D1: Datenschutz ernst nehmen, Bestandsdatenauskunft korrigieren

Am 1. Juli 2013 ist das Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft in Kraft getreten. Eine gesetzliche Regelung war in der Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, die der Bestandsdatenauskunft auf Bundesebene Einschränkungen auferlegt und den Bundesländern ab dem 1.Juli landesgesetzliche Regelungen zur Sicherung der Verfassungsmäßigkeit der Bestandsdatenauskunft abverlangt. 

31.08.13 –

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Beschluss | Innenpolitik | Neustrelitz, August 2013