BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Cannabis als Medizin: Patientenbedürfnisse endlich in den Mittelpunkt

Eine Anhörung des Gesundheitsausschusses hat nun deutlich gemacht: Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Regelungen können vielen Patientinnen und Patienten nicht helfen.

10.05.12 –

Patientinnen und Patienten, die Cannabis zu medizinischen Zwecken benutzen, haben bislang große Schwierigkeiten. Sie müssen einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren, um einen Cannabisextrakt in der Apotheke zu erhalten. Die Kosten für diesen Extrakt können außerdem bis zu 1.500 Euro im Monat betragen. Viele Menschen können sich dies nicht leisten und besorgen sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt oder bauen es selbst an. Dabei riskieren sie empfindliche Geld- oder Gefängnisstrafen. Mit einem Antrag im Bundestag wollen wir diesen Menschen helfen und ihnen ermöglichen, Cannabis straffrei anzubauen. Zugleich schlagen wir vor, die Übernahme der Kosten für zugelassene Cannabismedikamente durch die Krankenkassen zu erleichtern.

Eine Anhörung des Gesundheitsausschusses zu unserem Antrag hat nun deutlich gemacht: Die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachten Regelungen können vielen Patientinnen und Patienten nicht helfen. Von dem jüngst zugelassenen Arzneimittel auf der Basis von Cannabis profitieren nur jene Menschen, die an einer Spastik bei Multipler Sklerose leiden. Für alle anderen, denen Cannabis Heilung oder gar Linderung verschaffen kann, ändert sich nichts.

Der Sachverständige Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband aber auch die Vertreter des Selbsthilfeinitiative Cannabis als Medizin (SCM) verdeutlichten, dass die Rechtssituation vieler Patientinnen und Patienten nach wie vor unzureichend sei. Der von uns benannte Sachverständige Dr. Oliver Tolmein sagte, das geltende Recht aber auch die Rechtsprechung hielten für die Patientinnen und Patienten nichts bereit, was helfen könne. Sie würden trotz vorhandener wirksamer Behandlungsmöglichkeiten mit ihren häufig schweren Erkrankungen allein gelassen. Der Bremer Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger äußerte, die Betroffenen würden in ein „Dickicht aus Betäubungsmittelstrafrecht, Sozialrecht, Arzneimittelrecht und Verwaltungsrecht verstrickt“. Er vermutete angesichts der bestehenden Genehmigungspraxis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, dass „hier Drogenpolitik mit anderen Mitteln getrieben“ werde.

Einige Sachverständige wiesen das von der Koalition aber auch von der SPD vorgetragene Argument zurück, durch den Eigenanbau von Cannabis würde die Arzneimittelsicherheit gefährdet. Zum einen seien die Verunreinigungen in Cannabis Folge des Schwarzmarktes. Diesem Problem könne durch die Genehmigung zum Eigenanbau begegnet werden. Zum anderen wiesen sie darauf hin, dass auch die zugelassenen Medikamente häufig erhebliche Nebenwirkungen hätten.

Mit Ausnahme der Gesetzlichen Krankenversicherung ließen alle anderen Sachverständigen erkennen, dass sie unserem Vorschlag offen gegenüberstehen, den so genannten Off-Label-Use für Cannabismedikamente zu ermöglichen. Damit soll die Verschreibung solcher Medikamente bei anderen als den in der Zulassung genannten Indikationen zulässig werden.

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Drogen & Sucht