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Die Tendenz in Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern geht zu einem löchrigen Flickenteppich. Im Interesse eines wirksamen Gesundheitsschutzes brauchen wir daher eine bundesweite Regelung ohne Ausnahmen. Die grüne Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. so Terpe.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und der Ländergerichte zum Nichtraucherschutz in Gaststätten würden von den Bundesländern nun dazu benutzt, immer mehr Ausnahmeregelungen zu schaffen. Konsequente Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen sind möglich und nötig. Das hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar deutlich gemacht.
Die Gesetzgeber sollten endlich den Mut haben, dem Gesundheitsschutz der Mehrheit der Bevölkerung eindeutigen Vorrang vor der Berufsfreiheit von Gastwirten zu geben.