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14.10.15 –
Es ist nicht mehr zeitgemäß und realitätsfern, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung auf verheiratete Paare zu beschränken.
Die heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss zu unserem Vorschlag hat gezeigt, dass es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Ein Trauschein ist unerheblich für die Frage, ob Kinder glücklich und behütet aufwachsen. Die Anhörung zeigte aber auch, dass im Bereich Reproduktionsmedizin noch zahlreiche gesetzliche Lücken bestehen.
Unser Gesetzentwurf schließt eine Gerechtigkeitslücke und trägt den vielfältigen Familienformen in Deutschland Rechnung.
Familienministerin Schwesig muss ihren Worten nun endlich Taten folgen lassen. Reine Ankündigungen helfen den betroffenen Paaren nichts. Die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und nicht verheirateten Paaren muss endlich beendet werden.
Kategorie
Gesundheit