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02.03.10 –
Harald Terpe hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten begrüßt. "Das Gericht hat der staatlichen Datensammelwut enge Grenzen gesetzt", sagte Terpe, der gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten gegen das Gesetz geklagt hatte.
Bedeutsam seien vor allem die durch das Gericht definierten strengen Anforderungen an die Übermittlung und Nutzung der bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten, so Terpe. Ein Wermutstropfen seien allerdings die Ausführungen des Gerichtes zur Verwendung so genannter IP-Nummern. Für die Übermittlung dieser sei kein Richtervorbehalt nötig, kritisierte Terpe.
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