Widerspruch gegen Generalverdacht

Terpe: Landesregierung soll Widerspruch gegen Extremismusklausel im Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus einlegen

01.01.70 –

Aus Anlass des heutigen Aktionstages gegen die Extremismusklausel im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ hat der Rostocker Bundestagsabgeordnete Harald Terpe (Grüne) die Landesregierung aufgefordert, wie das Land Berlin Widerspruch beim Bund gegen die Klausel einzulegen.

„Die Landesregierung muss sowohl politisch als auch rechtlich gegen diese Klausel vorgehen. Mit dieser ‚Extremismusklausel‚ werden die Träger und Initiativen unter Generalverdacht gestellt und zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht. Das darf nicht hingenommen werden. Diese Misstrauenserklärung gegenüber gerade den Kräften, die sich für Demokratie und Toleranz engagieren, behindert demokratisches Engagement und stellt die Initiativen auch vor ganz praktische Probleme“, sagt Terpe.

Die Erklärung stelle Vereine und Projekte vor die Entscheidung, eine „zweifelhafte“ Erklärung zu unterschreiben oder ihre Arbeit reduzieren oder gar einstellen zu müssen. Damit behindere die Bundesregierung von Union und FDP die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen extremistische Strukturen. Ganz offensichtlich misstraue die Bundesregierung zivilgesellschaftlichen Gruppen wie kleinen Initiativen ebenso wie kirchlichen Trägern . Sogar Kommunen müssten eine derartige Erklärung offenbar unterzeichnen, so Terpe.

Die Klausel verursache Zukunftsängste bei den Trägern. Sie wüssten nicht, ob sie mit Rückforderungen von Fördermitteln rechnen müssen, falls sie unwissentlich mit Personen arbeiten, die der Regierung nicht genehm seien. Das gegenseitige Ausspionieren vergifte die Arbeitsatmosphäre und binde die ohnehin knappen Ressourcen der Initiativen, so Terpe..

Die Klausel sei zudem möglicherweise in Teilen verfassungswidrig, wie ein Gutachten des Berliner Verwaltungsjuristen Prof. Ulrich Battis zeige. Darin moniere Battis, dass Teile der Klausel gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße.

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