BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Tabakpolitik: Bundesregierung setzt auf Blech statt Gold

Das Tabakrahmenübereinkommen wird in Deutschland bislang mangelhaft umgesetzt. Daran will die Bundesregierung auch weiter nichts ändern.

01.01.70 –

Die Bundesregierung sieht die Leitlinien des auch von Deutschland ratifizierten Tabakrahmenübereinkommens der WHO (FCTC) nur als "Goldstandard", der nicht unbedingt umgesetzt werden müsse. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion zur mangelhaften Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland macht die Bundesregierung deutlich, dass sie von Beschränkungen der Tabakwerbung und des Sponsorings von Kulturveranstaltungen durch die Tabakindustrie, der Einführung bildgestützter Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sowie mehr Transparenz im Hinblick auf die Aktivitäten der Tabakindustrie nichts hält.

Kein politischer Wille zur Beschränkung der Tabakwerbung

Aus der Antwort wird ersichtlich, dass einer weiteren Beschränkung der Tabakwerbung keine verfassungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Warum die Bundesregierung dennoch nicht handeln will, lässt sie offen. Dabei schreibt das Übereinkommen ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, der Förderung des Tabakverkaufs und des Tabaksponsorings vor. Die Realität in Deutschland sind aber zahlreiche Ausnahmen wie zum Beispiel Werbung auf Großplakaten, Werbung in der Gastronomie usw. Der Bundesregierung fehlt ganz offensichtlich der politische Wille, sich mit der Tabakindustrie anzulegen. Dabei können unter anderem weitere Einschränkung der Tabakwerbung einen wirksamen Beitrag zur Verringerung des Tabakkonsums leisten.

Sponsoring? Kein Problem

Die Bundesregierung findet es im übrigen nicht bedenklich, dass die bereits vorhandenen Werbebeschränkungen durch umfangreiche Sponsoringaktivitäten der Tabakindustrie umgangen werden. Das gesundheitspolitische Ziel des Tabakrahmenübereinkommens werde durch solche Sponsoringmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Das könnte die Tabakindustrie sicher nicht besser schreiben.

Nichtraucherschutz in der Gastronomie? Auch alles bestens

Auch beim Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, gesetzgeberisch tätig zu werden. Ihr seien keine substanziellen Beschwerden über unzureichende Maßnahmen bekannt. Die Bundesregierung verbreitet weiter die Mär, für den Schutz nichtrauchender Beschäftiger in der Gastronomie nicht zuständig zu sein. Dabei ist weitgehend unbestritten, dass der Bund sehr wohl den Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr und damit auch Gaststätten regeln kann.

FDP: Keine Linie in der Drogenpolitik

Damit wird auch in der Tabakpolitik offenbar, dass sich die Drogen- und Suchtpolitik des FDP-geführten Gesundheitsministeriums auf jene Teile der Prävention beschränkt, die nichts oder wenig bewirken und der Industrie nicht schaden. Gleichzeitig hält die FDP an anderer Stelle an der inhaltlich unbegründeten Verbotspolitik beispielsweise gegenüber Cannabis fest. Eine in sich konsistente Linie die eine Gleichbehandlung aller weichen Drogen umfasst, hat sie bis heute nicht gefunden.

Kategorie

Drogen & Sucht