Die Aufgabe der Schüler_innenbeförderung wird für die Kreise eine zunehmend kostenintensive Angelegenheit. Die angemessene Finanzierung dieser Aufgabe durch die Zuweisungen nach § 17 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist nicht gegeben. Die Kosten werden zu mehr als 70 Prozent aus Mitteln der Kreise finanziert. Hier ist dringend Abhilfe geboten.
31.08.13 –
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