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23.03.15 –
Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem ersten Geburtstag und einen Umbau der derzeitigen Familienförderung. Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe erläutert den dringenden Handlungsbedarf: „Sicheres Auskommen, gesicherte Tagesbetreuung ihrer Kinder in Kita, Schule, Hort und gut bezahlte Arbeit sind für viele Alleinerziehende unerreichbar. Beruf und Familie sind durch widrige Rahmenbedingungen besonders schwer vereinbar. Und Alleinerziehende werden steuerlich massiv benachteiligt. Dabei leben in knapp jedem vierten Familienhaushalt Kinder allein mit ihrer Mutter oder ihrem Vater. Fast jedes zweite Kind im ALG II Bezug wächst in einem Alleinerziehendenhaushalt auf.“
Konkret verlangen Bündnis 90/Die Grünen den Unterhaltsvorschuss und den Kinderzuschlag auszuweiten und eine Steuergutschrift für Eltern mit geringeren Einkommen einzuführen. Zudem sollen Aus- und Weiterbildung für Alleinerziehende auch in Teilzeit möglich sein.
„Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Finanzministerium zur Anhebung des Kindergelds, der Kinderfreibeträge und des Kinderzuschusses ist völlig unzureichend. Die wenigen Euro mehr kommen bei den Betroffenen gar nicht an: Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht vom Kindergeld, geschweige denn von einer Erhöhung der Freibeträge. Der Weg über die Steuer führt immer dazu, dass gut Verdienende bessergestellt werden. Deswegen wollen wir weg von diesem ungerechten Umweg und langfristig hin zu einer direkten Kindergrundsicherung“, führt Terpe weiter aus.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern (Ds. 18/4307) vom 16.3.2015: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804307.pdf
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