Nebeneinkünfte und entgeltliche Tätigkeiten von Abgeordneten dürfen auch in Mecklenburg- Vorpommern nicht länger Verschlusssache sein. Nur eine vollständige Offenlegung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürger, sich eine eigene Meinung über mögliche Interessenskonflikte, wirtschaftliche Abhängigkeiten und zeitliche Beanspruchungen für die Nebentätigkeiten zu bilden.
11.10.15 –
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