Ungerecht: Kostenübernahme für künstliche Befruchtung weiterhin nur für Verheiratete

Zur heutigen Ablehnung des grünen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Paaren bei der Kostenübernahme zur künstlichen Befruchtung durch Union und SPD erklären Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss, und Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

27.01.16 –

Union und SPD haben heute im Gesundheitsausschuss und Familienausschuss den grünen Gesetzentwurf zur Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung bei Unverheirateten abgelehnt. Damit zeigt sich: Die Ankündigungen von Familienministerin Manuela Schwesig waren wieder nur eine Luftnummer. Die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und nicht verheirateten Paaren wird nicht beendet. Eine bundesweite Regelung zur Gleichstellung von unverheirateten mit verheirateten Paaren bei der künstlichen Befruchtung ist mit der Union und offensichtlich auch der SPD nicht zu machen. Die von Ministerin Schwesig vorgenommene Änderung der Richtlinien greifen aktuell nur in einigen wenigen Bundesländern. Wer als Paar im falschen Bundesland lebt, bleibt mit den Kosten im Regen stehen.

Es ist  längst nicht mehr zeitgemäß, sondern ungerecht und realitätsfern, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung auf verheiratete Paare zu beschränken. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu unserem Vorschlag hatte gezeigt, dass es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Ein Trauschein ist unerheblich für die Frage, ob Kinder glücklich und behütet aufwachsen.

Unser Gesetzentwurf hätte eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Er trägt der Lebensrealität vielfältiger Familienformen in Deutschland Rechnung.

Kategorie

Gesundheit