Patientenrechtegesetz verdient seinen Namen nicht

Anlässlich der ersten Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Patientenrechtegesetzes fordert der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe (Grüne) deutliche Nachbesserungen.

28.09.12 –

Der Gesetzesentwurf beschränke sich weitgehend darauf, bestehendes Recht neu zu sortieren. Eine tatsächliche Stärkung der Patientenrechte sei nicht zu erkennen, kritisierte Terpe. „Dringend notwendig wären Verbesserungen für geschädigte Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gewesen. Dazu gibt der Entwurf leider nichts her.“

Terpe bemängelt die hohen Anforderungen für die Beweisführung. Der Patient müsse auch künftig belegen, dass ein bereits nachgewiesener Fehler des Arztes auch die Ursache für Gesundheitsschäden ist. „Das ist für die Patienten eine schwere Benachteiligung. Hier wäre eine Beweislastumkehr im Falle von nachgewiesenen Fehlern zugunsten der Patienten nötig und möglich gewesen“, meint Terpe. Für die Fälle, in denen ein Behandlungsfehler nicht eindeutig festzustellen ist, fordern die Grünen einen Härtefallfonds, mit dem schwerwiegende Schäden ausgeglichen werden könnten. „Das würde Patienten und Ärzte gleichermaßen entlasten“, begründet Terpe die Forderung. Insgesamt wirft der grüne Gesundheitspolitiker der Bundesregierung mangelnden Mut gegenüber den Ärzteverbänden vor. „Die Regierungsfraktionen lassen die Opfer von Behandlungsfehlern weiterhin allein. So kann Patientenschutz nicht gelingen.“

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Patientinnen und Patienten durchsetzen (BT-Drucksacke 17/6348)

Kategorie

Gesundheit