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04.07.12 –
Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe (Grüne) kritisiert den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzes. Künftig muss für Intensivtierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen (ab 85.000 Masthähnchen oder ab 3.000 Mastschweine), ein Bebauungsplan aufgestellt werden, womit die Kommunen steuernd eingreifen können.
"Der Kabinettsbeschluss vom 4.7.2012 ist weitgehend wirkungslos und löst die Probleme der industriellen Tierhaltung nicht. Der Ausbreitung der riesigen Anlagen wird damit kein wirklicher Riegel vorgeschoben. Investoren, die Anlagen errichten wollen, werden die Hürde umgehen, indem sie auf andere Standorte ausweichen oder einfach ein paar Tierplätze unter der Grenze für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfungen bleiben. Die Kommunen sind wieder außen vor. Das Ziel einer tiergerechten, umweltfreundlichen und bodengebundenen Tierhaltung mit regionalen Kreisläufen und einer Wertschöpfung in der Region wird mit dem Vorschlag nicht erreicht. Auch die wachsende Gefährdung durch antibiotikaresistente Keime wird mit ein paar Tieren weniger im Bestand nicht gebannt. Im Sinne der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt braucht es eine grundlegend andere Art der Tierhaltung", führt Harald Terpe aus.
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