Satzungsänderung III: Mehr Flexibilität - LDR Verpflichtung aufheben

 § 11 III 1 der Satzung: "Der Landesdelegiertenrat trifft sich mindestens einmal im Jahr." wird erweitert mit: "Wenn nicht mindestens zwei Landesdelegiertenkonferenzen im selben Jahr stattfinden. Der Landesdelegiertenrat wird vom Landesvorstand einberufen oder auf Antrag von mindestens zwei Kreisverbänden.“ .

17.03.17 –

Beschluss als PDF

Kategorie

Beschluss | Güstrow, März 2017 | LDK