Erklärung zur Organspende bleibt freiwillig

Eine ergebnisoffene Beratung und strikte Freiwilligkeit der Entscheidung zur Organspende haben wir durchgesetzt.

26.03.12 –

Am 22. März 2012 wurde der Gesetzentwurf zur Einführung der Entscheidungslösung in das Transplantationsgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert (BT-Drs. 17/9030). Der Gesetzentwurf wird als Gruppenantrag eingebracht. Er ist bislang von 447 Abgeordneten aller Fraktionen unterschrieben worden. Auch viele Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion unterstützen den Gesetzentwurf. Wie bei anderen ethischen Fragen auch, die in den letzten Jahren im Bundestag behandelt wurden, gibt es aber keine einheitliche grüne Position.

Mit der geplanten Reform soll die Aufklärung der Bevölkerung über die Organspende verbessert werden. Dazu werden die Krankenkassen verpflichtet, die Bevölkerung regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Alle Versicherten über 16 Jahre erhalten bis zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alle zwei und ab dann alle fünf Jahre Informationsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie weitere Hinweise, wo sie sich persönlich beraten lassen können. Zudem werden sie aufgefordert, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Auch Meldebehörden sollen bei der Ausgabe von Ausweisen solche Informationsmaterialien überreichen.

Bündnis 90/Die Grünen haben sich bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes nachdrücklich dafür eingesetzt, dass eine einseitige oder gar interessensgeleitete Information der Bürgerinnen und Bürger vermieden wird. Wir haben dafür gesorgt, dass folgende Regelungen aufgenommen wurden:

1.       Die Entscheidung, ob jemand eine Erklärung zur Organspende abgibt, bleibt absolut freiwillig.

2.       Die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger muss ergebnisoffen sein und die gesamte Tragweite der Entscheidung umfassen, d.h. auch Fragen, die einer Entscheidung zur Organspende im Einzelfall entgegen stehen könnten.

Die Organspendeerklärung soll zukünftig auch auf der Elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn die/der Versicherte dies möchte. Die technischen Voraussetzungen dafür müssen in den nächsten Jahren allerdings erst noch entwickelt werden. Später sollen Versicherte eigenständig ihre Erklärungen auf der Karte speichern, verändern, sperren oder löschen dürfen. Sie können aber auch im Rahmen eines Arztbesuches ihre Ärztin oder ihren Arzt dazu autorisieren, die Erklärung einzutragen.

Neu geschaffen wird die Möglichkeit, dass auch die Krankenkassen zukünftig diese Unterstützung anbieten dürfen, wenn die oder der Versicherte dem zustimmt. Bisher hat Bündnis 90/Die Grünen ein solches Zugriffsrecht der Kassen unter Verweis auf die Wahrung des Datenschutzes immer strikt abgelehnt. Daher ist dieser Punkt in der grünen Bundestagsfraktion nicht unumstritten. Einige Abgeordnete stimmen dieser Neuregelung zu, weil es sich lediglich um eine eng begrenzten Öffnung handele. Andere bündnisgrüne Abgeordnete haben allerdings angekündigt, sich mit einem Änderungsantrag für eine Streichung dieser Regelung einsetzen zu wollen.

Eingesehen werden darf die Erklärung zur Organspende nur durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, wenn bei einem Patienten der Hirntod festgestellt wurde.

Kategorie

Gesundheit