Krankenhäuser zukunftsfest machen

Krankenhäuser haben eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.

19.08.15 –

Umso wichtiger, dass sie für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt sind. Der demographische Wandel führt in den nächsten Jahren zu immer mehr älteren und chronisch kranken Patientinnen und Patienten und damit zu sich ändernden Bedürfnissen. Beispielsweise wird im Jahr 2020 voraussichtlich jeder fünfte Krankenhauspatient an einer Demenz erkrankt ist. 

Für Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten in den Krankenhäusern sind die Probleme bei der Krankenhausversorgung mittlerweile unübersehbar. Die Personalausstattung vor allem im pflegerischen Bereich ist in vielen Häusern so niedrig, dass nicht mehr sichergestellt ist, dass alle notwendigen Tätigkeiten auch durchgeführt werden. Die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte steigt, die Zeit für Patientinnen und Patienten sinkt, die Infektionen mit resistenten Keimen nehmen aufgrund mangelnder Hygiene zu. Die unzureichende Personalausstattung gefährdet nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern führt auch zu unattraktiven Arbeitsbedingungen. 

Die Investitionsmittel der Länder, die für Krankenhäuser bereitgestellt werden, sind seit Jahren nicht bedarfsgerecht. Dies ist vor allem für Häuser in kommunaler Trägerschaft ein erhebliches Problem. Viele Häuser finanzieren ihre notwendigen Investitionen aus den laufenden Betriebseinnahmen, was dazu führt, dass das Geld an anderer Stelle fehlt. Auch die Krankenhausplanung erfolgt in vielen Bundesländern  - wenn überhaupt - losgelöst von den Strukturen im niedergelassenen Bereich und kann daher je nach Region zu erheblichen Überkapazitäten oder Versorgungslücken führen. 

Auf diesem erheblichen Reformbedarf hat die Bundesregierung bislang nur zögerlich reagiert. Nach jahrelangem Stillstand hat sie nun mit den Ländern eine Krankenhausreform ausgehandelt, die ihren Namen nur begrenzt verdient. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf führt zwar zu erheblichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung, bringt aber nur stellenweise Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten und Beschäftigten in den Kliniken. 

Zu den zentralen Baustellen, die nicht angegangen werden, gehört die Investitionsfinanzierung. Solange dieses Problem nicht gelöst ist, wird sich an der wirtschaftlich schwierigen Lage vieler Häuser nichts Entscheidendes ändern. Unsere Fraktion hat bereits vor Jahren Vorschläge für eine Reform der Investitionsfinanzierung gemacht (BT-Ds. 16/9008). Auch eine Änderung der Krankenhausplanung, die in die Hoheit der Länder fällt, ist nicht erkennbar. Viele Gestaltungsaufgaben werden vom Gesetzgeber auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen, obwohl er eigentlich in der Pflicht wäre, die wesentlichen Grundentscheidungen selbst zu treffen. Das geht zu Lasten der Transparenz und demokratischen Kontrolle. 

Ebenso wenig wird die Reform zu einer Verbesserung der Situation der Beschäftigten im Krankenhaus führen. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderprogramm für Pflegestellen ist wenig nachhaltig und deckt den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Die Bundesregierung versucht damit zu vertuschen, dass sie es in den letzten Jahren versäumt hat, Instrumente zu entwickeln, die zu einer Stärkung der Pflege im Krankenhaus führen. Auch eine bessere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesundheitsberufe im Krankenhaus lässt weiter auf sich warten. 

Unsere Fraktion hat daher einen eigenen Antrag eingebracht, der diese Defizite benennt und Vorschläge für eine umfassende Krankenhausreform macht (BT-Ds. 18/5381). 

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Gesundheit