Kosten der Energiewende solidarisch verteilen

Die Bundesregierung formulierte für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2014 den Anspruch, die Kosten der Energiewende im Strombereich gerechter zu verteilen. Doch die aktuellen Zahlen sprechen eine andere Sprache: Statt zu sinken, steigt die Zahl der Unternehmen, die bei der EEG-Umlage priviligiert sind: auf mittlerweile 2180, ein neuer Rekord. 219 Branchen sind berechtigt, Anträge auf einen Teilerlass der EEG-Umlage zu stellen. Das entspricht über 90 Prozent des produzierenden Gewerbes. Die Strommenge, für die kaum EEG- Umlage gezahlt wird, steigt auf einen neuen Spitzenwert von mehr als 110.000 Gigawattstunden. Und die zusätzliche Belastung für die übrigen Verbraucher (private Haushalte und Mittelstand), steigt durch die Industrierabatte auf den bislang nie erreichten Wert von 1,37 Cent pro Kilowattstunde. Das sind für einen Vier-Personen-Haushalt rund 60 Euro im Jahr.

11.10.15 –

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Beschluss | Energie und Klimaschutz | Stralsund, Oktober 2015 | Wirtschaft und Finanzen