ihre Produkte wirbt.“

Kleine Anfrage von  Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EU-Tabakprodukterichtlinie umsetzen (Drs. 18/6754 vom 12.11.2015):

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/067/1806754.pdf

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