Medizinische Versorgung für Flüchtlinge sicherstellen

Menschenrecht auf Gesundheit und medizinische Versorgung gilt für Alle.

27.11.14 –

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fordern mit einem Antrag die Regierung auf, Flüchtlingen unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status eine diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen. Flüchtlinge sollen in Deutschland, ebenso wie gesetzlich Versicherte, medizinisch versorgt und in die Krankenversicherung einbezogen werden. Die Kosten von rund 490 Millionen Euro im Jahr solle der Bund den Krankenkassen erstatten. Länder und Kommunen würden durch den Bürokratieabbau erheblich entlastet. 

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert: „Das Menschenrecht auf Gesundheit und medizinische Versorgung gilt für Alle, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem rechtlichen Status. Doch für Schutzsuchende ist derzeit auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes nur eine medizinische Minimalversorgung zur Behandlung von akuten Notfällen und Schmerzuständen vorgesehen. Das führt dazu, dass z. B. durch fehlende Impfungen Krankheiten unnötig auftreten bzw. Krankheiten lange verschleppt werden. Dies vergrößert das Leid der Menschen aber auch den späteren medizinischen Behandlungsaufwand erheblich. Es ist eine Frage der Menschlichkeit, die Diskriminierung der Flüchtlinge bei der medizinische Versorgung endlich zu beseitigen.

Mit dieser Neuausrichtung auf eine einheitliche Regelung wollen wir auch erreichen, dass Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge nicht länger an der finanziellen Situation der Kommunen scheitern, wie es derzeit oft der Fall ist.“

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Gesundheit