Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Achtung vor unseren Kinder sollte auch durch eine deutliche Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz ausgedrückt werden. Harald Terpe unterstützt daher den aktuellen Vorstoß der Regierungsfraktionen im Schweriner Landtag:

„Den Kindern wird im Grundgesetz bislang nur eine passive Rolle zugesprochen. Das muss sich ändern. Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Jahr 2007 einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht, dessen Ausschussberatung aber von Union und SPD bislang blockiert wurde. Ich fordere Union und SPD im Bundestag auf, ihren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Kindern stehen die gleichen Menschenrechte zu wie Erwachsenen."


Antrag der Fraktion zur UN-Kinderrechtskonvention