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Dr. Harald Terpe, Bundestagsabgeordneter der GRÜNEN aus Mecklenburg-Vorpommern, sowie zahlreiche weitere Fraktionsmitglieder haben jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Grund für die Verfassungsbeschwerde ist der nach Auffassung der GRÜNEN völlig unverhältnismäßige Eingriff in die Bürgerrechte, alle Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürgern ohne jeden Verdacht und Anlass zu speichern.
„Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in dem vorliegenden Verfahren ein deutliches Signal für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung setzt.“, sagt Harald Terpe. „Der Weg in den präventiven Überwachungsstaat bei dem eine ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird, muss gestoppt werden.“, so Harald Terpe weiter.
Die Bundesregierung verpflichtet ab 2008 Telefonanbieter, E-Mail- und Internetprovider, alle Daten ihrer KundInnen sechs Monate lang zu erfassen und zu speichern. Begründet wird die Sammelwut mit der Terrorismusbekämpfung. Befürworter dieser sogenannten Vorratsdatenspeicherung behaupten, die Daten würden bereits heute zu Abrechnungszwecken erhoben und immerhin drei Monate lang gespeichert. Doch die Vorratsdatenspeicherung will mehr: Wer per Flatrate im Internet surfte, dessen Verbindungsnachweise durften bisher gar nicht gespeichert werden. Künftig müssen sie es. Auch die bislang nicht gespeicherte Kennung von Handys soll nur von den Providern erfasst werden.