Heroinbehandlung ist jetzt Kassenleistung

Lange hat auch die grüne Bundestagsfraktion dafür gekämpft. Jetzt wurde die Heroinbehandlung als Kassenleistung aufgenommen. Doch die Sache hat einen Haken.

18.03.10 –

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Kassenärzten und Krankenkassen hat die Aufnahme der diamprohingestützten Heroinbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Damit ist die Finanzierung dieser bislang allein von den Ländern und Kommunen bezahlten Behandlungsform gesichert. Bereits im Juni 2009 hatten SPD, Grüne, Linke und FDP gegen den Willen der Union die gesetzlichen Voraussetzungen für die Heroinbehandlung beschlossen. Ein wissenschaftliches Modellprojekt in mehreren deutschen Städten hatte die Vorteile dieser Behandlungsform für Opiatabhängige belegt. Dabei erhielten die bislang von keiner anderen Therapieform erreichten Patientinnen und Patienten unter Aufsicht synthetisches Heroin (Diamorphin). In der Folge verbesserte sich ihr Gesundheitszustand und ihre soziale Integration. Auch die Beschaffungskriminalität ging signifikant zurück.

Sowohl Teile der Union als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatten bis zuletzt mit zum Teil zweifelhaften Argumenten gegen die Heroinbehandlung gekämpft. So prognostizierten sie bis zu 80.000 Patientinnen und Patienten. Dabei waren sich die Experten einig, dass nicht mehr als 4.000 bis 5.000 die neue Therapieform nutzen würden.

Unnötig hohe Anforderungen gefährden den Erfolg des Vorhabens

Gegen den Widerstand vor allem der Patientenvertreter haben KBV und GKV im Gemeinsamen Bundesausschuss nun Anforderungen an die Herointherapie beschlossen, die deutlich über den im Modellprojekt definierten liegen. KBV und GKV wollen damit ganz offensichtlich die Heroinbehandlung behindern. So bestimmte der G-BA unter anderem, dass Ambulanzen, in denen mit Heroin behandelt wird, mindestens zwölf Stunden geöffnet sein und über mindestens drei ärztliche Vollzeitstellen verfügen müssen. Damit sind vor allem kleine Ambulanzen mit wenigen Patientinnen und Patienten gefährdet. Ob sich unter diesen Bedingungen eine bedargsgerechte Versorgungslandschaft herausbilden kann, ist zumindest fraglich. Der G-BA ist in der Pflicht, die Situation genau zu beobachten und die Anforderungen notfalls anzupassen. Es darf nicht sein, dass der klare Wille des Gesetzgebers von KBV und Krankenkassen ausgebremst wird.

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Drogen & Sucht | Gesundheit

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