V3: Militär im Innern

Die Landesdelegiertenkonferenz spricht sich für eine verfassungsrechtlich eindeutige Regelung für den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren aus. Der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr darf im Inneren nur im Verteidigungsfall oder in einem bürgerkriegsähnlichen Fall des inneren Notstandes erlaubt sein.

13.10.12 –

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Beschluss | Greifswald, Oktober 2012 | Innenpolitik | Wirtschaft und Finanzen