BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mecklenburg-Vorpommern

Satzungsänderung II: Die GRÜNE Jugend stärken - Stimmrecht für alle

§10 I 4 der Satzung wird geändert in: Darüber hinaus entsendet die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Delegierte, ... .

17.03.17 –

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Kategorie

Beschluss | Güstrow, März 2017 | LDK