Keine Jagd auf Wolf, Biber und Kormoran

Bündnis 90/Die GRÜNEN lehnen eine Aufnahme von bisher dem Naturschutzrecht unterliegenden Tierarten in das Jagdrecht grundsätzlich ab. Konkrete und viel diskutierte Beispiele sind die Arten Wolf, Biber und Kormoran. Illegale Tötungen stellen bei allen drei Arten ein konkretes Problem dar. Die Entschärfung von Konflikten mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sehen Bündnis 90 / Die GRÜNEN daher als wesentlich an, um die Populationen dieser Arten langfristig zu stabilisieren. Hierzu liefert das Naturschutzrecht ausreichende Möglichkeiten. 

17.03.17 –

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Beschluss | Güstrow, März 2017 | Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz | LDK