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„Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald zur Kopfnotenverordnung der Landesregierung hat für die Diskussion über die Bewertung von überfachlichen Leistungen unserer Kinder leider keinen Nutzen gebracht“ kommentiert Harald Terpe den Greifswalder Richterspruch. Zu Recht habe Richterin Dorothea ter Veen in der mündlichen Verhandlung in Frage gestellt, ob ein Gericht überhaupt in der Lage sei, einen pädagogischen Streit zu entscheiden. Die Richter hätten nicht zu prüfen, was pädagogisch sinnvoll, sondern was rechtlich vertretbar ist.
„Es ist für Eltern und Schüler sehr wohl wichtig, nicht nur auf die Bewertung der Fachleistungen zu achten. Auch überfachliche Leistungen wie Sozial- oder Methodenkompetenz gewinnen in unserer Gesellschaft stetig an Bedeutung und sollten daher auch in den Zeugnissen eingeschätzt werden. Die Maßstäbe des Ministers sind aber viel zu pauschal und für den Zweck völlig ungeeignet“, erklärt Terpe und verweist auf den Modellversuch „Mehr Selbstständigkeit für Schulen in M-V“. Dabei habe die Warnowschule in Papendorf erfolgreich mit Zeugnissen gearbeitet, die unterschiedliche Kompetenzen differenziert und separat für jedes Unterrichtsfach ausweisen. „Diese Form der Schülereinschätzung gibt ein sehr differenziertes Bild und bietet ein hohes Maß an Objektivität. Ich halte diese Zeugnisse wegen ihrer großen Transparenz sogar für aussagefähiger, als die verbalen Beurteilungen in den bisherigen Zeugnissen“, meint Terpe und hofft, dass Papendorfer Modell möge künftig Schule machen.