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05.06.14 –
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf größtmögliche Transparenz und wirksame staatliche Aufsicht über die Körperschaften in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Körperschaften verpflichtet, Jahresrechnungen und Haushaltspläne zu veröffentlichen. Auch Unternehmensgründungen oder Unternehmensbeteiligungen, die nicht mit gesetzlichem Auftrag erfolgten, müssen geprüft werden und das entsprechende Prüfrecht der zuständigen Rechtsaufsicht muss auch für private Gesellschaften gelten, bei denen die entsprechenden Selbstverwaltungskörperschaften die Mehrheit haben.
Die vollständige Rede finden Sie unter folgendem Link:
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