Versorgungsstärkungsgesetz: Kür geturnt, Pflicht vergessen

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz beschränkt sich die Bundesregierung auf die Kür. Das eigentliche Pflichtprogramm, nämlich die Stärkung der Versorgung durch eine bessere Vernetzung von Krankenhäusern und ambulanten Strukturen, nimmt sie nicht in Angriff.

17.12.14 –

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Versorgungsstärkungsgesetz erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz  beschränkt sich die Bundesregierung auf eine paar hübsche Übungen. Das eigentliche Pflichtprogramm, nämlich die Stärkung der Versorgung durch eine bessere Vernetzung von Krankenhäusern und ambulanten Strukturen, nimmt sie nicht in Angriff.

Offensichtlich fehlen ihr Ideen, wie man das Gesundheitssystem auf eine immer älter werdende Gesellschaft ausrichtet und sicherstellt, dass die gesundheitliche Versorgung auch in ländlichen Räumen gewährleistet ist. Dazu wäre zum Beispiel mehr regionale Kompetenz für Planung und Steuerung der Versorgung nötig. Auch die Reform der Bedarfsplanung und eine bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe müssten endlich forciert werden. Aber auch dies versäumen Union und SPD.

Der von der Koalition gerühmte Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsmodelle beispielsweise mag an sich eine gute Idee sein. In den Händen der großen Koalition misslingt er jedoch völlig. Er ist weder unabhängig noch sachgerecht ausgestattet. Wenn die gleichen Akteure, die heute schon häufig Sektor übergreifenden Neuerungen im Weg stehen, über die Anträge entscheiden sollen, wird dabei nicht viel rumkommen. Auch die veranschlagte Fördersumme von 300 Millionen Euro ist völlig unzureichend. Dass das Ganze auch noch auf vier Jahre befristet werden soll, zeigt doch, dass die Koalition nicht langfristig an neuen Modellen zur Stärkung der Versorgung interessiert ist.

Auch bei den Wartezeiten patzt die Koalition: Sie verweist Patientinnen und Patienten, die Hilfe suchen, auf ein Call-Center. Damit schafft sie eine Regelung für die Galerie, die außer mehr Bürokratie keine entscheidende Verbesserung bringen wird.  Die Bundesregierung sollte lieber das Problem bei der Wurzel packen und Anreize für Ärzte beseitigen, Kassen- und Privatpatienten unterschiedlich zu behandeln, beispielsweise durch die Einführung einer Bürgerversicherung.

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Gesundheit