Für eine faire und behutsame Auseinandersetzung im Parlament

Die Einführung der so genannten Entscheidungslösung steht keinesfalls bereits fest, auch wenn die Herren Kauder und Steinmeier das gerne so hätten.

30.06.11 –

Zur Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag zu ethischen und rechtlichen Aspekten der Organspende am Mittwoch, 29. Juni, erklären Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe:

Erst mit den Anhörungen des Gesundheitsausschusses am 8. und 29. Juni hat das parlamentarische Verfahren über eine Änderung des Transplantationsgesetzes begonnen. Die Einführung der sog. Entscheidungslösung steht damit keinesfalls bereits fest, auch wenn die Herren Kauder und Steinmeier das gerne so hätten.

Bei ethischen Themen, wie etwa der Organspende, ist es bewährter parlamentarischer Brauch, dass sie aus der Mitte des Parlaments angeschoben und sachlich diskutiert werden. Es ist kontraproduktiv, wenn vor einer Anhörung der Eindruck erweckt wird, das Ergebnis stünde bereits fest. Ein solches Vorgehen stellt den Sinn von parlamentarischen Anhörungen, die in solchen Fragen für die Meinungsbildung besonders wichtig sind, in Frage.

Es handelt sich also keinesfalls um einen „kleinkarierten politischen Streit“, wenn man an alle Beteiligten appelliert, sich an diese guten Sitten zu halten. Diese Tonart ist bei schwierigen ethischen Fragen unangemessen.

In der gestrigen Anhörung wurde deutlich, dass es erhebliche rechtliche Bedenken gegen die so genannten Widerspruchslösung gibt. Auch die Notwendigkeit der so genannten Entscheidungslösung konnte nicht schlüssig begründet werden, zumal es noch viele offene Fragen gibt.

Es wurde deutlich, dass viele Sachverständige Meldebehörden oder Führerscheinstellen nicht für den richtigen Ort halten, um mit dem Thema Organspende konfrontiert zu werden. Die Mehrheit der Sachverständigen plädierte zudem dafür, die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Organspende in jedem Falle zu wahren. Der Medizinrechtler Dr. Tolmein verwies darauf, dass man sich bei der Patientenverfügung bewusst gegen eine Erklärungspflicht entschieden und dies sogar ausdrücklich ins Gesetz geschrieben hätte. Auch bei der Erklärung zur Organspende handele es sich letztlich um eine Form der Patientenverfügung

Kategorie

Andere Themen

Listenansicht   Zurück