Realitätsfremder Gesetzentwurf des Bundesrates

Der Bundesrat will das Strafmaß für das Einbringen von Drogen in den Strafvollzug erhöhen.

01.02.10 –

Zum Gesetzentwurf des Bundesrates, das Strafmaß für das Einbringen von Drogen in den Strafvollzug zu erhöhen, erklären Harald Terpe, Sprecher für Drogen und Suchtpolitik, und Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist atemberaubend realitätsfern und zynisch. Statt die in vielen Bundesländern völlig unzureichenden Therapieangebote für abhängige Menschen in Haft zu verbessern, verfällt der Bundesrat in eine überwunden geglaubte rechtspolitische Repressionslogik. Seinem Resozialisierungsauftrag kann der Strafvollzug unter diesen Bedingungen nicht gerecht werden. Dafür tragen die Bundesländer die Verantwortung. Das Vollzugspersonal ist häufig überlastet und nicht ausreichend geschult. Es gibt nicht genügend Substitutionsplätze und kaum psychosoziale Beratungsangebote für drogenabhängige Haftinsassen. Spritzentauschprogramme zur Vermeidung von Infektionen mit HIV und Hepatitis gibt es schon gar nicht. Dies alles führt dazu, dass die Gefangenen eben nicht auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern vorbereitet sind. Strafverschärfungen ändern daran überhaupt nichts.

Kategorie

Drogen & Sucht

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