Länder müssen Verantwortung für die Krankenhausplanung behalten

Zur Diskussion über angeblich verschleppte Förderzusagen der Schweriner Landesregierung erklärt Dr. Harald Terpe, Rostocker Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Obmann der Grünen-Fraktion im Gesundheitsausschuss:

Die Belastung der Landeshaushalte mit Investitionskosten für Krankenhäuser stellt für alle Bundesländer ein schwerwiegendes Problem dar. Auch wenn in die Sanierung von Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern bereits große Summen geflossen sind, gibt es hier noch vielfältige Sanierungsrückstände. Das Land steht hier unverändert in der Verantwortung und darf die Erfüllung seiner Pflichten nicht verschleppen.

Die zwischen Bund und Ländern diskutierte Neuregelung der Krankenhausfinanzierung darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass die Länder aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Krankenhausplanung und -entwicklung müssen als Teil der Daseinsvorsorge in Landeshoheit verbleiben. Dennoch ist eine Reform der Investitionsfinanzierung wie auch der Krankenhausplanung auf Landesebene notwendig. Die Investitionsförderung sollte direkt an Krankenhausleistungen gebunden werden und bedarfsorientiert erfolgen. Die Krankenhausplanung sollte künftig auf eine Art Rahmenplanung des Landes reduziert werden. Regelungen anderer Bundesländer, wie etwa Nordrhein-Westfalen können hier beispielgebend sein.