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26.01.12 –
An Cannabis scheiden sich die Geister. Das hat auch die Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Legalisierung von Cannabis erneut gezeigt. Dabei haben es jedoch die Anhänger des Cannabisverbots dabei belassen, ihre altbekannten und inzwischen weitgehend widerlegten Argumente vorzutragen.
Zum Beispiel die, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei. Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgerichte diese These verworfen. Selbst Prof. Dr. Rainer Thomasius, ein entschiedener Gegner einer Legalisierung, mußte 2007 einräumen, es gäbe für diese Schrittmacherfunktion bislang keine ausreichenden Belege.
Die Anhörung des Deutschen Bundestages hat auch deutlich gemacht, dass die auch von uns erhobene Forderung nach einer Legalisierung von Cannabis berechtigt ist und von vielen Experten aus der Suchthilfe geteilt wird - vor allem aus gesundheitlichen Gründen.
So sagte Dr. Raphael Gaßmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, es sei unbestritten, dass der übermäßige Cannabiskonsum mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Daher müssten die Folgen des Cannabisverbots stärker in den Blick genommen werden. Die repressive Drogenpolitik sei gescheitert. Eine wirksame und glaubwürdige Prävention sei durch das Cannabisverbot nicht möglich.
Auch Hans-Günther Meyer-Tompson von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin verwies auf die negativen Folgen der Prohibition. Nach seiner Auffassung hätten die auf dem Schwarzmarkt gehandelten Substanzen zu erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten geführt. Diesem Problem könne nur mit einer Entkriminalisierung begegnet werden.
Dr. Nicole Krumdieck von der Universität Bremen argumentierte, der Zweck des geltenden Betäubungsmittelrechts, die Volksgesundheit zu schützen, werde mit der Kriminalisierung weicher Drogen gerade nicht erreicht. Die Schwankungen hinsichtlich Reinheit und Stärke von Cannabis seien eine Folge des strikten Verbots. Studien zeigten, dass die Kriminalisierung keinen nachweislichen Einfluss auf das Einstiegsalter, die Konsumgewohnheiten und die Verfügbarkeit von Cannabis habe.
Auf die sozialen Folgen der Kriminalisierung verwies Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. Gegen ca. 100.000 insbesondere junge Menschen würden jedes Jahr Strafverfahren eingeleitet, weil sie ohne damit selbst Handel zu treiben, Cannabis konsumiert haben. Selbst bei einer Einstellung strafrechtlicher Verfahren müßten die Betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstliche Behandlungen und soziale Stigmatisierung über sich ergehen lassen. Er kritisierte auch die Praxis, Cannabiskonsumenten den Führerschein zu entziehen, auch wenn sie gar nicht unter Einfluss dieser Substanz Auto gefahren seien. Dem schloss sich Meyer-Thompson an. Die rechtlichen Folgen für die zumeist jugendlichen Verbraucherinnen und Verbraucher stünden in keinem Verhältnis zu den beabsichtigten Zielen der Prohibition.
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