§ 11 III 1 der Satzung:
"Der Landesdelegiertenrat trifft sich mindestens einmal im Jahr." wird erweitert mit: "Wenn nicht mindestens zwei Landesdelegiertenkonferenzen im selben Jahr stattfinden. Der Landesdelegiertenrat wird vom Landesvorstand einberufen oder auf Antrag von mindestens zwei Kreisverbänden.“ .
17.03.17 –
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